Allgemeines
Für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine Erst- oder Nachuntersuchung erforderlich.
Den erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Kalkar. Er wird sofort ausgestellt und ist bei der ärztlichen Untersuchung vorzulegen. Die Arztwahl steht dem Jugendlichen frei.
notwendige Dokumente
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.