Scheidung

Für alle Ehesachen und andere Familiensachen ist ausschließlich das Amtsgericht - Familiengericht zuständig.

Zu den Ehesachen zählt insbesondere das Scheidungsverfahren. Um alle mit einer Scheidung zusammenhängenden Fragen einer sachgerechten Gesamtlösung zuzuführen, verhandelt und entscheidet das Familiengericht grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund". Zu den Scheidungsfolgesachen gehören unter anderem der  Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt und Verfahren betreffend die Kinder der Beteiligten.

So ist das Familiengericht zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben (sogenannte Sorgerechtsverfahren) und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben (sogenannte Umgangsverfahren).  Auch regelt das Familiengericht den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Einige Anträge können Sie selbst bei Gericht stellen.