Flüchtlingsangelegenheiten und Asyl

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind alle Städte und Gemeinden verpflichtet, ausländische Geflüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Menschen, über deren Asylgesuch noch nicht abschließend entschieden wurde.

Anerkannte Geflüchtete erhalten eine Wohnsitzauflage für die Dauer von 3 Jahren. Auch diese Menschen werden zugewiesen und die Stadt Kalkar ist zur Unterbringung verpflichtet.

Ebenso werden ukrainische Kriegsgeflüchtete und afghanische Ortskräfte auf die Kommunen verteilt.

Die Unterbringung und Versorgung der Menschen ist eine umfangreiche Aufgabe. Die Stadt Kalkar ist hierbei auf die Mithilfe und Akzeptanz der Kalkarer Bevölkerung angewiesen. Ein großes Zeichen der Solidarität wurde nach Ausbruch des Ukraine-Krieges gesetzt, als viele Kalkarer Bürgerinnen und Bürger unkompliziert geflüchteten Menschen Wohnraum zur Verfügung stellten. Ohne diese Unterstützung wäre eine angemessene und menschenwürdige Unterbringung sowie Betreuung nicht möglich gewesen.

Die Stadt Kalkar ist weiter auf Hilfe angewiesen, da mit einer Entspannung der Unterbringungssituation vorerst nicht gerechnet wird. Bitte melden Sie freien Wohnraum, damit Menschen, die in einer Notsituation nach Kalkar kommen (müssen), ein Obdach erhalten können.

Auch die Betreuung und Integration der Menschen mit so unterschiedlicher Herkunft kann nur gemeinsam gelingen. Zur Betreuung in den Gemeinschaftseinrichtungen wurde eine Mitarbeiterin eingestellt. Den Kontakt stellt bei Bedarf der u.a. Mitarbeitende her.


Folgende Einrichtungen/Personen kümmern sich um die Unterbringung und Integration der Flüchtlinge in Kalkar:

- Stadtverwaltung Kalkar
  • Mitarbeitende für die Sicherung des Lebensunterhaltes (auch im Außendienst)
  • Mitarbeitende für die Betreuung der Wohneinheiten
  • Mitarbeitende für die Eingliederung / Integration
- Streetworker
- ehrenamtliche Helfer/innen
- Caritas-Verband (Sozialberatung)
- AWO (Flüchtlingsberatung)

 

Ansprechperson

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