Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

Vorlagennummer: 10/430
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 03.01.2018)

Sachverhalt


Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 ist aufgestellt worden. Hiermit wird dieser dem Rat der Stadt gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW vorgelegt.

Der vorliegende Haushaltsplan umfasst die Haushaltsjahre 2018 und 2019. Es ist der dritte Doppelhaushalt der Stadt Kalkar. Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes ist möglich, um den Kommunen ein höheres Maß an Planungssicherheit zu geben. Der Doppelhaushalt enthält bereits die verbindlichen Ermächtigungen für beide Haushaltsjahre. Die Haushaltsansätze sind jedoch auch weiterhin isoliert für jedes einzelne Haushaltsjahr zu betrachten. Gemäß § 9 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) sind im Ergebnisplan die Erträge und Aufwendungen, im Finanzplan die Einzahlungen und Auszahlungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt voneinander aufzuführen.

Der Haushaltsausgleich muss ebenfalls in beiden Jahren getrennt voneinander erreicht werden.

Der Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung erstreckt sich durch die Aufstellung des Doppelhaushaltes für 2018 und 2019 auf die Jahre 2020 bis 2022.

Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).

Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Sollte dies in einem Haushaltsjahr nicht der Fall sein, so gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Ist selbst diese Fiktion aufgrund zu hoher Fehlbeträge, zu niedriger oder aufgebrauchter Ausgleichsrücklage nicht mehr erreichbar, so wird die Allgemeine Rücklage verringert.

Ist das Ziel einer künftigen, dauernden Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gefährdet, so hat diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW aufzustellen, das das Ziel hat, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Wenn bei der Aufstellung des Haushalts

durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

innerhalb eines Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird,

hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist.

Zwar wird in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 ff. voraussichtlich die Allgemeine Rücklage um jeweils nicht mehr als ein Zwanzigstel verringert, so dass die Stadt Kalkar gesetzlich nicht verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Zur Vermeidung eines Abgleitens in die formale Haushaltssicherung wird die Verwaltung den Kurs der Haushaltskonsolidierung weiter fortsetzen. Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept sollte daher weiterhin seine Gültigkeit behalten.

Beschlussvorschlag


Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 09.11.2017

Wortbeitrag


Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, bringt mit der als Anlage 1 beigefügten Haushaltsrede den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 in den Rat ein.

Die Verwaltungsvorlage wird zur Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.01.2018

Wortbeitrag


RM Altenburg nimmt Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 und geht dabei insbesondere auf fehlende Sparmaßnahmen, die Aufwendungen für die Unterhaltung und die Vergabe der Rasenmahd der Sportplätze, der Erneuerung der Theke für den Ratskeller sowie Maßnahmen, die Eingang in eine mögliche Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 finden sollten, ein. In diesem Zuge antwortet Bürgermeisterin Dr. Schulz auf die entsprechende Frage von RM Altenburg, dass der Ausbau der Breitbandversorgung im Stadtgebiet Kalkar bereits in der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt worden sei.

Anschließend führt RM Kunisch aus, dass im Zuge der Sanierung der Straße Bovenholt ein Radweg eingeplant werden solle; außerdem sei fraglich, wie mit den ursprünglich geplanten, aber mit einem Sperrvermerk versehenen, energetischen Sanierungsmaßnahmen in der Begegnungsstätte Grieth umgegangen werde und ob die für 2018 und 2019 geplanten Personalaufwendungen nicht auf die in 2017 tatsächlich angefallenen Personalaufwendungen beschränkt werden können.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert, dass bei der Sanierung der Straße Bovenholt eine neue Asphaltdecke aufgezogen und der Unterbau teilweise verstärkt werden solle. Diese Maßnahme ziehe auch keine Erschließungsbeitragspflicht nach sich. Hinsichtlich des Radweges werde die Anregung aufgenommen, Fahrbahnstreckenmarkierungen für Radfahrer anzubringen. Energetische Sanierungsmaßnahmen für die Bürgerbegegnungsstätte Grieth seien nicht mit aufgenommen worden, weil die Ergebnisse der Untersuchung im kommunalen Energieeffizienznetzwerk abgewartet werden sollen.

Stadtverwaltungsrat Jaspers ergänzt bezüglich der Personalaufwendungen, dass diese aufgrund tariflicher Anpassungen natürlichen Steigerungsraten unterliegen. Die Personalaufwendungen seien auf der Grundlage des aktuellen Personalbestandes kalkuliert; zeitlicher Versatz sowie unterschiedliche Stufenzuordnungen bei Nachbesetzungen von vakanten Stellen tragen ebenso wie wegfallende Lohnfortzahlung bei Langzeiterkrankungen dazu bei, dass das geplante Budget voraussichtlich nicht erreicht werde.

Auf die entsprechende Frage von RM Kunisch antwortet Stadtverwaltungsrat Jaspers, dass die im Haushaltsplan dargestellte Kennzahl "Personalintensität" relational und daher im Gesamtzusammenhang mit anderen Werten zu sehen sei.

RM Wenten erklärt, dass er die Verwaltungskostenerstattungen der städtischen Gesellschaften und Sondervermögen grundsätzlich kritisch sehe, da städtische Mitarbeiter nicht für Dritte tätig werden sollen; außerdem rege er an, den Wohnmobilplatz qualitativ aufzuwerten und anschließend die Ertragslage zu verbessern, die Sanierung der Straße Bovenholt erst zu beginnen, wenn die Bauaktivitäten der Anlieger vollständig beendet seien und die geplanten Haushaltsmittel zum Ausbau des Hortmannsweges aufgrund der Zurückstellung der Maßnahme aus dem Haushaltsplan zu nehmen.

In diesem Zuge entgegnet Stadtverwaltungsrat Jaspers auf die Frage von RM Wenten, wofür Aufwendungen für E-Check-Prüfungen anfallen, dass hierüber Hilfskräfte im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses finanziert werden.

Weiter schlägt RM Wenten vor, die Zuschüsse an den Verein Kalkar aKtiv e. V. und den Verein für Voltigiersport Kalkar e. V. zu streichen, da diese Zuschüsse unter der Bedingung, dass der städtische Haushalt die Bezuschussung hergebe, genehmigt worden seien.

RM Schwaya fragt anschließend, ob es baurechtlich möglich sei, dass im Zuge der Sanierung der Straße Bovenholt beidseitig nach niederländischem Vorbild eingefärbter Asphalt für die Radfahrtreifen genutzt werden kann. Stadtoberbaurat Sundermann geht von einer Zulässigkeit aus und sagt eine Prüfung zu.

Bürgermeisterin Dr. Schulz verweist auf den ihr vorliegenden Antrag der Fraktion Forum Kalkar zur Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes; daraufhin schlägt Stadtoberbaurat Sundermann vor, diesen in ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines Straßenkatasters einzubetten und mit einer möglichen Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2018 abzuwickeln.

Anschließend fragt Bürgermeisterin Dr. Schulz, ob die Anregung von RM Wenten, die Zuschüsse für die beiden Vereine zu streichen, als Antrag zu verstehen sei. RM Wenten verneint dies.

Hierzu merkt RM Altenburg an, dass zumindest die jährlichen Zuschüsse für den Verein für Voltigiersport Kalkar e. V. ohnehin zeitlich begrenzt seien.

RM Schwaya ergänzt, dass die beiden Vereine auch nicht zu vergleichen seien, da der Verein Kalkar aKtiv e. V. in starkem Maße Interessen der Stadt Kalkar verfolge.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.

Rat der Stadt, 18.01.2018

Wortbeitrag


Nachdem Bürgermeisterin Dr. Schulz von den Beratungen und der Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtet, präsentiert der Fraktionsvorsitzende RM Kühnen die Haushaltsrede der Fraktion Forum Kalkar. Dabei geht er rückblickend auf verschiedene Projekte, unter anderem die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit, die Erhöhung der Grundsteuer B oder die Einführung eines Gebäudemanagements, ein. Anschließend schildert er verschiedene Ideen und Visionen für die kommenden Jahre, darunter das Integrierte Handlungskonzept, die Idee, Kalkar als Stadt der Künste zu positionieren oder den Verkauf des Wisseler Sees. Nachdem er ausführt, dass der Haushaltsplan in sich zwar schlüssig, ein Nachtragshaushalt aber unvermeidbar sei, teilt er mit, dass die Fraktion Forum Kalkar dem Haushaltsplan zustimme.

Anschließend folgt die Haushaltsrede der CDU-Fraktion durch den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden RM Naß; dieser konstatiert, dass es sich bei dem Haushaltsplan um eine Fortschreibung der zurückliegenden Jahre handle und die Stadt Kalkar weiterhin von der Substanz lebe. Insbesondere eine Kosten- und Leistungsrechnung müsse etabliert werden, sodass beispielsweise auch Quartalsberichte an den Rat gegeben werden können. Außerdem könne sich die Stadt Kalkar noch in einigen Punkten weiterentwickeln; beispielhaft zu nennen seien hier der Ringtausch, ohne dass die beiden anderen Grundschulen vernachlässigt werden, oder die Ausweisung neuer Wohnungsbaugrundstücke. Abschließend dankt er allen Ehrenamtlern und Mitarbeitern der Stadt Kalkar und teilt die Zustimmung der CDU-Fraktion für den Haushaltsplan mit.

Es folgt die Haushaltsrede der SPD-Fraktion durch den Fraktionsvorsitzenden RM Schwaya, der auf seine vergangenen Haushaltsreden verweist, da sich die grundsätzliche Situation nicht geändert habe. Insbesondere sehe er kritisch, dass das freiwillige Haushaltssicherungskonzept weiterhin gelten solle. Dennoch werde die SPD-Fraktion dem Haushaltsplan zustimmen, um der Verwaltung einen Handlungsspielraum zur Haushaltskonsolidierung einzuräumen.

Daraufhin hält der Fraktionsvorsitzende RM Kunisch die Haushaltsrede der Fraktion GRÜNE; dabei geht er unter anderem auf den Sparwillen der Verwaltung, das notwendige Sparen ohne Qualitätseinbußen sowie die Beachtung von Ehrlichkeit und Transparenz ein. Er schlägt vor, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und das Gebäudemanagement sowie die Liquidität strukturell zu verbessern. Abschließend teilt er mit, dass die Fraktion GRÜNE dem Haushalt zustimmen werde.

Der Fraktionsvorsitzende RM Wenten trägt anschließend die Haushaltsrede der FBK-Fraktion vor und berichtet, dass die FBK-Fraktion sich aufgrund der drohenden Nachtragspläne einen einjährigen Haushaltsplan gewünscht habe. Dennoch werde die FBK-Fraktion zustimmen, um wichtige Projekte nicht zu verzögern. In der Folge geht er unter anderem auf das Aussehen der Stadt, die Informationspolitik der Verwaltung und den Stand der interkommunalen Zusammenarbeit ein; er fordert, dass die Verwaltung die Verträge zur Abfallbeseitigung überprüfe und dass alle Ratsmitglieder auf die elektronische Ratsarbeit umsteigen.

Abschließend folgt die Haushaltsrede des fraktionslosen RM Gulan, in deren Zuge er sich bei allen Mitarbeitern der Verwaltung bedankt und die Feuerwehrführung um Überprüfung bittet, ob alle Wünsche der Feuerwehr so umzusetzen sind, ohne an der Sicherheit zu sparen. Obwohl der Haushaltsplan inhaltlich keine Neuigkeiten enthalte, werde er diesem zustimmen.

Nachdem Bürgermeisterin Dr. Schulz feststellt, dass kein weiterer Beratungsbedarf besteht, lässt sie über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.01.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen wird gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.