Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:
- Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW die am 14.12.2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung.
Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst: