Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100/1 - Erlenstraße/Großer Damm

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100/1 - Erlenstraße/Großer Damm.

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich im Stadtteil Altkalkar dargestellt:

BPL100

Genaue Informationen zur Einsicht in den Bebauungsplan entnehmen sie bitte dem Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 06/2023) vom 31.03.2023 (abrufbar unter https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/amtsblatt/).