Wahlen, Wahlergebnisse

Am 15. Mai 2022 findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt.

Wer darf wählen?

Das Bild zeigt ein Kreuz in einem Kreis

Wenn Sie bei der Landtagswahl wählen wollen,
dann müssen Sie auf diese 5 Regeln achten:

  1. Sie sind 18 Jahre alt oder älter.
  2. Sie sind Deutscher oder Deutsche.
  3. Sie wohnen mindestens 16 Tage vor dem Wahltag in Nordrhein-Westfalen.
    Das heißt: Sie wohnen mindestens seit dem 29. April 2022 in Nordrhein-Westfalen.
  4. Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
  5. Sie sind im Wählerverzeichnis der Stadt Kalkar eingetragen.
    Das heißt: Sie bekommen eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Erfüllen Sie alle 5 Regeln? - Dann dürfen Sie bei der Landtagswahl wählen.
Wichtig: Auch wenn Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten haben, dürfen Sie wählen.

Die Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung bekommen Sie bis zum 24. April 2022 mit der Post zugeschickt.

Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben: Dann fragen Sie im Wahlamt der Stadt Kalkar nach. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom Wahlamt helfen Ihnen gern.

Die Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse für das Stadtgebiet Kalkar finden Sie am Wahlabend hier.

Ansprechperson

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