Sitzung des Rates der Stadt am 30.05.2017

Folgende Beschlüsse wurden im nichtöffentlichen Teil gefasst:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für das Aufgabengebiet „Wahrnehmung von kommunalen Hochbauaufgaben“ im Fachbereich 2 „Planen, Bauen, Umwelt“ mit der Qualifikation „Bautechniker/-in - Fachrichtung Hochbau“ zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren befristet einzustellen. Sie wird weiterhin beauftragt, umgehend eine externe Organisationsuntersuchung inklusive Stellenbeschreibung mit dem Ziel einer langfristigen Kostenreduzierung vorzubereiten.
  • Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW den nachstehend am 10.04.2017 gefassten Eilbeschluss: „Die Stadt Kalkar übernimmt gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW für das von der Freizeitpark Wisseler See GmbH aufzunehmende Darlehen eine Ausfallbürgschaft [...].“
  • Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW den nachstehend am 09.05.2017 gefassten Eilbeschluss:„Durch Bekanntgabe im Supplement des Amtsblatts der Europäischen Union soll unverzüglich ein neues Vergabeverfahren eingeleitet werden. Auf die Aufteilung der in Rede stehenden Areale in unterschiedliche Lose wird verzichtet. Im Übrigen bleibt der Bekanntmachungstext, von redaktionellen Anpassungen abgesehen, unverändert.“