Hund anmelden

Die steuerliche Anmeldung ist für alle Hunde, unabhängig von Rasse, Gewicht oder Größe, verpflichtend. Wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt, muss diesen bei der Stadt Kalkar anmelden. 

Steuerpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter. Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund in eigenem Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halterinnen und Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldnerinnen und Gesamtschuldner. Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn sie oder er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. 

Nach Anmeldung des Hundes übersendet Ihnen die Stadt Kalkar einen Steuerbescheid und für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke muss dem Hund angelegt und ständig getragen werden, zum Beispiel beim Spazierengehen. 

Wenn Sie die Hundesteuermarke verloren haben, erhalten Sie beim Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 6,00 € eine neue Hundesteuermarke. Beachten Sie bitte, dass Sie ordnungswidrig handeln, wenn Sie Ihren o. g. Pflichten nicht nachkommen. Hierfür kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zuständig ist der Fachdienst 1.3 Finanzmanagement.

  • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich zusätzlich beim Fachdienst 3.1 Ordnungswesen der Stadt Kalkar anzuzeigen.
  • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
  • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
  • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
  • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
  • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Fachdienst 3.1 Ordnungswesen anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Fachdienst 3.1 Ordnungswesen mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Fachdienst 3.1 Ordnungswesen bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus den Fachdienst 3.1 Ordnungswesen auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

Hundesteuer

BesteuerungsgrundlageJahressteuer
Haltung eines Hundes75,00 €
Haltung von zwei Hunden, je Hund100,00 €
Haltung von drei oder mehr Hunden, je Hund125,00 €
Haltung von gefährlichen Hunden, je Hund600,00 €

Voraussetzungen

  • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
  • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
  • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

Prozess

  • Melden Sie Ihren Hund bei der Gemeinde, bei der er vorher gemeldet war ab.
  • Füllen Sie das Online-Formular auf dieser Seite aus und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen für Ihren Hund bei.
  • Nach Zusendung der Hundemarke ist diese unverzüglich am Halsband des Hundes anzubringen und er hat diese stets bei sich zu führen.

Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

Die Meldung eines großen Hundes hat unverzüglich nach Haltungsbeginn zu erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

Fristen

Der Hund ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei der Stadt Kalkar anzumelden.

Weiterführende Informationen

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