Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW

  • Konzessionsabgaben - Strom-Endabrechnung 2014
Vorlagennummer: 10/322
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.12.2016)

Sachverhalt


Die Stadt Kalkar erhält von den Energienetzbetreibern für deren Nutzungsrecht Konzessionabgaben. In den jeweiligen Haushaltsjahren werden hierauf Abschläge seitens der Netzbetreiber entrichtet.
Nach Durchführung einer Schlussabrechnung der Konzessionsabgaben und damit einhergehender Prüfung - in der Regel zwei Jahre nach Abschluss des Haushaltsjahres - auf Seiten des Netzbetreibers erfolgt eine Endabrechnung mit der Stadt unter Berücksichtigung der Abschlagszahlungen.

Nunmehr hat RWE International SE das Ergebnis der Endabrechnung für Strom - Konzessionsabgaben für das Kalenderjahr 2014 - mitgeteilt. Hiernach ist es zu einer Überzahlung in Höhe von 45.358,85 € gekommen, die seitens der Stadt Kalkar zurückzuzahlen ist.

Diese Überzahlung wird bei der nächsten Zahlung (voraussichtlich Mitte Dezember 2016) von RWE International SE in Abzug gebracht.

Finanzielle Auswirkungen


Bei dem Produkt 11 03 01 - Versorgung mit Gas, Wasser und Strom - Sonstige ordentliche Aufwendungen - besteht ein außerplanmäßiger Bedarf in Höhe von 45.358,85 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt aus Einsparungen bei den Aufwendungen für Gas.

Beschlussvorschlag


Der außerplanmäßigen Aufwendung für die Rückzahlung der überzahlten Konzessionsabgaben - aus dem Haushaltsjahr 2014 - in Höhe von 45.358,85 € wird zugestimmt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.12.2016

Wortbeitrag


Auf entsprechende Frage des RM Kühnen führt Stadtverwaltungsrat Jaspers aus, dass die Stadt Kalkar die Konzessionsabgaben erhalte und dafür im Gegenzug dem Netzbetreiber das Recht einräume, öffentliche Verkehrswege zu nutzen und auf öffentlichem Grund Energieversorgungsleitungen zu verlegen und zu betreiben.

Darüber hinaus erläutert Stadtverwaltungsrat Jaspers nach Fragen von RM Wenten, Kühnen, Kunisch und Boßmann, dass die Rückzahlung für das Jahr 2014 ungewöhnlich hoch sei, die Einnahmen in diesem Bereich aber insgesamt deutlich rückläufig seien. Diese Rückläufigkeit sei auch im städtischen Haushalt eingeplant, sodass für die kommenden Konzessionsabgaben-Endabrechnungen derartig hohe Rückzahlungen nicht erwartet werden. Insgesamt erhalte die Stadt in den Bereichen Strom-, Gas- und Wasserversorgung Konzessionsabgaben in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrages. Eine abschließende Nachprüfbarkeit der Endabrechnung, die aber durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft seien, sei für die Stadt sehr schwierig. In der Zukunft erwarte er, dass die Konzessionsabgaben weiterhin abnehmen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der außerplanmäßigen Aufwendung für die Rückzahlung der überzahlten Konzessionsabgaben - aus dem Haushaltsjahr 2014 - in Höhe von 45.358,85 € wird zugestimmt.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der außerplanmäßigen Aufwendung für die Rückzahlung der überzahlten Konzessionsabgaben - aus dem Haushaltsjahr 2014 - in Höhe von 45.358,85 € wird zugestimmt.