Satzung zur 21. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/450
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Die Kosten, die die Stadt für die Entsorgung des Abwassers zu zahlen hat, ergeben sich für das Kalenderjahr 2018 aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abwassersammlung.

Hiernach hat die Stadt insgesamt 2.280.492,09 € aufzuwenden, die über Gebühren abzudecken sind. Diese Gebühren sind entsprechend der Kosten zu decken aus
Schmutzwassergebühren,
Niederschlagswassergebühren,
Abwasserbeseitigungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

Die Kleineinleiterabgabe in Höhe von 17,90 € pro Person, die von den Inhabern der Kleinkläranlagen, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und abflusslosen Gruben neben der Entsorgungsgebühr zu tragen ist, wird von der Stadt erhoben und über das Sondervermögen Abwasser an das Landesumweltamt weitergeleitet.

Nach Abzug der Kosten für die Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) ist auf die Benutzer des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage ein Aufwand in Höhe von 2.235.000,00 € umzulegen.
Die Gebührenbedarfsberechnung für Kanal ist als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Auf der Grundlage dieser Gebührenbedarfsberechnung können die Schmutzwassergebühren gesenkt werden. Trotz eines erhöhten Wasserverbrauches von etwa 24.000 cbm konnte der Aufwand für die Schmutzwasserbeseitigung um 73.000,00 € gegenüber dem Vorjahr reduziert werden.

Im Entwurf der Abrechnung der Verbandsumlage für das Wirtschaftsjahr 2017 wurde die Ermittlung der Kosten je cbm bezogen auf die Gesamtkosten vorgenommen. Dieser Ermittlung entsprechend erfolgt eine Anpassung des Beiwertes auf 0,76 €/cbm.

Bei den Schmutzwassergebührensätzen ergeben sich folgende Anpassungen:

bisher

- für Privathaushalte und sonstige 1,90 €/m³ 2,16 €/m³



- für Gewerbe- und Industriebetriebe mit einem Verbrauch
(jeweils auf die Gesamtmenge bezogen)
bis 20.000 cbm 1,90 €/m³ 2,16 €/m³
bis 100.000 cbm 1,50 €/m³ 1,71 €/m³
bis 200.000 cbm 1,19 €/m³ 1,35 €/m³
über 200.000 cbm 0,94 €/m³ 1,07 €/m³

- für Privathaushalte und sonstige, die gemäß § 12
Entwässerungssatzung der Stadt Kalkar vom
14.04.2003 an einem Druckentwässerungsnetz
angeschlossen sind 1,43 €/m³ 1,62 €/m³

- Gebühr für die aus Beiwerten ermittelte Schmutz-
wassermenge 0,76 €/m³ 0,67 €/m³


Der Aufwand für die Reinigung des Regenwassers erhöhte sich um 58.000,00 € gegenüber dem Vorjahr. Daraus folgt eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,05 € je Quadratmeter.

bisher
Niederschlagswassergebühr 0,96 €/m³ 0,91 €/m³

Die genaue Gebührenberechnung ergibt sich aus den beigefügten Gebührenkalkulationen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 21. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 07.12.2017

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 21. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache zu beschließen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 21. Änderung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 6 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.