Einführung des Straßenaufbruchsmanagements

Jede nachträgliche Aufgrabung einer hergestellten Straßen-, Platz- und Wegefläche stellt zunächst einmal grundsätzlich eine Störung des Verkehrsflächenaufbaus dar. Zudem verursacht eine durch die Aufgrabung bedingte Beschädigung der Verkehrsfläche spätestens langfristig einen Sanierungsaufwand; dadurch entstehende Kosten sind dann zumeist von der Stadt Kalkar als Trägerin der Straßenbaulast bzw. von der Allgemeinheit zu tragen. Daraus lässt sich das Erfordernis zur Einrichtung eines Straßenaufbruchsmanagements für die öffentlichen Verkehrsflächen ableiten. Zu diesem Aufbruchsmanagement gehört es, dass die Stadt einen Überblick über Maßnahmen hat, die seitens Dritter im städtischen Straßenvermögen erfolgen. Die Verkehrsflächen sind insbesondere betroffen, wenn Baumaßnahmen an der Ver- und Entsorgungsstruktur durchgeführt werden. Hierzu zählen die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie und die Telekommunikation. Aus diesem Grund ist durch die Verwaltung eine "Aufgrabungsrichtlinie für das Aufgraben von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kalkar" erarbeitet und durch die politischen Gremien der Stadt Kalkar im Jahr 2021 beschlossen worden. In der Richtlinie werden die Abwicklung, technische Ausführung, Abnahme und Gewährleistung der Vorhaben geregelt.

Die Einführung und Umsetzung des Straßenaufbruchsmanagements erfolgt zum 01.04.2022, so dass ab diesem Tag alle Straßenaufbrüche im Kalkarer Stadtgebiet von den bausführenden Firmen anzuzeigen und bei der Tiefbauabteilung der Stadt Kalkar  zu beantragen sind. Der "Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraumes" ist im Formularschrank der Stadt Kalkar (siehe untenstehender Link) abrufbar. Die berührten Versorgungsträger und Tiefbaufirmen sind durch die Verwaltung bereits im Vorfeld über die geänderten Rahmenbedingungen informiert worden. Die Kontrolle der Baumaßnahme, die Abnahme nach gemeldeter Fertigstellung sowie die Gewährleistungsabnahme erfolgt zukünftig durch einen Angestellten des städtischen Bau- und Betriebshofes. Der damit verbundene Aufwand wird auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Kalkar abgerechnet.