Moderierte Veranstaltung zum Thema "Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar"

  • Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Vorlagennummer: 10/295
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


In seiner Sitzung am 15.09.2016 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stiftung Mitarbeit die Modalitäten der Veranstaltung und den Prozess "Kalkar auf dem Weg zu einer bürgerorientierten Kommune" zunächst in der Sitzung des Rates vorstellt.

Der Prozess "Kalkar auf dem Weg zu einer bürgerorientierten Kommune" könnte wie folgt beschrieben werden (zu detaillierten Ausführungen vgl. Drucksache Nr. 10/281):

1. Schritt: Kontaktaufnahme mit der Stiftung Mitarbeit (abgeschlossen)

2. Schritt: Grundsatzbeschluss des Rates (mit dieser Drucksache zur Diskussion gestellt)

3. Schritt: (Auftakt-)Veranstaltung zum Thema "Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar"

4. Schritt: Beschluss über das Entwicklungskonzept Bürgerbeteiligung Kalkar

Bürgerbeteiligung ist eine Frage des politischen Willens. Am Beginn des Weges hin zur beteiligungsorientierten Kommune steht deshalb eine klare politische Willensbekundung in Form eines Ratsbeschlusses.

Hilfreich ist ein breiter, parteiübergreifender Konsens, auf dessen Basis verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden können.

Ein derartiger Grundsatzbeschluss könnte folgenden Wortlaut haben:

"Dem Rat der Stadt ist bewusst, dass Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar vom politischen Konsens lebt. Daher arbeitet der Rat der Stadt politisch und fraktionsübergreifend zusammen, um Kalkar zu einer bürgerorientierten Kommune zu machen. Eine von der Stiftung Mitarbeit moderierte Veranstaltung zum Thema "Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar" wird als nächster Schritt auf dem Weg der Stadt Kalkar zu einer bürgerorientierten Kommune durchgeführt. Anschließend erarbeitet der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen zusammen mit der Verwaltung ein Entwicklungskonzept Bürgerbeteiligung Kalkar, das einen ersten operativen Entwicklungsschritt des Prozesses "Kalkar auf dem Weg zu einer bürgerorientierten Kommune" darstellt."

Entscheidet sich der Rat der Stadt dagegen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, wird der Prozess "Kalkar auf dem Weg zu einer bürgerorientierten Kommune" zunächst nicht fortgeführt.

Finanzielle Auswirkungen


Wird eine Veranstaltung zum Thema "Bürgerbeteiligung in der Stadt Kalkar" durchgeführt, entstehen Kosten in Höhe von 600,00 € zzgl. eines entsprechenden geringen Werbe- und Durchführungsaufwandes.

Ebenfalls ist zukünftig ein entsprechendes Budget im städtischen Haushalt bereitzustellen bzw. die Finanzierung einer Bürgerbeteiligung sicherzustellen und ggf. notwendige Änderungen im Stellenplan vorzunehmen, denn Bürgerbeteiligung erfordert neben dem Engagement der beteiligten Akteure auch viel Zeit- und Geldaufwand sowie Personalressourcen. Anderseits darf auch nicht verkannt werden, dass durch richtige Bürgerbeteiligung möglicherweise Gerichts- oder andere kostenintensive Verfahren mit entsprechender anwaltlichen Begleitung und dadurch hohe Kosten verhindert werden könnten.

Beschlussvorschlag


- Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet. -

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Wortbeitrag


Herr Sippel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Mitarbeit, stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, welche Eigenschaften und Ausgestaltung Bürgerbeteiligung haben kann. Außerdem benennt er Qualitätskriterien einer Bürgerbeteiligung und erläutert, wie eine Bürgerbeteiligungsstrategie in Kalkar aussehen könnte. Abschließend stellt er einen konkreten Prozess vor, der die Stadt Kalkar zu einer bürgerorientierten Kommune machen könnte. Die Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Auf entsprechende Fragen der Ratsmitglieder Gulan, Wolters und Mosler antwortet Herr Sippel, dass ein von Bürgern, Ratsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeitern besetztes paritätisches Gremium keine Entscheidungsmöglichkeit habe, sondern beratend und unterstützend tätig werde. Das Gremium könne auch ein entsprechendes politisches Gewicht haben, sodass der Rat, dem die Entscheidungsgewalt weiterhin obliege, sich an Beschlüssen des Gremiums orientieren könne. Dass ein entsprechender Bürgerbeteiligungsprozess Mehrkosten verursachen, sei nicht zu vernachlässigen; allerdings sei die Höhe der eingesetzten Ressourcen für jede Kommune eine individuelle politische Entscheidung.

RM Naß erklärt, dass der Rat über die Möglichkeit, mehr Bürgerbeteiligung zu etablieren, nachdenken müsse; eine heutige Beschlussfassung sei daher noch nicht möglich.

Auf die anschließende Frage von RM Naß, wie viele Zusatzstellen geschaffen werden müssten, antwortet Herr Sippel, dass die Frage unabhängig von der Kommunengröße sehr unterschiedlich beantwortet werden könne. Es sei auch mit wenig Aufwand möglich, Bürgerbeteiligungsprozesse durchzuführen. Die Benennung eines Partizipationsbeauftragten sei aber unverzichtbar; ebenso sei es sinnvoll, eine partizipative Arbeitsgruppe zu gründen. Die Schaffung einer Vollzeitstelle sei angemessen; sollte dies nicht realisierbar sein, so sei es auch möglich, die Aufgaben des Partizipationsbeauftragten mit anderen Aufgaben zu verbinden.

RM Reumer fragt, ob die Stadt externen Sachverstand benötige, wenn sie den von Herrn Sippel vorgeschlagenen Weg gehe.

Darauf antwortet Herr Sippel, dass eine überparteiliche neutrale Begleitung sinnvoll sei.

Nachdem RM Kunisch entgegnet, dass die von Herrn Sippel angesprochenen Referenzkommunen außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen liegen, erklärt Herr Sippel, dass Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten nicht von den Gemeindeordnungen der jeweiligen Bundesländer abhängig seien.

Anschließend verweist BM Dr. Schulz auf den Vorschlag von RM Naß, den Grundsatzbeschluss zu vertagen und regt an, das Thema zunächst in den Fraktionen zu besprechen.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

Die Entscheidung über den Grundsatzbeschluss, Kalkar zu einer bürgerorientierten Kommune zu machen, wird vertagt und zunächst in den Fraktionen besprochen.