Sommerkirmes und Schützenfest auf dem Markt

  • Sachstandsbericht
Vorlagennummer: 10/496
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 04.04.2018)

Sachverhalt


Im Anschluss an die Sandstadt - „Sommer in der Stadt“ vom 15. Juni bis 15. Juli 2018 - findet das traditionelle Königsschießen auf dem Markt statt und von Freitag, 27. Juli, bis Montag, 30. Juli 2018, präsentieren sich erneut die Sommerkirmes mit zahlreichen Fahrgeschäften sowie der BSV Kalkar e. V. mit dem Festzelt und einem bunten Programm.

Nach mehreren Gesprächen mit den Kalkarer Schützen und den Schaustellern ist von den Überlegungen einer zeitlichen oder auch räumlichen Verlegung Abstand genommen worden.
Gleichwohl soll das Angebot der Sommerkirmes mit Schützenzelt optimiert und an einer sukzessiven Steigerung der Attraktivität gearbeitet werden.

Erste Maßnahmen werden bereits in diesem Jahr umgesetzt:
neuer Standort des Zeltes, parallel zur Bebauung auf der Straße, rechtwinkelig zum historischen Rathaus mit dem Haupteingang zur östlichen Kopfseite;
mindestens ein weiteres großes Fahrgeschäft unmittelbar rechts versetzt vor der Rathausfront; gegebenenfalls ergänzende Kirmesbuden auf den gesperrten Straßensegmenten;
Kindertrödelmarkt des BSV Kalkar e. V. am Sonntag auf der Altkalkarer Straße, der Monrestraße und gegebenenfalls im Zelt.

Beschlussvorschlag


Der Ausschuss für Kultur und Tourismus nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Kultur und Tourismus, 17.04.2018

Wortbeitrag


Stadtangestellter Münzner erläutert die Drucksache und erklärt, dass Schützenfest und Kirmes auch in diesem Jahr auf dem Marktplatz stattfinden. In einem gemeinsamen Gespräch mit Schützen und Schaustellern sei eine zeitliche und räumliche Verlegung von den Schaustellern abgelehnt worden. Der Marktplatz habe allerdings - das sei deutlich zu verstehen gegeben - absehbare Belastungsgrenzen. Sollte eine umfassende Sanierung im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes realisiert werden, müsse man das weitere Vorgehen (auch unter Vorgabe der Förderrichtlinien) genau prüfen.
Mit den in der Drucksache aufgeführten Maßnahmen solle versucht werden, bereits in diesem Jahr die Attraktivität der Kirmes zu steigern.

Auf den Einwand von RM Pageler, dass durch Fahrgeschäfte und schwere LKW angerichtete Schäden nicht zu Lasten der Stadt beseitigt werden dürften, entgegnet BM Dr. Schulz, dass diese bisher ohne Probleme durch die Schausteller reguliert worden seien.

Beschluss


Der Ausschuss für Kultur und Tourismus nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.