Teileinziehung von Verkehrsflächen in den Stadtteilen Altkalkar und Niedermörmter

Vorlagennummer: 10/435
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


In der Sitzung der Straßen- und Wegekommission des Rates der Stadt Kalkar am 27.04.2017 wurde beschlossen, dass verschiedene Wirtschaftswege aus Unterhaltungsgründen teilweise gesperrt und für den Kraftfahrzeugverkehr entwidmet werden sollen.

Folgende Straßen sollen teilweise entwidmet werden:
Altkalkar „Horster Weg“,
Niedermörmter „Greilack“,
Niedermörmter „Düffelsmühle“.

Horster Weg (Wirtschaftsweg 265) im Stadtteil Altkalkar
Gemarkung Altkalkar, Flur 4, Flurstück 1864 (teilweise) und Flur 5, Flurstück 426 (ganz)
Eine qualifizierte Verkehrszählung mittels Verkehrszählgerät Viacount II ergab, dass der Horster Weg - von der Einfahrt Haus Horst (hinter der Zufahrt Haus-Nr. 8) bis zur Einmündung Mössekiep - täglich von ca. 70 Verkehrsteilnehmern frequentiert wird.

Das in Rede stehende Teilstück des Horster Wegs soll deshalb für den motorisierten Verkehr entwidmet und gesperrt werden. Anschließend soll der Weg als Rad- bzw. Fußweg ausgebaut werden.

Um die Erreichbarkeit der angrenzend landwirtschaftlich genutzten Flächen sicherzustellen sollen die Eigentümer/Pächter/Nutzer einen Schlüssel zur Beseitigung der Sperreinrichtungen erhalten.

Greilack (Wirtschaftsweg 111) im Stadtteil Niedermörmter
Gemarkung Niedermörmter, Flur 15, Flurstück 60 (teilweise).
Das Teilstück des Wirtschaftsweges "Greilack" zwischen Mühlenhof und Buschweg soll für den motorisierten Verkehr entwidmet und gesperrt werden. Im Anschluss soll der Weg als Rad- bzw. Fußweg ausgebaut werden.

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit der angrenzend genutzten Flächen soll der Eigentümer (Golfplatzbetreiber) einen Schlüssel zur Beseitigung von Sperreinrichtungen erhalten.

Düffelsmühle (Wirtschaftsweg 121) im Stadtteil Niedermörmter
Gemarkung Niedermörmter, Flur 3, Flurstück 584 (ganz)
Das Teilstück des Wirtschaftsweges "Düffelsmühle" von der Einmündung Rheinstraße (Gaststätte „Zur Jägerruh") bis zur Haus-Nr. 44 soll entwidmet werden.

Anschließend soll das entwidmete Teilstück veräußert werden.

Die Erreichbarkeit der Anlieger durch Ent- und Versorger soll durch die Herstellung einer Wendeanlage (zum Teil auf Privatgrundstück) gegenüber von Haus-Nr. 44 sichergestellt werden. Die öffentliche Nutzung dieser privaten Teilfläche des Wendehammers wird im Kaufvertrag gesichert und im Grundbuch eingetragen.

Alle vorgenannten Flurstücke, bis auf die private Teilfläche des Wendehammers, befinden sich im Eigentum der Stadt Kalkar.

Finanzielle Auswirkungen


Kosten entstehen im Rahmen der Bekanntmachung.

Beschlussvorschlag


Die Teileinziehungen der Straßen „Horster Weg“ und „Greilack“ sowie die Entwidmung der Straße „Düffelsmühle“ wird - wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt - beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 30.11.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Teileinziehungen der Straßen „Horster Weg“ und „Greilack“ sowie die Entwidmung der Straße „Düffelsmühle“ wird - wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt - beschlossen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


Nachdem der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, die Drucksache erläutert, fragt RM van Laak, ob die Eigentumsverhältnisse an der geplanten Wendeanlage an der Düffelsmühle problematisch seien.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass es vertragliche Regelungen zur Herstellung der Wendeanlage gebe und die Stadt Kalkar anschließend für Verkehrssicherungspflicht sowie Unterhaltung verantwortlich sei.

In der Folge weist BM Dr. Schulz die Aussage von RM Altenburg, die Eigentümer des Hauses Düffelsmühle 44 seien über die Entwidmung nicht informiert gewesen, zurück.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 30.11.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Teileinziehungen der Straßen „Horster Weg“ und „Greilack“ sowie die Entwidmung der Straße „Düffelsmühle“ wird - wie in den Anlagen 1 bis 3 zur Drucksache dargestellt - beschlossen.