Vorlagennummer: | 10/346 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.02.2017)
Sachverhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.09.2014 das Ausschussmitglied Klaus-Dieter Leusch einstimmig zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.
Herr Leusch hat mit Wirkung vom 01.01.2017 auf sein Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet und ist somit nicht mehr Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses. Es ist daher eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Wahlen sind gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereint. Nein-Stimmen zählen als gültige Stimmen.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW Ausschussmitglied
- einsetzen lt. Beschluss -
zum/zur 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Haupt- und Finanzausschuss, 21.02.2017
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gemäß § 57 Abs. 3 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW einstimmig bei einer Enthaltung
RM Ansgar Boßmann
zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses.
Auf Befragen der Bürgermeisterin nimmt Herr Boßmann die Wahl an.