Sitzung des Rates der Stadt am 14.12.2017

Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:

  • Die Stadt Kalkar gewährt eine ein- und letztmalige Übernahme durch Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Voraussetzung dieser Übernahme ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht.