Bebauungsplan Nr. 092 - Anbindung Xantener Straße Kreisverkehr B 57/L 41 -

  • erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
  • Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
Vorlagennummer: 10/403
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt Kalkar forderte am 27.09.2012 die Verwaltung auf, die befristete Anbindung der Xantener Straße an den Kreisverkehr B 57/L 41 zum Anlass zu nehmen, sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für eine dauerhafte Anbindung des bislang „abgehängten“ Teils der Xantener Straße einzusetzen.

In der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 25.04.2013 ist die o.g. Anbindung erneut Gegenstand der Diskussion gewesen (s. Ds.-Nr.: 9 / 389). Hierbei ist u.a. dargelegt worden, dass in einem formalen Verfahren die rechtliche Zulässigkeit der Anbindung erarbeitet werden müsse und dies entweder über ein Planfeststellungsverfahren, für welches der Landesbetrieb Straßenbau NRW verantwortlich wäre oder über einen städtischen Bebauungsplan geregelt werden könne. Da der Landesbetrieb in seinem Hause die Kapazitäten und Prioritäten für ein Planfeststellungsverfahren, welches ausschließlich kommunalen Interessen dient, nicht vorhält, hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 10.04.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 092 - Anbindung Xantener Straße Kreisverkehr B 57/L 41 - beschlossen (s. Ds.-Nr.9 / 507). Gleichzeitig wurde der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Zeitraum vom 26.05.2014 bis 27.06.2014 einschließlich stattgefunden. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde im Zeitraum Juni/Juli 2014 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Über die fristgerecht vorgetragenen Stellungnahmen hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 25.09.2014 entschieden (s. Ds.-Nr.: 10 / 32).

Im Zusammenhang mit der Bebauungsplanaufstellung ist eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung für den angrenzenden Kreisverkehr erstellt worden. Im Ergebnis kommt diese zu dem Schluss, dass bei Umbau die bislang sehr gute Verkehrsqualität des Kreisverkehrs B 57/L 41 erhalten bleibt und der Verkehrsfluss für die Xantener Straße in der Einmündung zur Bahnhofstraße (B 57) deutlich verbessert wird. Somit wird die Empfehlung gegeben, die zusätzliche fünfte Kreisverkehrszufahrt auszubauen. Gemäß des Gutachters soll auf eine direkte Ausfahrt aus der Kreisverkehrsfahrbahn in die Xantener Straße verzichtet werden, da die fahrgeometrischen Erfordernisse einer Kreisfahrbahnausfahrt entgegenstehen.

Das zu erstellende Lärmschutzgutachten, auf welches im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung durch die Kreisverwaltung Kleve hingewiesen wurde, wurde im Februar 2015 erstellt und ist als Anlage 3 der Drucksache beigefügt. Gemäß des Gutachtens werden durch die Anbindung im Plangebiet keine Geräuschpegel erreicht, die einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen auslösen würden. Der dem Gutachten zugrunde liegende Planungsentwurf ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt.

Das Verfahren wurde zunächst zurückgestellt, da die finanziellen Mittel zur Bewirtschaftung nicht freigegeben worden sind. Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt der Stadt Kalkar und der entsprechenden finanziellen Förderung soll das Vorhaben Berücksichtigung finden, so dass das Verfahren wieder aufgenommen wird.

Aufgrund des zeitlichen Abstandes zwischen ursprünglichem Aufstellungsbeschluss und der Wiederaufnahme des Verfahrens soll ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Des Weiteren sind die Beschlüsse zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 092 - Anbindung Xantener Straße Kreisverkehr B 57/L 41 - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Anbindung der "Xantener Straße" an den Kreisverkehr B 57/L 41.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 30.11.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

RM Kunisch regt an, das Verfahren zunächst aufgrund der Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes zurückzustellen. Dieser Anregung wird nicht gefolgt.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mit 9 : 1 bei 1 Enthaltung:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 092 - Anbindung Xantener Straße Kreisverkehr B 57/L 41 - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Anbindung der "Xantener Straße" an den Kreisverkehr B 57/L 41.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert die Drucksache und berichtet von der Beratung in der letzten Sitzung des Fachausschusses; vorliegend solle Planungsrecht hergestellt werden, damit dieses nicht der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes entgegenstehe.

Auf die Frage von RM Kühnen, warum bereits jetzt unabhängig von einem Umsetzungsbeschluss ein Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst werden solle, antwortet Stadtoberbaurat Sundermann, dass regelmäßig eine Vielzahl von Projekten anstehe, die es gelte, kontinuierlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Verwaltungskapazitäten zu bearbeiten und dass zu diesem konkreten Projekt alle Kosten verursachen Leistungen bereits erbracht seien, sodass das Planverfahren nunmehr weiter bearbeitet werden solle. Außerdem sei davon auszugehen, dass im Zuge des zu beschließenden Beteiligungsverfahrens Anregungen vorgetragen werden, die hinsichtlich einer Wertung des Vorhabens im Zusammenhang mit der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts hilfreich seien können.

Es schließt sich eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kunisch, Naß, Altenburg und Wolters sowie Stadtoberbaurat Sundermann und BM Dr. Schulz über die Priorität der Anbindung der Xantener Straße an den Kreisverkehr im Integrierten Handlungskonzept und die hierzu bestehende Beschlusslage an; in diesem Zuge verdeutlicht RM Naß, dass nochmals eine politische Beratung und Beschlussfassung über die tatsächliche Umsetzung anstehe. RM Altenburg fordert hingegen, die Beschlussfassung zum Planungsrecht bis zu dem von RM Naß genannten Zeitpunkt zurückzustellen.

Nachdem RM Mosler beantragt, zur Abstimmung zu kommen, gibt BM Dr. Schulz bekannt, dass keine Wortmeldungen mehr vorliegen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 30.11.2017 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 092 - Anbindung Xantener Straße Kreisverkehr B 57/L 41 - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zielstellung ist die Anbindung der "Xantener Straße" an den Kreisverkehr B 57/L 41.