Übernahme der Kanalleitungen aus dem Ferienhausgebiet "Am Pappelwäldchen" in das Anlagevermögen des Sondervermögens Abwassersammlung der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/487
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Abwasserbehandlungsverband Kalkar-Rees

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 04.05.2018)

Sachverhalt


Der Freizeitpark Wisseler See GmbH hat in den letzten Jahren an der Mühlenstraße in Kalkar-Wissel ein Ferienhausgebiet errichtet. Die Kanalleitungen wurden entsprechend der technischen Anforderungen erstellt und eine aktuelle Kanalfernsehinspektion soll erfolgen. Nachdem auch die weitere Infrastruktur - wie Straßen und Versickerungseinrichtungen - fertiggestellt wurden, hat der Freizeitpark mit Schreiben vom 19.12.2017 die Übernahme der Straßenflächen auf die Stadt Kalkar und der Kanalleitungen auf das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar beantragt.

Diese Vorgehensweise wurde bereits mehrfach nach der Fertigstellung von Baugebieten im Stadtgebiet praktiziert. Auch bei diesen Gebieten wurde die Kanalisation nach Fertigstellung in das Vermögen des Abwasserbereiches übernommen. Dabei hat der Erschließungsträger die Kanalleitungen errichtet und bezahlt. Bei der zu übernehmenden Kanalisation handelt es sich um eine Gesamtlänge von ca. 670 m Kanal, wovon sich etwa 290 m im Bereich des Ferienhausgebietes „Am Pappelwäldchen“ und etwa 376 m im Bereich des im Besitz des Freizeitparkes Wisseler See verbleibenden Bereichs befinden.

Da das Abwasser nur in einem Kanalsystem als Ganzes betrieben werden kann, ist eine Aufteilung der Kanallängen in einen Teil, der an das Sondervermögen übergeben und einen Teil der beim Freizeitpark Wisseler See verbleibt, nicht möglich. Für den im Bereich des Freizeitparks Wisseler See befindlichen Teils der Kanalisation wird eine dingliche Absicherung im Grundbuch der Freizeitpark Wisseler See GmbH vorgenommen, die dafür Sorge trägt, dass das Sondervermögen Abwasser das Recht eingeräumt bekommt, den Kanal zu nutzen, zu halten und zu betreiben und den Grundbesitz zur Anlage und zur Reparatur des Kanals zu betreten.
Ferner wird es dem Grundstückseigentümer verboten, in der Kanaltrasse eine Bebauung vorzunehmen.

Finanzielle Auswirkungen


Durch die Übernahme der Kanalisation entstehen keine Investitionskosten.

Es entstehen zukünftig laufende Kosten für die Kanalspülung und die wiederkehrenden Kanalfernsehinspektionen. Diese Kosten sind durch die laufenden Einnahmen aus Abwassergebühren der angeschlossenen Grundstücke gedeckt.

Beschlussvorschlag


Das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar übernimmt die Kanalisation in einem Umfang von ca. 670 m von der Freizeitpark Wisseler See GmbH, nachdem eine aktuelle Kanalfernsehinspektion erfolgt ist.

Für den Bereich der Kanalisation, der nicht im Bereich des Ferienhausgebietes „Am Pappelwäldchen“ liegt, wird vor der Übernahme eine dingliche Absicherung auf dem Grundstück Gemarkung Wissel, Flur 6, Flurstück 342 vorgenommen, der die unentgeltliche Nutzung des Geländes für den Betrieb und die Nutzung des Geländes mit einem Kanal und ein Zugangsrecht absichert.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss Sondervermögen Abwasser

Ausschuss Sondervermögen Abwasser, 25.04.2018

Wortbeitrag


Der Betriebsleiter des Abwasserbehandlungsverbandes, Herr Arntz, erläutert anhand einer Planungsunterlage die Vorlage. Er führt aus, dass - wie in der Drucksache bereits beschrieben - für den im Bereich des Freizeitparks Wisseler See befindlichen Teil der Kanalisation eine dingliche Absicherung im Grundbuch eingetragen werde und dass die Kaufinteressenten des Areals darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

Beschluss


Der Ausschuss Sondervermögen Abwasser beschließt einstimmig:

Das Sondervermögen Abwassersammlung der Stadt Kalkar übernimmt die Kanalisation in einem Umfang von ca. 670 m von der Freizeitpark Wisseler See GmbH, nachdem eine aktuelle Kanalfernsehinspektion erfolgt ist.
Für den Bereich der Kanalisation, der nicht im Bereich des Ferienhausgebietes „Am Pappelwäldchen“ liegt, wird vor der Übernahme eine dingliche Absicherung auf dem Grundstück Gemarkung Wissel, Flur 6, Flurstück 342 vorgenommen, der die unentgeltliche Nutzung des Geländes für den Betrieb und die Nutzung des Geländes mit einem Kanal und ein Zugangsrecht absichert.