Sitzung des Rates der Stadt am 04.12.2017

Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:

  • [...] Zur Sicherstellung der öffentlichen Nutzung wird die Verwaltung beauftragt, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit sowie den Mietvertrag abzuschließen und den Neuansatz des Nutzungskonzeptes umzusetzen. Die Beauftragung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Bezirksregierung Düsseldorf diesem Handlungspaket zustimmt. Der Rat der Stadt ist über den Abschluss der Verträge, die Eintragung der Dienstbarkeit sowie die Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf umgehend zu unterrichten. Außerdem informiert die Verwaltung im Rahmen eines Sachstandsberichtes den Rat der Stadt in seiner jeweils ersten Sitzung des Jahres über die im vorangegangenen Jahr entstandenen Aufwendungen und Erträge sowie die Tragfähigkeit des Handlungspakets.
  • Zunächst soll auf eine Reaktion der Vermögenseigenschaden-Versicherung gewartet und dann gegebenenfalls rechtliche Beratung hinzugezogen werden.