Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

Vorlagennummer: 10/167
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 ist aufgestellt worden. Hiermit wird dieser dem Rat der Stadt gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW vorgelegt.

Der vorliegende Haushaltsplan umfasst die Haushaltsjahre 2016 und 2017. Es ist der zweite Doppelhaushalt der Stadt Kalkar. Die Aufstellung eines Doppelhaushaltes ist möglich, um den Kommunen ein höheres Maß an Planungssicherheit zu geben. Der Doppelhaushalt enthält bereits die verbindlichen Ermächtigungen für beide Haushaltsjahre. Die Haushaltsansätze sind jedoch auch weiterhin isoliert für jedes einzelne Haushaltsjahr zu betrachten. Gemäß § 9 der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) sind im Ergebnisplan die Erträge und Aufwendungen, im Finanzplan die Einzahlungen und Auszahlungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt voneinander aufzuführen.

Der Haushaltsausgleich muss ebenfalls in beiden Jahren getrennt voneinander erreicht werden.

Der Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung erstreckt sich durch die Aufstellung des Doppelhaushaltes für 2016 und 2017 auf die Jahre 2018 bis 2020.

Die Stadt Kalkar hat nach § 75 Abs. 1 S. 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein (§ 75 Abs. 2 S. 1 GO NRW).

Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Sollte dies in einem Haushaltsjahr nicht der Fall sein, so gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Ist selbst diese Fiktion aufgrund zu hoher Fehlbeträge, zu niedriger oder aufgebrauchter Ausgleichsrücklage nicht mehr erreichbar, so wird die Allgemeine Rücklage verringert.

Ist das Ziel einer künftigen, dauernden Leistungsfähigkeit einer Gemeinde gefährdet, so hat diese unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW aufzustellen, das das Ziel hat, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Wenn bei der Aufstellung des Haushalts

durch Veränderungen des Haushalts innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder

in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder

innerhalb eines Zeitraums der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird,

hat die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist.

Zwar wird in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 ff. voraussichtlich die Allgemeine Rücklage um jeweils nicht mehr als ein Zwanzigstel verringert, so dass die Stadt Kalkar gesetzlich nicht verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

Aber der formale Haushaltsausgleich wird lediglich durch Streichung eigentlich nicht auf-schiebbarer Maßnahmen und Deckelung von Aufwendungen erreicht.

Zur Vermeidung eines Abgleitens in die formale Haushaltssicherung wird die Verwaltung den Kurs der Haushaltskonsolidierung weiter fortsetzen. Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept sollte daher weiterhin seine Gültigkeit behalten.

Beschlussvorschlag


Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag


Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, bringt mit der als Anlage 1 beigefügten Haushaltsrede den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in den Rat ein.

Die Verwaltungsvorlage wird zur Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 28.01.2016

Wortbeitrag


Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, verliest einen schriftlichen Antrag des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums auf Gewährung von Finanzmitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KinvFG), die für die Anschaffung und Installation einer neuen Telefonanlage für Patienten und Mitarbeiter im St Nikolaus-Hospital Kalkar verwendet werden sollen. Er erläutert, dass die Förderung Dritter nach dem KInvFG grundsätzlich möglich sei. Von den Gesamtaufwendungen i. H. v. etwa 40.000,00 € müsse die Stadt Kalkar 10 % tragen; eine direkte Kostenübernahme durch das Katholische Karl-Leisner-Klinikum sei trotz des Angebotes des Klinikums aus formalen Gründen nicht möglich. Wie ein entsprechender Ausgleich an anderer Stelle aussehen könne, müsse mit dem Klinikum verhandelt werden.

Die Vorsitzenden der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, RM Kühnen (Forum), RM Leusch (CDU), RM Schwaya (SPD), RM Kunisch (GRÜNE) und RM Pageler (FBK), sowie das fraktionslose RM Gulan nehmen zunächst eingehend Stellung zu dem vorliegenden Entwurf des Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017.

Anschließend stellt RM Pageler die nachfolgenden Anträge und erläutert diese:

Austausch der Fenster und Einbau eines Wärmedämmverbundsystems bei der Bürgerbegegnungsstätte Grieth

Beschlussvorschlag:

Für die Planansätze i. H. v. 52.000,00 € sowie 13.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 werden Sperrvermerke angebracht.

RM Kühnen beantragt hingegen, die Mittel aus dem Haushaltsplan zu streichen. Weil dieser Antrag der weitestgehende ist, wird über diesen zuerst abgestimmt.

Der Beschlussvorschlag von RM Kühnen wird mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Dem Beschlussvorschlag von RM Pageler wird mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen gefolgt.

Organisationsoptimierung insbesondere beim städt. Bau- und Betriebshof

Beschlussvorschlag:

Für den Planansatz i. H. v. 20.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Sperrvermerk angebracht.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich gefolgt.

Abbruch des ehem. Feuerwehrgebäudes in Appeldorn

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz i. H. v. 80.000,00 € für das Haushaltsjahr 2017 wird gestrichen.

Nach einem Austausch zwischen den Ratsmitgliedern Pageler, Mosler und Kunisch sowie Stadtverwaltungsrat Jaspers zieht RM Pageler den Antrag zurück.

Einbau Schließanlage in städtischen Gebäuden

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz i. H. v. 200.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird gestrichen.

Nach eingehender Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Pageler, Altenburg, Reumer, Kunisch und Kühnen sowie Stadtoberbaurat Sundermann und Stadtverwaltungsrat Jaspers, in der Stadtverwaltungsrat Jaspers erläutert, dass es sich bei dem Einbau der Schließanlage um ein mehrstufiges, flexibles Verfahren handle, das aus einem Grundsystem und weiteren Modulen bestehe und nur nach Sinnhaftigkeit in die Fläche gebracht werde, zieht RM Pageler den Antrag zurück.

Herstellung von Mülltonnenumkastungen am Kirchplatz

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz i. H. v. 30.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird gestrichen.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 2 Enthaltungen einstimmig gefolgt.

Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten für Winterdienst/Straßenreinigung

Beschlussvorschlag:

Für den Planansatz i. H. v. 18.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Sperrvermerk angebracht.

Dieser Beschlussvorschlag wird bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Anschaffung eines Friedhofbaggers

Beschlussvorschlag:

Für den Planansatz i. H. v. 97.500,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Sperrvermerk angebracht.

Nach ausführlicher Erläuterung von Stadtoberbaurat Sundermann zu den Hintergründen einer Aufnahme des Planansatzes in den Haushaltsplan zieht RM Pageler den Antrag zurück.

Neubau von Holzbrücken

Beschlussvorschlag:

Die Planansätze i. H. v. 183.000,00 € und 65.000,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden gestrichen.

Es entsteht eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Pageler, Kunisch, Kühnen, Mosler, Altenburg und Gulan sowie Stadtoberbaurat Sundermann und BM Dr. Schulz, in der RM Kühnen betont, dass die Verwaltung nicht im Verdacht stehe, unnötige Auszahlungen zu leisten, etwas mehr Transparenz aber wünschenswert wäre. In der Folge zieht RM Pageler den Antrag zurück.

Der Haupt- und Finanzausschuss regt an, ein Konzept zum Neubau von Holzbrücken im entsprechenden Fachausschuss vorzustellen.

Austausch der Fenster, Einbau eines Wärmedämmverbundsystems und Austausch der Beleuchtung bei der Grundschule Wissel

Beschlussvorschlag:

Bei den Planansätzen i. H. v. 200.000,00 €, 93.000,00 € und 24.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 werden jeweils Sperrvermerke angebracht.

BM Dr. Schulz weist auf den bestehenden Sanierungsstau hin und merkt an, nur die notwendigsten Sanierungsmaßnahmen seien in den Haushaltsplan aufgenommen worden. Daraufhin zieht RM Pageler den Antrag zurück.

RM Kühnen schlägt vor, den Einbau eines Wärmedämmverbundsystems aus dem Haushaltsplan zu streichen und die anderen zwei Maßnahmen unangetastet zu lassen. Infolgedessen fasst der Haupt- und Finanzausschuss wie folgt Beschluss über die einzelnen Maßnahmen:

Die Streichung des Planansatzes für die Maßnahme "Austausch der Fenster" wird einstimmig abgelehnt.

Die Streichung des Planansatzes für die Maßnahme "Einbau eines Wärmedämmverbundsystems" wird bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

Die Streichung des Planansatzes für die Maßnahme "Austausch der Beleuchtung" wird bei 1 Enthaltung einstimmig abgelehnt.

Sanierung Decke Bovenholt von Tiller Straße bis Am Schwanenhorst

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz i. H. v. 234.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird gestrichen.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich gefolgt.

Zuschüsse zur Revitalisierung der Hansestadt Grieth

Beschlussvorschlag:

Die Planansätze i. H. v. 20.000,00 € und 10.000,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden gestrichen.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich gefolgt.

Nach einer 10-minütigen Unterbrechung der Sitzung auf Antrag der Fraktion Forum Kalkar stellt RM Kühnen die nachfolgenden Anträge und erläutert diese:

Abbruchkosten nicht mehr benötigter Holzbrücken

Beschlussvorschlag:

Der Planansatz i. H. v. 15.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird gestrichen.

Nach weiteren Erläuterungen von Stadtoberbaurat Sundermann und Stadtverwaltungsrat Jaspers ändert RM Kühnen den Beschlussvorschlag wie folgt ab:

Der Planansatz bleibt in voller Höhe im Haushaltsplan bestehen. Bevor jedoch nicht mehr benötigte Holzbrücken durch Fachunternehmen abgebrochen werden, soll geprüft werden, ob die Freiwillige Feuerwehr Kalkar den Abbruch vornehmen kann.

Diesem geänderten Beschlussvorschlag wird einstimmig gefolgt.

Beschaffung von Weihnachtsbäumen

Beschlussvorschlag:

Die Planansätze i. H. v. jeweils 3.800,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden gestrichen.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich gefolgt.

Absenkbare Poller zwischen Verwaltungsneubau und historischem Rathaus

Beschlussvorschlag:

Die Poller werden außer Betrieb genommen bzw. entfernt.

Nach einem Meinungsaustausch zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen und Reumer sowie Stadtoberbaurat Sundermann, in dem thematisiert wird, dass im Haushaltsplan keine explizite Position für Aufwendungen für den Betrieb der absenkbaren Poller vorhanden sei, zieht RM Kühnen den Antrag zurück.

Zuschüsse zur Denkmal- und Fassadengestaltung

Beschlussvorschlag:

Die Planansätze i. H. v. jeweils 5.000,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 werden gestrichen.

Dieser Beschlussvorschlag wird bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

In der Folge verweist RM Kühnen auf den vorliegenden Antrag des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums auf Gewährung von Finanzmitteln nach dem KinvFG und beantragt, über den Antrag nicht in der heutigen Sitzung zu befinden, sondern ihn im Rahmen einer etwaigen Nachtragshaushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2016 zu behandeln.

Diesem Vorschlag wird bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich gefolgt.

Daraufhin beantragt RM Altenburg, ab dem Haushaltsjahr 2016 den Steuersatz der Grundsteuer B auf 575 v. H. zu erhöhen und den Steuersatz für die Gewerbesteuer auf 399 v. H. zu senken.

Im Anschluss daran entsteht eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Altenburg, Kühnen, Schwaya, Gulan und Reumer sowie Stadtverwaltungsrat Jaspers und BM Dr. Schulz, in der die Änderung von Realsteuerhebesätzen und die Folgen einer vorläufigen Haushaltsführung thematisiert werden. Die Diskussion endet mit der Entschließung des Haupt- und Finanzausschusses, über den Antrag erst im Rahmen der Aufstellung einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten.

Schließlich bittet RM Mosler, zur abschließenden Abstimmung zu kommen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen den Erlass der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 mit ihren Anlagen gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.

Rat der Stadt, 02.02.2016

Wortbeitrag


Zunächst präsentiert der Fraktionsvorsitzende RM Kühnen die Haushaltsrede der Fraktion Forum Kalkar, in deren Verlauf er auch beantragt, eine Nachhaltigkeitssatzung zu erlassen. Anschließend folgen die Haushaltsreden der weiteren Fraktionsvorsitzenden RM Leusch (CDU), RM Schwaya (SPD), RM Kunisch (GRÜNE) und RM Pageler (FBK), sowie des fraktionslosen RM Gulan.

Nachdem RM Wolters zu einigen Aussagen in den Haushaltsreden hinsichtlich möglicher politischer Verfehlungen in der Vergangenheit und der Erhöhung des Steuersatzes der Grundsteuer B Stellung nimmt, stellt BM Dr. Schulz die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2016 beschlossenen Änderungen des Haushaltsplanentwurfs für die Jahre 2016 und 2017 einzeln vor:

Herstellung von Mülltonnenumkastungen am Kirchplatz

Der Planansatz i. H. v. 30.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 (Finanzplan, Zeile 108) wird gestrichen.

Einbau eines Wärmedämmverbundsystems bei der Grundschule Wissel

Der Planansatz i. H. v. 93.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 (Finanzplan, Zeile 12 sowie Ergebnisplan, Zeile 13) wird gestrichen. Gleichzeitig entfallen 93.000,00 € für die Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) und den Einsatz der Schulpauschale (Finanzplan, Zeile 2 sowie Ergebnisplan, Zeile 2).

Sanierung Decke Bovenholt von Tiller Straße bis Am Schwanenhorst

Der Planansatz i. H. v. 234.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 (Finanzplan, Zeile 12) wird gestrichen.

Zuschüsse zur Revitalisierung der Hansestadt Grieth

Die Planansätze i. H. v. 20.000,00 € und 10.000,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Finanzplan, Zeile 14 und Ergebnisplan, Zeile 15) werden gestrichen.

Beschaffung von Weihnachtsbäumen

Die Planansätze i. H. v. jeweils 3.800,00 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Finanzplan, Zeile 12 und Ergebnisplan, Zeile 13) werden gestrichen.

Austausch der Fenster und Einbau eines Wärmedämmverbundsystems bei der Bürgerbegegnungsstätte Grieth

Für die Planansätze i. H. v. 52.000,00 € sowie 13.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 werden Sperrvermerke angebracht.

Organisationsoptimierung insbesondere beim städt. Bau- und Betriebshof

Für den Planansatz i. H. v. 20.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Sperrvermerk angebracht.

Neubau von Holzbrücken

Der Haupt- und Finanzausschuss regt an, ein Konzept zum Neubau von Holzbrücken im entsprechenden Fachausschuss vorzustellen.

Abbruchkosten nicht mehr benötigter Holzbrücken

Bevor jedoch nicht mehr benötigte Holzbrücken durch Fachunternehmen abgebrochen werden, soll geprüft werden, ob die Freiwillige Feuerwehr Kalkar den Abbruch vornehmen kann.

Anschließend stellt BM Dr. Schulz einen weiteren Änderungsvorschlag der Verwaltung aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Rates in seiner Sitzung am 17.12.2015 vor:

Herstellung eines Alleenradweges entlang der stillgelegten Bahntrasse

Ein Planansatz i. H. v. 137.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 (Finanzplan, Zeile 108) wird aufgenommen. Gleichzeitig wird ein Ansatz für Zuwendungen i. H. v. 102.750,00 € für das Haushaltsjahr 2016 (Finanzplan, Zeile 101) aufgenommen.

RM Untervoßbeck stellt daraufhin folgenden Antrag und erläutert diesen:

Austausch der Fenster bei der Grundschule Wissel

Beschlussvorschlag:

Bei dem Planansatz i. H. v. 200.000,00 € für das Haushaltsjahr 2016 wird ein Sperrvermerk angebracht.

Diesem Beschlussvorschlag wird bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich gefolgt.

Sodann lässt BM Dr. Schulz über die geänderte Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (Anlage 1) Beschluss fassen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.01.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen:

Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird gemäß § 80 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2016 sowie am heutigen Tag beschlossenen Änderungen in der Fassung der Anlage 1 zur Niederschrift beschlossen.

Das beschlossene freiwillige Haushaltssicherungskonzept gilt weiterhin.