Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:
- Die Stadt Kalkar gewährt eine ein- und letztmalige Übernahme durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Voraussetzung dieser Übernahme ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.
Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst: