Reaktivierung der Skulpturen der Künstlerin Kubach-Wilmsen

Vorlagennummer: 10/511
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 20.04.2018)

Sachverhalt


In der Sitzung vom 9. November 2017 hat der Rat einstimmig einer differenzierten Beschlussvorlage zu einer „Reaktivierung“ der in Kalkar vorhandenen künstlerischen Arbeiten von Anna Kubach-Wilmsen (aus den 1960er Jahren) zugestimmt.
Ein Gespräch mit der Künstlerin hat zwischenzeitlich stattgefunden. Die einzelnen Umsetzungsschritte können nun erfolgen.

Der Ausschuss für Kultur und Tourismus hat in seiner Sitzung vom 17. April 2018 einstimmig empfohlen, die fünf Kunstwerke wie folgt zu sichern und vor Ort aufzustellen:

Der Grundstein der ehemaligen Schule in Altkalkar wird im Städt. Museum Kalkar ausgestellt.

Das Relief „Anna Selbdritt“ wird in der Aufhängung geprüft und verbleibt an der Giebelwand des ehemaligen Schwesternhauses in Appeldorn.

Der Betonguss-Stein „Quellspirale“ wird um wenige Meter auf der Rasen- und Spielfläche der Heinrich-Eger-Grundschule in Appeldorn versetzt; ca. 5 m vom bestehenden Zaun, in die Fluchtlinie des Pausenganges eingerückt.

Der „Fischbrunnen“ soll von der Randlage zwischen Grünanlage, ehemaligem Pausenhof und dem Ritter-Elbert-Zentrum in Hönnepel um wenige Meter auf die Rasenfläche vor das Gebäude, parallel zur Kirchfeldstraße, versetzt werden.
Die Vereinsrunde in Hönnepel hat sich zudem nachdrücklich für einen Wasserlauf am Fischbrunnen ausgesprochen und eine Kostenübernahme und Arbeitsleistungen (Kauf des Brunnenbeckens und der Umwälzpumpe, Leitungsanschlüsse u.a.) zugesagt.

Die Skulptur „Bremer Stadtmusikanten“ soll – ohne wasserspeiende Brunnenfunktion – im Zugangsbereich des Kolping-Kindergartens in Altkalkar aufgestellt und zugleich an diesem Ort eine einladende Platz- und Eingangssituation schaffen.

Eine einheitliche Beschilderung der fünf öffentlich zugänglichen Kunstwerke wird erarbeitet.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Reaktivierung der Skulpturen: insbesondere wird der städtische Bau- und Betriebshof tätig und die erforderliche Beschilderung wird beschafft.

Die Deckung der Kosten kann im Produkt 15 01 01 - Tourismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen - erfolgen.

Beschlussvorschlag


Der Rat stimmt der in der Drucksache beschriebenen Umsetzung zu.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 03.05.2018

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, RM Hell, erläutert kurz die Vorlage.

Die Bürgermeisterin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Der Rat der Stadt stimmt der in der Drucksache beschriebenen Umsetzung einstimmig zu.