Zustimmung zu einer Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW

  • Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
Vorlagennummer: 10/173
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.10.2015)

Sachverhalt


Der Bürgermeister Gerhard Fonck und ein Ratsmitglied haben am 16.10.2015 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung gefasst:

"Der Leistung einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 – Sonstige soziale Hilfen (Aufwendungen für Transferleistungen und Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) in Höhe von 180.823,71 € gemäß der o. a. Aufstellung wird zugestimmt."

Dringlichkeitsentscheidungen sind gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Rat der Stadt in der nächsten Sitzung zu genehmigen.

Der Rat kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

Die Verwaltung schlägt die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW den nachstehend am 16.10.2015 gefassten Eilbeschluss:

"Der Leistung einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 – Sonstige soziale Hilfen (Aufwendungen für Transferleistungen und Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) in Höhe von 180.823,71 € gemäß der o. a. Aufstellung wird zugestimmt."

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 03.11.2015

Beschluss


Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig den nachstehend am 16.10.2015 gefassten Eilbeschluss:

"Der Leistung einer überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen (Aufwendungen für Transferleistungen und Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) in Höhe von 180.823,71 € gemäß der o. a. Aufstellung wird zugestimmt."