60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Kirchstraße -

  • Beschluss über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlagennummer: 10/480
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 16.04.2018)

Sachverhalt


Gemäß des aktuellen und zukünftigen Gebietsentwicklungsplanes der Bezirksregierung Düsseldorf kann eine künftige Wohnungsbauentwicklung am Siedlungsschwerpunkt Altkalkar/Kirchstraße im Bereich des Flurstücks 11, Flur 28, Gemarkung Altkalkar erfolgen. Diese Fläche ist bereits innerhalb des sich in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche dargestellt. Es handelt sich dabei um eine bislang unbebaute Fläche, die im Norden und Westen an den Patersdeich grenzt. Südlich angrenzend befindet sich die B 67 (Gocher Straße). Östlich liegt ein Weg, an den sich der Siedlungsrand Kalkars anschließt.

Um eine harmonische städtebauliche Abrundung des Siedlungsrandes entlang des Patersdeiches, wie in der näheren Umgebung des Plangebietes bereits geschehen, zu ermöglichen, sowie zur Sicherstellung der aktuellen und zukünftigen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, soll das Plangebiet einer Wohnbebauung zugeführt werden. Der Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes des externen Planungsbüros ist als Anlage 2 dieser Drucksache beigefügt.

Auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts lässt sich jedoch eine Wohnbebauung nicht verwirklichen. Der Rat der Stadt Kalkar hat den Aufstellungsbeschluss und die Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 088 in seiner Sitzung am 25.06.2015 gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zur Flächennutzungsplanänderung haben in der Zeit vom 29.12.2015 bis 01.02.2016 einschließlich stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgetragen worden. Seitens der Träger öffentlicher Belange sind 11 relevante Stellungnahmen zu den Themen Kampfmittel, Verkehr, Versorgungsleitungen, Hochwasserschutz, Deich und Denkmalschutz vorgetragen worden. Der Umgang mit diesen Stellungnahmen ist in Anlage 1 dargestellt.

Da über die o.g. Sachverhalte hinaus keine Anregungen vorgetragen worden sind, empfiehlt die Verwaltung als weiteren Verfahrensschritt die Beschlüsse über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für Planungsleistungen im Rahmen der Erstellung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes - Kirchstraße. Die Kosten für die Planerstellung werden von dem Eigentümer des Grundstücks, der seg – Stadtentwicklungsgesellschaft Kalkar mbH – getragen.

Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen –.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes innerhalb des Flurstücks 11, Flur 28, Gemarkung Altkalkar.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 02.05.2018

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes innerhalb des Flurstücks 11, Flur 28, Gemarkung Altkalkar.

Rat der Stadt, 03.05.2018

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert die Drucksache und erklärt, dass die Mitglieder des Ausschusses dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt seien.

Nunmehr lässt die Bürgermeisterin über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Ziel der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Wohngebietes innerhalb des Flurstücks 11, Flur 28, Gemarkung Altkalkar.