Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017

Vorlagennummer: 10/381
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 27.09.2017)

Sachverhalt


Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 notwendig machen.

Gemäß § 81 Abs. 2 GO NRW ist eine Nachtragssatzung u. a. dann zu erstellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen
Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Erheblichkeit ist in § 7 der Haushaltssatzung für 2016 und 2017 folgendermaßen geregelt:

Im Ergebnishaushalt:
100.000 €, bei Aufwendungen über 500.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes,

im Investitionshaushalt:
200.000 €, bei Auszahlungsansätzen über 1.000.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes.


Ergebnisplan:
Im Ergebnisplan sind es mehrere Sachverhalte, die insgesamt zu einer Verschlechterung des geplanten Jahresergebnisses führen. Der geplante Jahresfehlbetrag erhöht sich von -1.510.785 € um -330.089 € auf -1.840.874 €. Da die Stadt Kalkar keine Ausgleichsrücklage mehr vorzuweisen hat, muss der komplette Jahresfehlbetrag aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden. Diese wird aufgrund des Nachtragshaushaltes für 2017 entsprechend um 330.089 € erhöht und auf 1.840.874 € festgesetzt. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage unterliegt im Nachgang zum Ratsbeschluss der Genehmigungspflicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 75 Abs. 4 GO NRW.

Insbesondere folgende Sachverhalte tragen zu der Verschlechterung bei:

Die Erträge werden im Nachtragshaushalt insgesamt um 376.129 € reduziert und bilden daher die Hauptursache für die Ergebnisverschlechterung. Die Summe der Erträge wird in der Nachtragssatzung auf 25.769.495 € festgesetzt. Dabei geht es in der Hauptsache um folgende Positionen:

- Die Erträge aus den Schlüsselzuweisungen werden aufgrund des GFG2017 reduziert (-545.000 €).
- Die Erträge aus Grundstücksveräußerungen werden aufgrund einer Neukalkulation des Ansatzes reduziert (-585.200 €). Ein Großteil der eingeplanten Erträge entfiel auf Grundstücksflächen, die zukünftig über das Gesamtprojekt Veräußerung des Ferien- und Campingparks Wisseler See realisiert werden sollen.
- Die Kostenerstattung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG NRW) wird reduziert (-400.000 €).
- Ein Teil der wegfallenden Erträge kann durch die Mehrerträge bei den Steuereinnahmen kompensiert werden. Durch die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer sind im Nachtragshaushalt planmäßige Mehrerträge in Höhe von 885.000 € eingepreist.

In einigen Bereichen sind zusätzliche Aufwendungen einzuplanen. Andere Aufwendungen hingegen können reduziert werden. Im Ergebnis führt dies zu einer Verringerung der Aufwendungen in Höhe von 39.040 €. Die Summe der Aufwendungen wird in der Nachtragssatzung auf insgesamt 27.796.079 € festgesetzt. Im Einzelnen bilden folgende Aufwandspositionen die Schwerpunkte:

- Die Personalaufwendungen werden aufgrund der Tariferhöhungen bei den Angestellten und den Besoldungsanpassungen bei den Beamten sowie der Wiederaufnahme der Aufwendungen für geringfügig Beschäftigte im Museum erhöht (+54.475 €). Hinzu kommt eine Erhöhung der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (+17.000 €).
- Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden vorwiegend aufgrund der Maßnahme Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums erhöht (+193.000 €). Durch die Kürzung von Ansätzen und Streichung anderer Maßnahmen erfolgt insgesamt eine geringere Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
- Die Transferaufwendungen im Bereich Asyl (Geldleistungen zum Lebensunterhalt, Leistungen bei Krankheit) werden aufgrund der geringeren Fallzahlen im Bereich Asyl parallel zu den Kostenerstattungen des Landes gekürzt (-521.000 €).


Finanzplan (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit):
Die zusätzlichen bzw. geänderten Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung Schulpauschale, Auflösung Pensionsrückstellungen, Erträge aus „Gute Schule 2020“) verändern durch die dazugehörigen Ein- und Auszahlungen ebenfalls den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan. Zusätzlich sind im Nachtrag einige Auszahlungen eingeplant, die in 2017 nicht ergebnisrelevant sind. Die zugehörigen Aufwendungen sind bereits in vorherigen Jahresrechnungen berücksichtigt.


Finanzplan (Saldo aus Investitionstätigkeit):
Der Investitionssaldo wird aufgrund zusätzlicher Investitionsmaßnahmen und geringeren Einzahlungen aus Investitionstätigkeit um 664.825 € verschlechtert und beträgt -2.230.575 €.

Folgende Maßnahmen sind hier zu erwähnen:
- Die Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken verringern sich aufgrund der bereits beschriebenen Neukalkulation (-851.100 €).
- Eigenanteil für den im Rahmen eines kreisweit koordinierten Breitbandausbaus unter Berücksichtigung von Fördermitteln (+478.275 €).
- Umbau des alten Grundschulgebäudes zu Werkraum und Küche für die Realschule und Ausstattung des Werkraums (+200.000 €).
- Planungskosten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Emmericher Eyland (+80.000 €).

Der Bestand an eigenen Finanzmitteln wird durch den ersten Nachtragshaushalt 2017 um 1.267.335 € verschlechtert und auf -1.208.652 € festgesetzt. Die Übersicht über die Liquiditätsentwicklung zeigt dabei weitere verschlechternde Sachverhalte (Ermächtigungsübertragungen, Rückzahlung Liquiditätskredit) auf, die in 2017 hinzukommen. Insgesamt wird Ende 2017 von einem Liquiditätsbestand in Höhe von -7.161.981 € ausgegangen. Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung wurde im Doppelhaushalt für 2016 und 2017 für das Haushaltsjahr 2017 auf 9.960.000 € festgesetzt. Der zu erwartende Liquiditätsabfluss kann daher durch Liquiditätskredite aufgefangen werden.

Beschlussvorschlag


Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" werden in voller Höhe für die im Vorbericht beschriebene Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar eingesetzt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 13.07.2017

Wortbeitrag


Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, bringt mit der als Anlage beigefügten Rede den Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 in den Rat ein.

Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 14.09.2017

Wortbeitrag


Die Ratsmitglieder Rottmann (CDU), Schopen (GRÜNE), Wenten (FBK), Altenburg (Forum Kalkar) und Schwaya (SPD) nehmen für ihre Fraktionen Stellung zu dem vorliegenden Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017.

Im Laufe der weiteren Beratung beantwortet Stadtverwaltungsrat Jaspers Fragen der Ausschussmitglieder und gibt weitergehende Erläuterungen insbesondere hinsichtlich der Inhalte des vorliegenden Entwurfs der Nachtragshaushaltssatzung, der Folgen einer nicht beschlossenen Nachtragshaushaltssatzung sowie der Entbehrlichkeit eines zweiten Nachtragshaushalts im aktuellen Haushaltsjahr.

Stadtoberbaurat Sundermann nimmt anschließend Stellung zu aufgeworfenen Fragen über den sogenannten Ringtausch und führt aus, dass bis Mitte Oktober die Kosten konkretisiert werden; um handlungsfähig zu bleiben und eine weitere Verzögerung der Baumaßnahmen zu verhindern, empfehle die Verwaltung, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen:

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" werden in voller Höhe für die im Vorbericht beschriebene Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar eingesetzt.

Rat der Stadt, 21.09.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz erläutert die Drucksache und berichtet von den Beratungen in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Anschließend erklärt RM Boßmann, dass die CDU-Fraktion der Nachtragshaushaltssatzung nicht zustimmen werde, weil neu gewonnene Kenntnisse bezüglich des Ringtauschs und des Sachverhaltes "Burg Boetzelaer" fehlen.

Anlässlich entsprechender Äußerungen von RM Klein führt Stadtoberbaurat Sundermann aus, dass die geplanten Aufwendungen für verschiedene Projekte größtenteils mit den tatsächlich entstandenen Kosten übereinstimmen; außerdem seien vom Rat gefasste Beschlüsse in der Nachtragshaushaltssatzung enthalten, sodass diese Maßnahmen bei einem fehlenden Beschluss zurückgestellt werden müssten.

RM Wenten teilt mit, dass die FBK-Fraktion zwar der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung zustimmen werde; für einen Doppelhaushalt werde sich aber keine Zustimmung der Fraktion mehr ergeben.

Daraufhin erklärt RM Schwaya für die SPD-Fraktion, dass sie ebenfalls nicht zustimme, sondern sich enthalten werde, da das grundsätzliche Vertrauen in die Haushaltsplanung fehle.

Anschließend sprechen sich die Ratsmitglieder Kühnen und Gulan für die Nachtragshaushaltssatzung aus.

Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Schwaya, Boßmann, Kühnen, Mosler, Altenburg, Naß, Klein und van de Löcht an, die den geplanten Ringtausch, die gemeinsame Sondersitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses, die Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Sachverhalt "Burg Boetzelaer", die Reduzierung von Schulden und Schlüsselzuweisungen sowie etwaige Grundstücksverkäufe und deren Darstellung im Haushalt zum Gegenstand hat.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.09.2017 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 12 Stimmen bei 9 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen:

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020" werden in voller Höhe für die im Vorbericht beschriebene Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar eingesetzt.