Einführung eines Bürgerbussystems für das Stadtgebiet Kalkar

  • Antrag des Vereins Bürgerbus Kalkar e. V. auf einen Zuschuss für die Anschubfinanzierung des Fahrzeugs sowie die Übernahme der eventuell in den Folgejahren entstehenden Verluste für den Betrieb des Busses durch die Stadt Kalkar
Vorlagennummer: 10/391
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.07.2017)

Sachverhalt


In seiner Sitzung am 22. November 2016 hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen dem Rat der Stadt einstimmig empfohlen, einen Grundsatzbeschluss zur Einführung eines Bürgerbusses zu fassen. Daraufhin hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15. Dezember 2016 einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen, die Einführung eines Bürgerbusses im Stadtgebiet Kalkar zu unterstützen. Mit Antrag vom 19.06.2017 beantragt der Bürgerbusverein Kalkar e. V. nunmehr einen einmaligen Zuschuss für die Anschubfinanzierung des Fahrzeuges sowie die Übernahme der eventuell in den Folgejahren entstehenden Verluste für den Betrieb des Busses durch die Stadt Kalkar. In seiner Sitzung am 05.07.2017 hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage auf der Basis der Zahlen des Vereins Bürgerbus Kalkar e. V. zur Beschlussfassung im Rat der Stadt erstellt werden soll.

Der Verein, die Verkehrsgesellschaft und die Kommune sind die drei tragenden Säulen eines zukunftsorientierten Bürgerbusverkehrs. Nur eine gute Zusammenarbeit garantiert einen reibungslosen Busbetrieb. Im Bürgerbusverein legen die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde selbst fest, wann und wo ihr Bürgerbus fährt. Schließlich sind sie es, die diese Busse selbst steuern. Bürgerbusse und ihre Vereine tragen damit zur Demokratie und Partizipation in der Kommune bei. Wie in jeder guten Kooperation werden hier aber auch die Interessen der anderen Partner berücksichtigt, damit der Bürgerbus in das städtische Verkehrskonzept passt und den bestehenden Linien keine Konkurrenz macht. Der Verein ist zuständig für die gesamte Organisation des Linienbetriebes. Dazu gehören die technische Abwicklung von der Fahrzeugpflege bis zur Fahrkartenabrechnung ebenso wie die Betreuung aktiver und die Werbung neuer Fahrerinnen und Fahrer sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Ein Vorsitzender und sein Stellvertreter, ein Geschäftsführer und ein Kassenwart, ein Schriftführer und mehrere Beisitzer bilden zum Beispiel die personelle Grundausstattung eines Bürgerbusvereins.

In Kalkar besitzt die NIAG als örtliche Nahverkehrsgesellschaft die Konzession zum Betrieb von Bürgerbuslinien. Sie erfüllt die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) an alle diejenigen stellt, die Menschen befördern. Vor allem aber ist sie für den Verein eine wichtige Verbindung zu allen den Bürgerbusverkehr betreffenden Behörden. Die Verkehrsgesellschaft ist Eigentümerin des Fahrzeugs und schließt alle notwendigen Versicherungen ab. Sie unterstützt den Verein auch bei der Wartung des Fahrzeuges, unterstützt den Bürgerbusverein bei vielen administrativen Aufgaben, richtet gemeinsam mit dem Verein Haltestellen ein, ggf. druckt und verteilt die Fahrpläne und kümmert sich teilweise um die Betriebskostenabrechnung.

Der Rat einer Stadt oder Gemeinde hat eine gewisse Initialfunktion für den Bürgerbusverkehr. Mit einem positiven Beschluss sichert er nicht nur den gegebenenfalls notwendigen Verlustausgleich, sondern schafft damit erst die Voraussetzung für den Landeszuschuss in Höhe von 41.000,00 bis 66.000,00 Euro zum Fahrzeugkauf. Die Kommune beantragt weiterhin den jährlichen Organisationskostenzuschuss in Höhe von 6.500,00 Euro bei der zuständigen Bezirksregierung und sorgt damit für einen finanziellen Grundstock in der Kasse des Bürgerbusvereins.

Tabelle aus Pro Bürgerbus NRW übernommen (Stand 05.06.2017)

nur Inseltarif mit Verbund-/NRW-Tarif

Bürgerbus-Förderung NRW ab 01.01.2017 herkömmlicher
Antrieb alternativer
Antrieb** herkömmlicher
Antrieb alternativer
Antrieb**
Organisationskostenförderung pro Jahr 6.500 € 7.500 €
Erstanschaffung 41.000 € 47.000 € 42.000 € 49.000 €
nicht rollstuhlgerechter
Bürgerbus* Folgeanschaffung 35.000 € 41.000 € 35.000 € 42.000 €
Erstanschaffung 56.000 € 62.000 € 62.000 € 69.000 €
rollstuhlgerechter Bürgerbus Folgeanschaffung 50.000 € 56.000 € 55.000 € 62.000 €
Erstanschaffung 66.000 € 72.000 € 77.000 € 84.000 €
rollstuhlgerechter Niederflur-Bürgerbus Folgeanschaffung 60.000 € 66.000 € 70.000 € 77.000 €

* nur mit schriftlicher Zustimmung der örtlichen Behindertenvertretung
** für Elektro-Antrieb ergänzende Förderung nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 ÖPNVG

Der Verein Bürgerbus Kalkar e. V. hat folgende Kostenkalkulation für die Anschaffung des Fahrzeuges als Anschubfinanzierung durch die Stadt erstellt und darüber hinaus einen jährlichen Ausgleich eines eventuell entstehenden Defizits, welcher ebenfalls durch die Stadt zu tragen wäre, beantragt (aktualisiert und durch den Verein in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2017 vorgetragen):

Anschubkosten/einmalige Kosten 
Fahrzeugpreis (netto)   90.000 €
Umsatzsteuer (19%) auf nicht geförderten Anteil Fahrzeugkauf 24.000 €     4.560 €
Zusatzausstattung Bus (Kindersitze, Fahrassistenzsystem)     1.600 €
Fahrzeugbeschaffung, Konzession etc. (Personalkosten NIAG)     3.200 €
Summe   99.360 €

Zuschüsse
Anschubfinanzierung Zuschuss Land NRW (gesichert)   66.000 €
Anschubfinanzierung Zuschuss Kreis Kleve (mit Schreiben des Landrates vom 22.06.2017 mitgeteilt)   7.500 €
Organisationspauschale (anteilig für 2017) vom Land NRW     3.250 €
Summe   76.750 €

Erforderliche Anschubfinanzierung (durch Stadt Kalkar)   22.610 €

Jährliche Kosten / Betriebskosten / Vereinskosten für 2018
NIAG Betriebskostenabrechnung   1.400 €
Kfz-Kosten (Betriebsstoffe, Versicherungen, Inspektionen etc.) 10.650 €
Ausgaben Verein (Fahrerausbildung, ärztliche Untersuchungen etc.) 11.400 €
Summe 23.450 €

Jährliche Einnahmen
Fahrgeldeinnahmen (20 Gäste pro Tag / 260 Tage pro Jahr x 1,00 €)   5.200 €
Werbung und Sponsoring (Angenommene Einnahmen)   8.000 €
Erstattungen (Energiesteuer, Schwerbehinderte)      500 €
Organisationspauschale  vom Land NRW (für 2018)   6.500 €
Summe 20.200 €

Nachhaltige Reduzierung Kreisumlage (Ergänzung NIAG Linie SL42) - Weiterleitung durch Stadt Kalkar   5.000 €

Überschuss   1.750 €

Nach den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen ist Voraussetzung für die Förderung, dass die Gemeinde, in deren Gebiet der Bürgerbus betrieben wird oder eine von ihr rechtlich getrennte Einheit über die die Gemeinde die Kontrolle ausübt oder das Verkehrsunternehmen gegenüber dem Bürgerbusverein die Übernahme aus dem Betrieb resultierender Defizite garantiert und damit die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichert.

Für die Genehmigung des Bürgerbusses und der damit verbundenen Fördergelder sowohl für die Anschubfinanzierung als auch für die Betriebskostenpauschale ist somit unabdingbare Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Kalkar diese - u. a. unabhängig von der Höhe eines eventuell entstehenden Defizits - beschließt.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten in Höhe von 22.610,00 € als Anschubfinanzierung sowie für einen jährlichen Zuschuss in Höhe der jeweiligen Deckungslücke bei den Betriebs- und Organisationskosten des Vereins (ausweislich der dargestellten Kalkulation des Vereins nach derzeitigem Stand 3.250,00 €).

Die Aufwendungen für die Anschubfinanzierung sind im Haushaltsplan 2018, die jährlichen Zuschüsse in Höhe der jeweils kalkulierten Deckungslücke ebenfalls ab 2018, und dann auch in den Folgejahren, im Haushaltsplan zu veranschlagen.

Beschlussvorschlag


Dem Verein Bürgerbus Kalkar e. V. wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 22.610,00 € für die Anschaffung des Fahrzeuges gewährt. Darüber hinaus wird die Übernahme der aus dem Betrieb resultierender Defizite garantiert.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 13.07.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist auf die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und dessen Auftrag an die Verwaltung, für die heutige Ratssitzung eine Beschlussvorlage zu erstellen, in der die Kosten für die Anschubfinanzierung des Bürgerbusses und die eventuell in den Folgejahren entstehenden Kosten für den Betrieb des Bürgerbusses zusammengefasst dargestellt werden. Diese Beschlussvorlage liege den Ratsmitgliedern vor.

RM Altenburg und RM Boßmann erklären für ihre Fraktionen, dass es sehr erfreulich sei, dass sich der Bürgerbusverein so schnell gegründet hat und viele ehrenamtlich bei diesem Projekt mitmachen wollen.

Anschließend unterbricht BM Dr. Schulz mit Zustimmung des Rates die Sitzung, damit der im Sitzungssaal anwesende Vorsitzende des Bürgerbusvereins, Herr Heinz Igel, Fragen des RM Boßmann nach den vorgesehenen Linien, die der Bürgerbus fahren soll, sowie bezüglich der Anschaffung des Busses und des angeführten Fahrzeugpreises von 90.000,00 € beantworten kann.

Nach dieser ca. fünfminütigen Sitzungsunterbrechung lässt BM Dr. Schulz über den Beschlussvorschlag gemäß der vorliegenden Drucksache 10/391 abstimmen.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

Dem Verein Bürgerbus Kalkar e. V. wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 22.610,00 € für die Anschaffung des Fahrzeuges gewährt. Darüber hinaus wird die Übernahme der aus dem Betrieb resultierender Defizite garantiert.