2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlagennummer: 10/492
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 16.04.2018)

Sachverhalt


Der Stadtverwaltung Kalkar liegt ein Antrag auf Einleitung eines Änderungsverfahrens vor. Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Flurstücks Gemarkung Kalkar, Flur 12, Flurstück 49. Auf diesem Grundstück steht eine Immobilie, welche planungsrechtlich nicht erfasst ist. Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 039 - Graben- und Wallzone - weist den Bereich des Gebäudes als Fläche zur Anpflanzung von Sträuchern aus. Derzeit genießt das Gebäude einen so genannten Bestandsschutz, es dürfte nach einem Abriss jedoch nicht wieder errichtet werden, da eine entsprechende zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan fehlt. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Durchführung eines Änderungsverfahrens notwendig, in welchem eine passende Festsetzung getroffen wird. Aus städtebaulicher Sicht ist diese Festsetzung vertretbar, da das Gebäude bereits seit mehreren Jahrzehnten existiert und der Standort dem Gesamtkonzept des Bebauungsplanes Nr. 039 nicht entgegensteht. Das Planverfahren kann gem. der Vorgaben des § 13 a BauGB durchgeführt werden, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 (Ds.-Nr.: 10 / 423) die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Beteiligungen haben im Zeitraum vom 05.02.2018 bis 09.03.2018 einschließlich stattgefunden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgetragen worden. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind 3 planungsrelevante Stellungnahmen zu den Themen Hochwasser, Verteidigungsanlage und Denkmalschutz vorgetragen worden. Der Umgang mit den Stellungnahmen ist in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt.

Aufgrund der vorgetragenen Anregungen und Bedenken des Fachamtes für Bodendenkmalpflege wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone - zu beenden und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Eine Vereinbarkeit mit den Belangen des Bodendenkmalschutzes ist im Zuge der Planänderung nicht zu erzielen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Änderung des Bauleitplanes.

Die Erstattung der von der Stadtverwaltung erbrachten Planungsleistungen erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Kalkar und der Antragstellerin.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone - wird aufgehoben.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 02.05.2018

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Es schließt sich eine Diskussion hinsichtlich des bereits seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Bestandsgebäudes ("Zeitzeuge"), den Belangen des Denkmalschutzes (Bodendenkmal und einstige Planabsichten des Bebauungsplanes Nr. 039 - Graben- und Wallzone -) sowie ggf. der Neubebauung im Bereich der Graben- und Wallzone, welche aus Sicht des Fachamtes denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig wäre, an, an der sich die Ratsmitglieder Altenburg, Untervoßbeck, SB Dr. Mörsen, Vorsitzender Naß und Stadtoberbaurat Sundermann beteiligen. Es wird vorgeschlagen, das Bauleitplanänderungsverfahren durchzuführen und als Kompromiss die vorgesehenen Baugrenzen teilweise zurückzunehmen und ausschließlich entlang des Bestandsgebäudes festzusetzen. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie Garagen und Carports soll planungsrechtlich ausgeschlossen werden.

Vorsitzender Naß fragt, wie die Bedeutsamkeit der nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen des LVR-Amtes für Denkmalpflege seitens der Verwaltung gesehen werde.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Verwaltung deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Dies sei bei der Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege nicht der Fall und im Rahmen der Abwägung musste diese Stellungnahme daher trotz Verspätung berücksichtigt werden.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die vorgesehenen Baugrenzen werden teilweise zurückgenommen und ausschließlich entlang des Bestandsgebäudes festgesetzt. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie Garagen und Carports wird planungsrechtlich ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jeweils in Verbindung mit § 4a BauGB gefasst.

Rat der Stadt, 03.05.2018

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert kurz die Drucksache und berichtet über die Diskussion im Ausschuss. Er führt aus, dass sich die Mitglieder des Ausschusses dafür ausgesprochen haben, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen, sondern vielmehr einen neuen Beschlussvorschlag formuliert haben. Er schlägt den Mitgliedern des Rates vor, über den geänderten Beschlussvorschlag abzustimmen, der da lautet:

Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

"Die vorgesehenen Baugrenzen werden teilweise zurückgenommen und ausschließlich entlang des Bestandsgebäudes festgesetzt. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie Garagen und Carports wird planungsrechtlich ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jeweils in Verbindung mit § 4a BauGB gefasst."

Die Bürgermeisterin lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die vorgesehenen Baugrenzen werden teilweise zurückgenommen und ausschließlich entlang des Bestandsgebäudes festgesetzt. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen sowie Garagen und Carports wird planungsrechtlich ausgeschlossen.

Die Beschlüsse über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jeweils in Verbindung mit § 4a BauGB gefasst.