Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Vorlagennummer: 10/160
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 GO NRW Anlage zum Haushaltsplan.

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.

Der Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (siehe Anlage zum Entwurf des Haushaltsplanes) wird hiermit vorgelegt.

Gegenüber dem Stellenplan 2014/2015 hat sich die Gesamtzahl der Stellen der tariflich Beschäftigten um 3,1 Stellenanteile erhöht. Im Stellenplan 2014/2015 waren aber noch kw-Vermerke ("künftig umzuwandeln") in Höhe von insgesamt 1,1 Stellenanteilen angebracht. Diese werden mit dem Stellenplan 2016/2017 umgesetzt. Unter Einbeziehung der kw-Vermerke beträgt die Erhöhung im Vergleich daher insgesamt 4,2 Stellenanteile.

Die Beamtenstellen sind gemäß § 18 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz sachgerecht bewertet und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen.

Die Ausweisung der Stellen der tariflich Beschäftigten erfolgt nach der Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen gemäß der Anlage 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA).

Seit dem Aufstellen des letzten Stellenplanes sind nunmehr zwei Jahre vergangen, in denen sich personell und organisatorisch einige Änderungen und neue Herausforderungen an die Personalwirtschaft ergeben haben. Weil der Stellenplan vor dem Haushaltsjahr 2014 jeweils nur für ein Jahr aufgestellt wurde, konnte auch schneller auf derartige Änderungen und Erfordernisse reagiert werden. Durch die Aufstellung eines mehrjährigen Stellenplans ergibt sich zwangsläufig eine Vielzahl an Sachverhalten, die der Umsetzung im Stellenplan bedürfen.

Insbesondere der übermäßig hohe Aufgabenzuwachs im Bereich "Asylangelegenheiten" hat sich im Stellenplanentwurf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 niedergeschlagen. Aber auch organisatorische Änderungen und damit verbunden geänderte Aufgabenzuweisungen haben zu Änderungen geführt.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2014/2015 sind nachstehend erläutert:

1.1 Anhebung einer Stelle bei der Besoldungsgruppe A 9 g. D. BBesG bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG.

Die Bewertungskommission hat die Stelle „Sachbearbeitung Verwaltungssteuerung, Organisation, Beteiligungsmanagement“ nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG bewertet.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

1.2 Übertragung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG von Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ nach Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“.

Bei einer Mitarbeiterin wurde aufgrund organisatorischer Änderungen die Aufgabenzuweisung verändert. Änderungen bei der Eingruppierung haben sich hierdurch nicht ergeben.

Diese Änderung ist im Stellenplan entsprechend abgebildet.

1.3 Anhebung eines Stellenanteils von 0,6 der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ und eines Stellenanteils von 0,3 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Entgeltgruppe E 8 TVöD und Erweiterung des Stellenanteils von 0,9 auf eine ganze Stelle.

Hierbei handelt es sich um zwei Stellenanteile der inneren Verwaltung, die bisher von einer Mitarbeiterin besetzt wurden. Aufgrund einer Änderung der Aufgabenzuweisung hat die Bewertungskommission die Stelle nach Entgeltgruppe E 8 TVöD bewertet. Außerdem hat sich insgesamt der Stellenumfang um 0,1 Stellenanteile auf eine ganze Stelle erhöht.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

1.4 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ und eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“,

und

Wegfall einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“.

Aufgrund organisatorischer Änderungen im Fachbereich 2 "Planen, Bauen, Umwelt" wurden verschiedene Aufgabenzuweisungen verändert. Auf eine Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD kann daher zugunsten einer Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD verzichtet werden.

1.5 Wegfall eines Stellenanteils von 0,6 der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ und Wegfall des kw-Vermerkes

und

Reduzierung einer Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ auf einen Stellenanteil von 0,5 und Wegfall des kw-Vermerkes.

Da die St. Nikolaus-Hauptschule in Kalkar zum Schuljahr 2015/2016 aufgelöst werden sollte, wurde im Rahmen des Stellenplans für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 entsprechend reagiert, indem für die Stellenanteile der Schulsekretärin und des Hausmeisters kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht worden sind. Diese Vermerke werden nach dem tatsächlichen Auslaufen der Hauptschule nun umgesetzt.

1.6 Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Durch organisatorische Änderungen im Fachbereich 3 "Bürgerdienste" wurden Aufgabenzuweisungen derart verändert, dass verschiedene Aufgaben zur Entlastung anderer Mitarbeiter bei der Stelle "Verwaltungskraft Bürgerservice" zentralisiert werden konnten.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

1.7 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Die zunehmende Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen hat dazu geführt, dass 0,5 Stellenanteile der Entgeltgruppe E 6 TVöD dafür eingesetzt werden, Hausmeisterdienste für die Unterkünfte zu erbringen.

1.8 Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 8 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Außerdem sind aufgrund der zunehmenden Betreuung von Asylbewerbern Aufgabenzuweisungen verändert worden. Bisher wurden bei einer Stelle Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erledigt. Aufgrund des stetigen Aufgabenzuwachses im Bereich "Asylangelegenheiten" ist diese Stelle nur noch für diese Aufgaben zuständig, sodass eine zusätzliche Stelle "Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII" erforderlich wurde.

1.9 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 3 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“

und

Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 3 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Ein Mitarbeiter, der bisher im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Stadt Kalkar tätig ist, erledigt jeweils zur Hälfte Aufgaben im Asylbereich und Aufgaben des Ordnungswesens. Die Durchführung dieser Aufgaben hat sich in der Vergangenheit als zwingend erforderlich gezeigt. Daher soll eine entsprechende Stelle geschaffen und der Mitarbeiter in den Personalbestand der Stadt Kalkar eingegliedert werden.

Diese Änderungen sind im Stellenplan entsprechend abgebildet.

1.10 Anhebung eines Stellenanteils von 2,4 der Entgeltgruppe E 5 TVöD nach Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“ und Erweiterung des Stellenanteils von 2,4 auf 3,0

und

Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD nach Entgeltgruppe E 8 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Die Stellen der Bürgerbüromitarbeiterinnen wurden neu bewertet. Sie sind nunmehr alle in Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet und ausgewiesen. Der Stellenumfang ist an die geänderten Anforderungen angepasst worden.

Die Stelle der Bürgerbüroteamleitung ist in Entgeltgruppe E 8 TVöD bewertet und ausgewiesen.

1.11 Übertragung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 10 TVöD von Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“ nach Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Bei einem Mitarbeiter wurde aufgrund organisatorischer Änderungen die Aufgabenzuweisung verändert. Änderungen bei der Eingruppierung haben sich hierdurch nicht ergeben.

Diese Änderung ist im Stellenplan entsprechend abgebildet.

Der Personalrat wird gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW zum Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 angehört. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 Landesgleichstellungsgesetz beteiligt.

Finanzielle Auswirkungen


In Anlehnung an die Darstellung der wesentlichen Änderungen sind die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen nachstehend erläutert:

2.1 Durch die Anhebung einer Stelle bei der Besoldungsgruppe A 9 g. D. BBesG bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG entstehen im Haushaltsjahr 2016 Mehraufwendungen i. H. v. 5.000,00 € und in den darauffolgenden Haushaltsjahren Mehraufwendungen i. H. v. 10.000,00 € jährlich.

2.2 Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

2.3 Die Erweiterung auf eine ganze Stelle und die Anhebung nach Entgeltgruppe E 8 bei Produktbereich 01 "Innere Verwaltung" ziehen jährliche Mehraufwendungen von 15.000,00 € nach sich. Dem stehen Einsparungen aufgrund der Zusammenlegung der Stellenteile i. H. v. 10.800,00 € entgegen.

2.4 Die aufgrund organisatorischer Änderungen im Fachbereich 2 "Planen, Bauen, Umwelt" im Stellenplan abgebildeten Änderungen haben zur Folge, dass jährliche Aufwendungen von 42.900,00 € entstehen. Durch den Wegfall der E 9-Stelle können aber Aufwendungen i. H. v. etwa 55.000,00 € eingespart werden.

2.5 Aus der Umsetzung der kw-Vermerke leiten sich jährliche Minderaufwendungen i. H. v. 51.100,00 € ab.

2.6 Aus der Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 02 "Sicherheit und Ordnung" entstehen jährliche Mehraufwendungen von 52.000,00 €.

2.7 Durch die Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 bei der Entgeltgruppe E 6 TVöD entstehen jährliche Mehraufwendungen von 25.500,00 €.

2.8 Die Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 8 TVöD zieht jährliche Mehraufwendungen von 45.300,00 € nach sich.

2.9 Durch die Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 3 TVöD entstehen jährliche Mehraufwendungen von etwa 40.000,00 €. Diesem Betrag stehen jährliche Minderaufwendungen durch Wegfall des Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses in gleicher Höhe gegenüber. Im Zusammenhang mit dem Aufgabenzuwachs im Bereich "Asylangelegenheiten" und den daraus folgenden organisatorischen Änderungen entstehen jährliche Mehraufwendungen von insgesamt 110.800,00 € (Summe der Ziffern 2.7, 2.8 und 2.9) bei jährlichen Minderaufwendungen von 40.000,00 €.

2.10 Die Bewertung der Bürgerbüromitarbeiterstellen und die Anpassung von Stellenanteilen in diesem Bereich hat zur Folge, dass jährlich 17.100,00 € Mehraufwendungen entstehen.

2.11 Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

In der Summe entstehen jährliche Mehraufwendungen im Bereich "Personal" von etwa 125.900,00 € (2016) bzw. 130.900,00 € (2017). Dem steht bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen ein Minderbetrag von etwa 40.000,00 € gegenüber.

Die Personalaufwendungen sind im Gesamtergebnisplan ausgewiesen.

Beschlussvorschlag


Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist auf die Drucksache.

Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 28.01.2016

Wortbeitrag


Stadtverwaltungsrat Jaspers verliest die Stellungnahme des Personalrates zum Entwurf des Stellenplanes. Die Stellungnahme ist als Anlage dieser Niederschrift beigefügt. Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten liege noch nicht vor, werde aber in der kommenden Ratssitzung verlesen.

Es folgt eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen, Gulan, Altenburg, Kunisch und Pageler sowie Stadtangestelltem Stechling und Stadtverwaltungsrat Jaspers über das Zustandekommen der Stellenerhöhung, die rechtlichen Grenzen eines Beförderungsstopps, die Personalakquise qualifizierter Mitarbeiter und die Eingruppierung bestimmter Berufsgruppen innerhalb des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen den Erlass des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.

Rat der Stadt, 02.02.2016

Wortbeitrag


Stadtverwaltungsrat Jaspers verliest die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten zum Entwurf des Stellenplanes. Die Stellungnahme ist als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügt.

Es folgt eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen, Naß, Leusch und Wolters sowie Stadtangestelltem Stechling, Stadtverwaltungsrat Jaspers und BM Dr. Schulz, in der insbesondere das Zustandekommen der Stellenerhöhung thematisiert wird.

Beschluss


Entgegen der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.01.2016 lehnt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen den Erlass des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan ab.