Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2015 gemäß § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW -

Vorlagennummer: 10/271
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 28.06.2016)

Sachverhalt


Gemäß § 95 GO NRW hat die Stadt Kalkar zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und wird der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses an den Rat zur Feststellung (Beschlussfassung).

Der Rat leitet den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu. Dieser kann sich zur Prüfung gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW eines Dritten bedienen. Gemäß Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss vom 09.12.2014 erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld.

Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Dabei ist in den Prüfungsbericht ein Bestätigungsvermerk bzw. ein Vermerk über seine Versagung aufzunehmen (§ 101 GO NRW).

Der Rat stellt den Jahresabschluss im Anschluss an die Prüfung fest. Der Jahresabschluss 2015 ist dann öffentlich bekannt zu machen und entsprechend auch zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Der Jahresabschluss ist nach seiner Feststellung durch den Rat der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Ergebnisrechnung:
Erträge 21.895.579,94 €
- Aufwendungen 26.160.343,93 €
Jahresergebnis - 4.264.763,99 €


Finanzrechnung:
Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.457.909,01 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 21.131.713,07 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 6.055.112,96 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 5.279.437,82 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 898.128,92 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 3.458.244,92 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 31.703,67 €
Liquide Mittel zum 31.12.2015 - 4.324.670,17 €

Finanzielle Auswirkungen


Kosten entstehen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld.

In der Schlussbilanz zum 31.12.2015 wurde eine Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses gebildet.

Beschlussvorschlag


Der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 nebst Anhang sowie der Lagebericht werden vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 23.06.2016

Wortbeitrag


Nach Erläuterungen durch den Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, werden der Entwurf des Jahresabschlusses 2015 nebst Anhang sowie Lagebericht vom Rat der Stadt zur Kenntnis genommen und zwecks Prüfung gemäß § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Die Rede des Kämmerers ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.