Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von Kalkar

  • Präsentation der Ergebnisse aus dem bisherigen Aufstellungsverfahren und Beschluss zum weiteren Vorgehen
Vorlagennummer: 10/422
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 05.10.2017)

Sachverhalt


Am 16.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Kalkar einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHk) für die Innenstadt von Kalkar an das Büro Junker + Kruse, Stadtforschung Planung, aus Dortmund zu vergeben; als Projektpartner im Bereich der Verkehrsplanung wurde das Verkehrsplanungsbüro Runge IVP, Ingenieurbüro für Integrierte Verkehrsplanung, aus Düsseldorf benannt. Das InHk für die Innenstadt von Kalkar zeigt Lösungen für vorhandene städtebauliche und funktionale Anpassungserfordernisse auf; es werden unter anderem Vorschläge zur Stabilisierung und Entwicklung des Ortskerns als städtisches Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum, zum Umgang mit dem ruhenden und fließenden Verkehr sowie zur weiteren Aufwertung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raums und des Stadtbildes benannt. Das InHk bildet die zwingend erforderliche Grundlage für die künftige Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von derzeit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Prozess zur Aufstellung des InHk wurde durch eine Lenkungsgruppe - besetzt von Vertretern aus Politik, Einzelhandel und Verwaltung - in vier Sitzungen begleitet. Am 11.05.2017 wurde im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss seitens der Verwaltung ein Bericht aus dem Lenkungskreis zum „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ gegeben; am 21.06.2017 fand mit einer Informationsveranstaltung im Ratssaal und anschließendem "Stadtspaziergang" der Auftakt der Bürgerbeteiligung statt, welche sich mit zwei Bürger-Dialogen auf dem Markt und am Fachmarkt-Zentrum fortsetzte.

Nachdem nun zudem die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen des InHk im September mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung gewichtet und der Entwurf des InHk durch die Fachbüros präzisiert wurde, soll nun in den zuständigen, politischen Gremien - so die Beschlussfassung im Lenkungskreis am 26.09.2017 - das InHK vorgestellt und beraten werden. Sofern das InHk ab 2018 in das Stadterneuerungsprogramm aufgenommen werden soll, muss ein entsprechender Antrag auf Städtebauförderung bis zum 01.12.2017 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden.

Der Entwurf des InHk ist als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt; Geltungsbereich und Maßnahmenübersicht sind den Anlagen 1 und 3 zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen


Der Entwurf des InHk sieht aktuell 26 Einzelmaßnahmen vor, die in einem einen Zeitraum von fünf Jahren umgesetzt werden sollen. Bei Realisierung dieser Maßnahmen entstehen Kosten in Höhe von geschätzt 4.740.020 €. Bei einer 60 %-igen Förderung der zuwendungsfähigen Maßnahmen verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 2.080.488 € bei der Stadt. Bei straßenbaulichen Maßnahmen erfolgt eine teilweise Refinanzierung durch Anliegerbeiträge. Die Präzisierung der Kosten erfolgt für Maßnahmen der ersten Priorität in der Nachtragssatzung zum Haushalt 2018.

Beschlussvorschlag


Der Entwurf des Integrierten Handlungskonzeptes wird zur Kenntnis genommen; er ist auf Grundlage der Beratungsergebnisse der Fachausschüsse zu präzisieren und für eine abschließende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01.12.2017 einen Antrag zur Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Stadterneuerungsprogramm bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, 18.10.2017

Wortbeitrag


Aufgrund der Verspätung des Herrn Mayer vom Planungsbüro Junker und Kruse erläutert Stadtoberbaurat Sundermann anhand einer Power-Point-Präsentation die bereits durchgeführten Verfahrensschritte zum InHk.

Die Zielstellung sollte sein, den erforderlichen Förderantrag bis zum 01.12.2017 bei der Bezirksregierung einzureichen. Ob tatsächlich eine Bewilligung erfolgen wird, bleibt der intensiven Prüfung durch die Bezirksregierung vorbehalten. Sollte die Fördermaßnahme bewilligt werden, können nach Aussage der Bezirksregierung immer noch Präzisierungen am jetzt erarbeiteten Maßnahmenkatalog vorgenommen werden.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass sich die Maßnahmen auf ein klar umrissenes Fördergebiet beziehen. Dabei handelt es sich weitestgehend um den historischen Stadtkern Kalkar mit Graben- und Wallzone sowie der Anbindung des Fachmarktzentrums an den Stadtkern.

Zur Erarbeitung des Maßnahmenkataloges wurde ein umfangreiches Verfahren durchgeführt. Zuerst stand die Bestandsanalyse im Vordergrund. Des Weiteren wurden die Bürger im Rahmen eines Stadtspaziergangs und in zwei Terminen zum Bürgerdialog in das Verfahren eingebunden. Viele Bürgervorschläge seien in das jetzt erarbeitete Maßnahmenpaket eingeflossen. Über den Lenkungskreis wurden zudem die politischen Vertreter, die Wirtschaftsförderung sowie „Kalkar aKtiv“ am Verfahren InHk beteiligt.

Nach Eintreffen von Herrn Mayer übernimmt dieser die Erläuterung der Maßnahmen. Herr Mayer führt aus, dass alle Maßnahmen der Stärkung der Innenstadt Kalkar dienen. Hierzu muss zwingend das Fördergebiet festgelegt sein. Die Förderfähigkeit ist nach seiner Auffassung gegeben. Die Entscheidung der Bezirksregierung erfolge im nächsten Jahr. Bei einem positiven Bescheid, der jedoch nicht garantiert sei, könne mit der Umsetzung der Maßnahmen Ende 2018 bzw. Anfang 2019 begonnen werden.

Herr Mayer erläutert eingehend die vorgeschlagenen Maßnahmen und führt aus, wie wichtig es sei, die Verkehrslenkung in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen. Hier ist insbesondere die Reduzierung des Buslinienverkehrs am Marktplatz anzuführen. Die Gestaltung des Eingangsbereiches „Altkalkarer Straße“ mit Abschaffung der bestehenden Bürgersteige als Hochborde sei prioritäres Ziel. Damit könne insgesamt eine Verkehrslenkung mit gegenseitiger Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer untereinander (Shared Space) und eine Verminderung der Frequentierung der „Altkalkarer Straße“ erreicht werden.

Die „Hanselaerstraße“ könnte mit einer Einbahnstraßenregelung versehen werden, wenn gleichzeitig der neue Mini-Kreisverkehr an der „Xantener Straße“ errichtet und die „Xantener Straße“ eine Anbindung an den Kreisverkehr „Bahnhofstraße“ erhalte.

Die Qualität des Marktplatzes würde durch die Schaffung barrierefreier Zonen und Verringerung der Stellplätze enorm gesteigert werden können.

Auch die Anbindung des Fachmarktzentrums an die historische Innenstadt wäre eine zentrale Aufgabe zur Stärkung der Innenstadt. Hierzu wären eine Umgestaltung des „Von-Lauff-Weges“ und die Verschönerung der „Altkalkarer Straße“ ab Kreisverkehr erforderlich.

Insgesamt könnte die Graben- und Wallzone mit der Erneuerung einiger desolater Fußgängerbrücken aufgewertet werden. Eine Aufbereitung könnte hier weiterhin durch entsprechende Landschaftsplanung und Herstellung von Sichtbezügen erreicht werden. Zudem können vorhandene Wasserflächen besser genutzt werden.

Als langfristige Ziele können auch Lichtkonzepte und die Verwirklichung eines digitalen Museums in Betracht gezogen werden. Das würde den Tourismus modernisieren und die Stadt auch für junges Publikum attraktiver machen.

RM Wolters bedankt sich für die Ausführungen und eröffnet die Beratungsrunde.

RM Schwaya erkundigt sich, in welchem Zeitraum die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Herr Mayer führt aus, dass für die Umsetzung zunächst ein Zeitraum von 5 bis 8 Jahren angedacht sei. Die Praxis würde aber zeigen, dass der gesetzte Zeitrahmen grundsätzlich überschritten werde.

RM Wolters erkundigt sich, wie die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von 2 Mio. Euro im Haushalt dargestellt werden kann.

Stadtverwaltungsrat Jaspers teilt mit, dass diese abhängig von den durchzuführenden Maßnahmen - investiv oder konsumtiv - abgebildet werden müsse. Letztendlich stehen buchhalterisch 2 Mio. Euro für Investitionen zur Verfügung. Liquide Mittel stehen dieser Buchungsposition aber nicht entgegen, so dass sich eine Erhöhung der Investitions- und Kassenkredite nicht vermeiden lasse. Außerdem müssen die Maßnahmen jeweils an die Haushaltsplanung im jeweiligen Jahr angepasst werden.

RM Wolters präzisiert, dass ohne vorhandenes Eigenkapital demnach eine Krediterweiterung unumgänglich sei.

Auf Nachfrage von SB Kerkenhoff erläutert Stadtverwaltungsrat Jaspers, dass der Antrag auf Förderung der Maßnahmen zwar jetzt zu stellen sei, die Konzeptumsetzung aber noch nicht bindend sei. Somit eine Aufschlüsselung der Kosten im Haushalt erst nach Festlegung der Maßnahmen und der Umsetzungszeiträume konkretisierbar sei.

RM Boßmann führt aus, dass auch unter Berücksichtigung der Investitionspauschale von 2 Mio. Euro eine Umsetzung nur erfolgen kann, wenn die Kassenkredite erhöht werden. Er möchte zudem wissen, ob bereits eine Berechnung durchgeführt worden sei, mit welchen Beiträgen die Anwohner sich an den Straßenbaumaßnahmen beteiligen müssten.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass es sich bei der Altkalkarer Straße und der Hanselaerstraße nach dem Beitragsrecht um historische Straßen handelt. Demnach können keine Anliegerbeiträge erhoben werden, sondern lediglich KAG-Beiträge. Demnach werden die Anlieger 30 % der Ausbaukosten für die Fahrbahn tragen müssen, wenn es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt.

RM Naß erkundigt sich, ob die Kosten für die Anlieger z. B. an der Altkalkarer Straße bereits ermittelt wurden.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass die Vorteilsflächen für die einzelnen Abschnitte noch nicht ermittelt wurden. Er weist darauf hin, dass bei anderen Ausbaumaßnahmen mit Wohnumfeldverbesserung für die Anlieger Kostenbeteiligungen durch die Anwohner erforderlich seien.

RM Naß erkundigt sich, ob es denkbar sei, dass aufgrund der Fördermittelzuweisung von einer beitragsrechtlichen Neubaumaßnahme auszugehen sei.

Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass das Beitragsrecht eindeutig ist. Aufgrund des historisch nachweisbaren Bestandes der Straßen könne beitragsrechtlich keine Neubaumaßnahme unterstellt werden.

RM Naß erkundigt sich, inwieweit es förderschädlich sei, wenn nur einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, weil man aufgrund der Haushaltslage von der Umsetzung einzelner Projekte Abstand nimmt.

Herr Mayer macht deutlich, dass man bei Beantragung der Fördergelder den Vorsatz haben sollte, alle Maßnahmen umzusetzen. Was dann tatsächlich nicht umgesetzt wird, muss der Förderstelle hinreichend begründet werden.

Stadtoberbaurat Sundermann fügt hinzu, dass man die Frage auch der Bezirksregierung gestellt habe. Die Bezirksregierung habe mitgeteilt, dass das Maßnamenpaket umzusetzen sei; Flexibilität hinsichtlich der Maßnahmengestaltung aber weiterhin gegeben sei.

RM Schwaya fasst zusammen, dass der Förderantrag gestellt werden sollte, um sich den Zuschuss zu sichern und um Strukturverbesserungsmaßnahmen durchführen zu können.

RM Mosler führt aus, dass es keine Alternative zum Förderantrag gebe, denn der Hauptteil der anvisierten Maßnahmen müsse sowieso erfolgen, da Straßen sowie Brücken einen starken Unterhaltungsstau aufweisen würden. Auch ohne die Förderung kommen Kosten für Brückensanierungen und Straßenausbaukosten auf die Stadt Kalkar zu. Jetzt gebe es noch die Möglichkeit, sich die sowieso notwendigen Maßnahmen bezuschussen zu lassen.

RM Altenburg meint, man sollte überlegen, was denn für Kalkar wichtig sei. Sollten die Maßnahmen umgesetzt werden, ergäben sich Mehrwerte für die Stadt. Der Tourismus würde gestärkt, aufgrund der Attraktivitätssteigerung würden sich mehr Geschäfte im Innenstadtbereich ansiedeln. Das Image der Stadt würde deutlich verbessert. Die Besucher des Wunderlandes würden größeres Interesse haben, die Innenstadt zu besuchen. Es könne seiner Ansicht nach nur im Interesse der Bürger sein, für die hierfür notwendigen Maßnahmen eine Kostenbeteiligung zu erhalten.

RM Wolters weist darauf hin, dass man die Finanzierung der Maßnahmen nicht außeracht lassen könne. Eine Sicherstellung der Mittel müsse gewährleistet sein.

RM Altenburg teilt mit, dass man die Bereitstellung der Mittel in die Verantwortung des Kämmerers geben müsse.

RM Kühnen erklärt, dass Stadtentwicklung nicht ohne Visionen möglich sei. Man könne nun unter Zuhilfenahme der Fördermittel nachhaltig Wirtschaftsförderung betreiben. Da die Straßenunterhaltung sowieso erfolgen müsse, könne nun eine Struktur geschaffen werden, die auch dem demographischen Wandel gerecht werde, denn Barrierefreiheit sei zukunftsorientiert. Dies würde mit der Umgestaltung des Marktplatzes und dem Wegfall der Hochborde in der Altkalkarer Straße auf jeden Fall erreicht.

RM Kunisch erklärt, dass er das InHk unterstützen wird, weist aber darauf hin, dass auch die Folgekosten berücksichtigt werden sollten. Die Folgekostenberechnung sei seiner Ansicht nach bei den Fördermaßnahmen „Kalkar 2000“ unterblieben und diese belasteten in nicht unerheblichem Umfang noch jetzt den Haushalt.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass es sich bei den geplanten Maßnahmen nicht um folgekostenträchtige Investitionen handelt. Sowohl die Straßen als auch die Brücken weisen schon jetzt einen Unterhaltungsrückstand auf, der mit Umsetzung der Maßnahmen behoben werden kann.

RM Mosler führt an, dass Folgekosten bei den landschaftsplanerischen Maßnahmen entstehen könnten, die aber in Bezug auf die Gesamtmaßnahmen eher unerheblich sind.

RM van den Boom erkundigt sich, ob bereits eine Gegenüberstellung der unumgänglich anfallenden Kosten, die die Stadt Kalkar ohne das InHk aufbringen müsste, mit den Kosten die jetzt durch das Inhk entstehen, erfolgt sei.

Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass diese Kostenrechnung nicht bestehe.

RM Wolters fasst zusammen, dass die Chance auf Mittelzuweisung wahrgenommen werden sollte, die Umsetzung der einzelnen Projekte sei noch zu diskutieren.

RM Naß äußert seinen Unmut darüber, dass der hier vorgenommene Beratungsweg seiner Ansicht nach nicht richtig sei. Nach der Ausschusszuständigkeitsordnung sei für ihn der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss das zuständige Beratungsgremium. Er erklärt, dass die Investitionen zwar wünschenswert seien, für die anderen Stadtteile aber keine finanziellen Mittel verbleiben, um Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen.

RM Altenburg erwidert, dass es relevant sei, die strukturellen Defizite in der Stadt zu beheben um Investitionsbereitschaft zu fördern. Sollte die Innenstadt nicht verändert werden, würde dies Rückschritt und evtl. Kaufkraftverlust bedeuten.

RM Boßmann erkundigt sich nach der Zweckbestimmungsfrist bei Inanspruchnahme der Fördermittel.

Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass nach Mitteilung der Bezirksregierung abgestufte Zweckbindungsfristen zu beachten sind (20 Jahre für Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen und Grundstücke mit einem Zuschuss von mehr als 375.000,00 €; 10 Jahre für Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen und Grundstücke mit einem Zuschuss von bis zu 375.000,00 € und 5 Jahre für bewegliche Gegenstände und Einrichtungen).

RM Kühnen berichtet aus der Arbeit des Lenkungskreises. Dieser sei überparteilich besetzt gewesen und man sei zu dem Schluss gekommen, dass keine Alternative zur Fördermittelbeantragung bestehe, da ansonsten die Stadt Kalkar viele Maßnahmen sowieso finanzieren müsse.

RM Naß merkt an, dass die Zusammensetzung des Lenkungskreises undemokratisch erfolgt sei, weil dieser nicht nach Stimmengewichtung im Rat besetzt wurde.

RM Mosler berichtet, dass die Zusammensetzung des Lenkungskreises beschlossen wurde und somit nicht von einer undemokratischen Zusammensetzung geredet werden könne. Zudem sei die Arbeit sehr produktiv gewesen. In den Fraktionssitzungen sei über die Ergebnisse aus dem Lenkungskreis berichtet worden.

Auf Antrag von SB Kerkenhoff wird die Sitzung um 20:10 Uhr für 10 Minuten unterbrochen.

Nach der Sitzungsunterbrechung lässt RM Wolters über den Beschlussvorschlag abstimmen, der allerdings in gekürzter Form Berücksichtigung finden soll.

Die Verwaltung soll beauftragt werden, bis zum 01.12.2017 einen Antrag zur Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Stadterneuerungsprogramm bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Beschluss


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 01.12.2017 einen Antrag zur Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Stadterneuerungsprogramm bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Haupt- und Finanzausschuss, 18.10.2017