Informationen: Flüchtlinge

Aktuelle Informationen über die Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber in Kalkar

Im Juli 2017 leben in Kalkar 151 Asylbewerber sowie 108 Flüchtlinge, die aufgrund ihres Herkunftslandes und Status ein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben.

Die Stadt Kalkar hat, neben zwei städtischen Übergangsunterkünften, 51 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet, um den zugewiesenen Flüchtlingen eine Unterkunft gewähren zu können. Aufgrund der rückläufigen Flüchtlingszahlen wurden inzwischen 9 Wohnungen gekündigt.

Was die Zuweisung von Flüchtlingen im Asylverfahren betrifft, hat Kalkar zurzeit mit 75,26 % die Aufnahmequote nicht erfüllt. Durch die Bezirksregierung Arnsberg wurde angekündigt, dass ab August 2017 mit der Zuweisung von weiteren 30 Asylbewerbern gerechnet werden muss.

Am 29.11.2016 ist die von der Landesregierung beschlossene Wohnsitzauflage in Kraft getreten. Mit dieser neu geschaffenen rechtlichen Regelung soll schutzbedürftigen Flüchtlingen zukünftig eine deutlich verbesserte Integrationsperspektive geboten werden. Denn die Wohnsitzzuweisung soll vor allem die Integrationsfähigkeit der einzelnen Kommunen berücksichtigen. Bevorzugt sind Flüchtlinge bislang innerhalb von NRW in große Kommunen wie z.B. Duisburg oder Essen gezogen. Das soll durch die Wohnsitzauflage, die NRW als einziges Bundesland umgesetzt hat, künftig verhindert werden.

Für die Zuweisung der anerkannten Flüchtlinge nach Wohnsitzauflage ist die Bezirksregierung Arnsberg landesweit zuständig.

Von der Wohnsitzauflage betroffen sind Personen - aus Herkunftsländern mit hoher Schutzquote: insbesondere Syrien, Eritrea, religiöse Minderheiten im Irak -, deren Anerkennung als Schutzbedürftige nach dem 01.01.2016 erfolgte und die nicht in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungs- oder Studienverhältnis stehen.

Flüchtlinge, die aufgrund der bisher geltenden Freizügigkeit in andere Kommunen gezogen waren, sollen dort bleiben können.

Bei der landesinternen Verteilung von anerkannten Flüchtlingen hat die Landesregierung ab dem 01.12.2016 eine neue parallele Aufnahmequote nach dem Aufenthaltsgesetz für jede Kommune eingeführt. Danach beträgt die vorläufige Erfüllungsquote nach Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg 68,80 %. Somit hat Kalkar mit der Zuweisungen von weiteren Flüchtlingen mit Bleiberecht zu rechnen. Diese Flüchtlinge werden künftig direkt aus den Landesaufnahmeeinrichtungen zugewiesen. Auch hier wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg mittlerweile angekündigt, dass ab Anfang August 2017 weitere 15 anerkannte Flüchtlinge der Stadt Kalkar zugewiesen werden.

Das Bild zeigt das Logo von "Kalkar Hilft".

Der Unterschied zu Asylbewerbern im Verfahren und anerkannten Flüchtlingen ist, dass die anerkannten Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen sind und diese auch ggfs. anmieten dürfen. Auch durch den Anspruch auf SGB II-Leistungen (sog. Hartz 4) mit allen verbundenen Arbeitsmarktmaßnahmen, wie Arbeitserlaubnis, Vermittlung in Arbeit- ,Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ausbildungsverhältnissen unterscheiden sich die anerkannten Flüchtlinge von denen im Asylverfahren. Hierfür zuständig ist die Grundsicherungsstelle für Arbeitssuchende in Kalkar (Jobcenter).

Durch die Integration von anerkannten Flüchtlingen stehen alle Kommunen vor zusätzlichen großen Herausforderungen. Dies gilt gleichermaßen für die Verwaltung, Politik und die Bevölkerung.

Informationen zur Situation der Flüchtlinge und Asylbewerber, zur Unterbringung sowie über Hilfsmaßnahmen erhalten alle interessierten Bürgerinnen und Bürger im Fachbereich 3 - Bürgerdienste. Zudem werden Anregungen und Hinweise an die Netzwerkgruppe Flüchtlingshilfe Kalkar weitergeleitet:

www.kalkar-hilft.de