Feststellung Jahresabschluss 2015 der Stadt Kalkar und Entlastung der Bürgermeisterin

Vorlagennummer: 10/318
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 vom Jahresabschluss 2015 der Stadt Kalkar mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW Kenntnis genommen und diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat der Stadt über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2015; zugleich entscheidet er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung der Bürgermeisterin.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2015 ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 101 GO NRW. Bei der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld, als Prüfer bedient.

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich gegenüber dem beim Rat der Stadt eingebrachten Entwurf Änderungen im Ausweis der Ergebnisrechnung und der Schlussbilanz ergeben, die allerdings zu keiner wesentlichen Veränderung des Ergebnisses geführt haben.

Die Bilanzsumme beträgt 122.097.661,99 €.

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Ergebnisrechnung: Erträge 21.901.655,99 €
- Aufwendungen 26.168.847,70 €
Jahresergebnis - 4.267.191,71 €


Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.457.239,65 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 21.131.718,50 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 6.055.112,96 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 5.278.935,70 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 898.301,59 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 3.458.244,92 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 31.870,91 €
Liquide Mittel zum 31.12.2015 - 4.324.675,60 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses im Amtsblatt.

Beschlussvorschlag


a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2015 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.267.191,71 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Pageler übernimmt die Sitzungsleitung.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, RM Kunisch, berichtet über die Beratung im Fachausschuss und dass der Ausschuss den Bericht zur Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II einstimmig zur Kenntnis genommen und festgestellt habe, dass der Bürgermeisterin in diesem Punkt vorbehaltlose Entlastung im Rahmen des Jahresabschlusses erteilt werden könne.

Weiter teilt er mit, dass der Ausschuss einstimmig empfehle, der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

Zuletzt verweist RM Kunisch auf die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 bis 2018 sowie der Gesamtabschlüsse 2010 und 2015, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werde, die auch bereits Jahresabschlussprüfungen in der Vergangenheit übernommen habe.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2015 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.267.191,71 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 die vorbehaltlose Entlastung.

Des Weiteren stellt der Rat der Stadt fest, dass der Bericht des Kreises Kleve über die Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II in die Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen wurde und dass der Bürgermeisterin in diesem Punkt vorbehaltlose Entlastung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses erteilt wird (einstimmig).

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.

BM Dr. Schulz übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.