Allgemeines
Seit dem 1. April 2004 können Sie für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen, er ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Kinderreisepässe können grundsätzlich nur ausgestellt werden, wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht älter als 12 Jahre alt ist.
Ferner ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern diese das gemeinsame Sorgerecht besitzen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unten auf dieser Seite. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils. In diesem Fall ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bzw. ein rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Personalausweis, sowie den Betreuerausweis/Ihre Bestellungsurkunde vor.
Ein Erziehungsberechtigter bzw. der Betreuer, sowie das Kind müssen bei der Antragstellung anwesend sein und, sofern es bereits schreiben kann (allerdings spätestens ab dem 10. Lebensjahr) eine Unterschrift leisten.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsurkunde
- alter Kinderreisepass/Kinderausweis
- ggf. Nachweis des alleinigen Sorgerechts (erhältlich beim Jugendamt)
- biometrietaugliches Passfoto
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
---|---|
Kinderreisepass | 13,00 € |
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses | 6,00 € |