Vorlagennummer: | 10/176 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.10.2015)
Sachverhalt
In der Sitzung des Rates der Stadt am 24. Juni 2014 wurde Ratsmitglied Günter Pageler in den Beirat für Gestaltungsfragen - Gestaltungsbeirat - gewählt.
Der Gestaltungsbeirat ist seiner Natur nach nicht Ausschuss des Rates. Die Wahl der Mitglieder ist daher gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen zählen als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die FBK-Fraktion im Rat der Stadt Kalkar hat mit Schreiben vom 21. Oktober 2015 vorgeschlagen, anstelle von RM Günter Pageler
Herrn Norbert van den Berg
als ordentliches Mitglied in den Gestaltungsbeirat zu wählen.
Beschlussvorschlag
Gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von RM Günter Pageler
Herrn Norbert van den Berg
als ordentliches Mitglied in den Gestaltungsbeirat gewählt.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Rat der Stadt, 03.11.2015
Beschluss
Gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von RM Günter Pageler
Herr Norbert van den Berg
einstimmig als ordentliches Mitglied in den Gestaltungsbeirat gewählt.