Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:
- Die Stadt Kalkar übernimmt gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW für das von der Freizeitpark Wisseler See GmbH aufzunehmende Darlehen eine Ausfallbürgschaft.
Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst: