Personalausweis (vorläufiger Personalausweis)

Allgemeines

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate lang gültig und kann, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen, sofort ausgestellt werden. Spätestens vier Wochen vor Ablauf dieser Frist ist der neue endgültige Personalausweis zu beantragen.

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises ist grundsätzlich nur bei der Ausweisbehörde der Hauptwohnung möglich. Die persönliche Vorsprache ist zwingend - unter Vorlage von Identitätsnachweisen (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mit Lichtbild) - erforderlich.

Die Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres obliegt der Person, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen hat. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts bedarf es der Beantragung beider Elternteile. Die Vorsprache eines Elternteils ist ausreichend, sofern die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dabei vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten haben sich ebenfalls auszuweisen. Das Kind als Antragsteller muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.

Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, so ist ein aktueller Nachweis vorzulegen.

notwendige Dokumente

Für den vorläufigen Personalausweis benötigen Sie

  • ein neues biometrietaugliches Passbild
  • Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Familienbuch oder Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache von einem anerkannten Übersetzer notwendig)

Hinweis

Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis sollten Sie den endgültigen Personalausweis beantragen. Daher benötigen wir also insgesamt zwei Passbilder.

Gebühren

DienstleistungGebühr
vorläufiger Personalausweis10,00 €