7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB
  • Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB
Vorlagennummer: 10/390
Beratungsart:öffentlich

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.07.2017)

Sachverhalt


Der Bebauungsplan Nr. 073 - Auf dem Behrnen - ist seit März 2006 rechtsverbindlich und inzwischen mehrfach geändert. Die Grundstücke im Geltungsbereich des Ursprungsplanes sind mittlerweile verkauft und wurden bzw. werden einer baulichen Nutzung zugeführt. Der Geltungsbereich der 7. Änderung ist durch die 6. Änderung des o.g. Bebauungsplanes (Zulässigkeit von Mulden- und Rigolenversickerungen) im Jahr 2016 überplant worden.

Der Bauherr eines Grundstückes an der "Theodor-Franken-Straße" in Kalkar- Altkalkar beabsichtigt die Nutzung der Dachflächen der bereits errichteten Garagen als Freisitz. Die Lage der Garagen außerhalb der Baugrenzen ist planungsrechtlich zulässig, eine Nutzung der Dachflächen jedoch nicht. Durch eine solche Nutzung würden die Garagen als Unterkonstruktion für eine Erweiterung der Wohnfläche dienen, welche wiederum in einem Baufenster dargestellt sein müsste. Aus diesem Grund beantragt der Flächeneigentümer eine Ausweitung des Baufensters in Richtung Westen und Osten um jeweils 3,5 m. Die durch die Nutzung der Dachflächen ausgelösten Abstandsflächen liegen dabei auf dem Grundstück des Antragstellers, die Eintragung einer Baulast ist somit nicht notwendig.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Änderung des Bauleitplanes.

Die Erstattung der von der Stadtverwaltung erbrachten Planungsleistungen erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Kalkar und dem Antragsteller.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Erweiterung von Baugrenzen zum Ermöglichen der Nutzung der Dachflächen von Garagen als Freisitz.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 29.06.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Vorsitzender Naß fragt die Anwesenden, ob die Abstimmung über die Drucksache in dieser Sitzung erfolgen soll.

RM Kühnen erklärt, dass die Planunterlagen den Ausschussmitgliedern sehr spät übersandt worden sind. Er erklärt, dass eine Zustimmung nur unter der Bedingung getroffen werden sollte, dass die umliegenden, von der Planung betroffenen Anwohner bewusst auf das Verfahren hingewiesen werden.
Dem wird seitens der Verwaltung zugestimmt.

Vorsitzender Naß verweist auf die geringe Komplexität des Verfahrens.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Erweiterung von Baugrenzen zum Ermöglichen der Nutzung der Dachflächen von Garagen als Freisitz.

Rat der Stadt, 13.07.2017

Wortbeitrag


RM Altenburg verweist darauf, dass - wie im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss besprochen - ergänzend beschlossen werden soll, dass die von der Planung betroffenen unmittelbaren Nachbarn von der Verwaltung über die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes benachrichtigt werden.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 29.06.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB wird die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Erweiterung von Baugrenzen zum Ermöglichen der Nutzung der Dachflächen von Garagen als Freisitz.

Die von der Planung betroffenen unmittelbaren Nachbarn werden von der Verwaltung über die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes benachrichtigt.