10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße -

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/376
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 28.06.2017)

Sachverhalt


Der im Mai 2009 gegründete Verein "Calcarer Tafel e.V." ist eine gemeinnützige Einrichtung, welche Lebensmittel an Bedürftige austeilt. Sie ist in der Gocher Straße 19 in Altkalkar ansässig. Der Verein beantragt nun die Baugenehmigung für die Errichtung einer Überdachung für die Anlieferrampe im südlichen Bereich des Gebäudes (s. Anlage 3). Durch die Errichtung soll der Anlieferprozess der Lebensmittel auch bei schlechten Witterungsbedingungen durchgeführt werden können. Da die Überdachung außerhalb des im Bebauungsplan Nr. 015 - Gocher Straße - festgesetzten Baufensters liegen soll und der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens von der Änderung des Bebauungsplanes abhängig macht, ist die Durchführung des entsprechenden Änderungsverfahrens erforderlich.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB hat im Zeitraum vom 02. Mai 2017 bis einschließlich 02. Juni 2017 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen abgegeben worden. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurde das Thema Kampfmittel angesprochen. Der Umgang mit dieser Stellungnahme ist in der Anlage 1 dargestellt.

Da über den o.g. Sachverhalt hinaus keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen wurden, wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - im nächsten Verfahrensschritt als Satzung zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Änderung des Bauleitplanes.
Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen. Aufgrund des gemeinnützigen Charakters der Antragstellerin wird auf die Umlage der Planungskosten verzichtet.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 29.06.2017

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.

Rat der Stadt, 13.07.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 29.06.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.