Reinigung von Gehwegen und Fahrbahnen

Die Stadtverwaltung Kalkar bittet Grundstückseigentümer aufgrund vermehrter Beschwerden über mangelnde Sauberkeit von Gehwegen und Fahrbahnen darum, die Fläche vor ihrem Grundstück sauber zu halten und regelmäßig von Unkraut zu befreien.

Die Reinigungspflicht für Gehwege gem. § 2 Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist in vollem Umfang auf die Grundstückseigentümer übertragen.

Saubere und gepflegte Straßen und Gehwege tragen wesentlich zur Lebensqualität in unserer Stadt bei und fördern ein harmonisches Miteinander. Nur gemeinsam können wir unsere Stadt zu einem einladenden und ansprechenden Ort gestalten.

Weitere Informationen sowie die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie unter:
https://www.kalkar.de/de/dienstleistungen/strassenreinigung-winterdienst/.