Sitzung des Rates der Stadt am 10.04.2017 (Dringlichkeitsbeschluss)

Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:

  • Die Stadt Kalkar übernimmt gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW für das von der Freizeitpark Wisseler See GmbH aufzunehmende Darlehen eine Ausfallbürgschaft.