Ersatzbestellung von Vertretern in Gremien/Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen

  • Beirat der "Freizeitpark Wisseler See GmbH"
Vorlagennummer: 10/279
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 15.06.2016)

Sachverhalt


Das Ratsmitglied Klaus-Dieter Leusch (CDU) hat gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz mit Wirkung vom 01.01.2017 auf sein Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet. Das Ratsmitglied Leusch war als ordentliches Mitglied für den Beirat der „Freizeitpark Wisseler See GmbH“ bestellt, für den aufgrund seines Ausscheidens eine Ersatzbestellung erforderlich ist.

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 GO NRW).

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat mit Schreiben vom 30.11.2016 RM Ansgar Boßmann (bisher persönlicher Stellvertreter für RM André Peters) als ordentliches Mitglied vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von Herrn Leusch

RM Ansgar Boßmann

mit Wirkung vom 01.01.2017 als ordentliches Mitglied in den Beirat der "Freizeitpark Wisseler See GmbH" gewählt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von Herrn Leusch

RM Ansgar Boßmann

mit Wirkung vom 01.01.2017 als ordentliches Mitglied in den Beirat der "Freizeitpark Wisseler See GmbH" gewählt.