Wahl des/der 2. stellvertretenden Vorsitzenden

Vorlagennummer: 10/346
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.02.2017)

Sachverhalt


Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.09.2014 das Ausschussmitglied Klaus-Dieter Leusch einstimmig zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.

Herr Leusch hat mit Wirkung vom 01.01.2017 auf sein Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet und ist somit nicht mehr Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses. Es ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.

Wahlen sind gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Nein-Stimmen zählen als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Beschlussvorschlag


Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW Ausschussmitglied

- einsetzen lt. Beschluss -

zum/zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 21.02.2017

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW einstimmig bei einer Enthaltung

RM Ansgar Boßmann
zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.

Auf Befragen der Bürgermeisterin nimmt Herr Boßmann die Wahl an.