Plangenehmigungsverfahren gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG); Ausbau eines Gewässers durch Nachauskiesung der Abgrabung "Birgelfeld" Antragstellerin: Kieswerk Maas-Roeloffs GmbH & Co.KG, Taubensterz 5, 47546 Kalkar

  • Stellungnahme der Stadt Kalkar
Vorlagennummer: 10/384
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 23.06.2017)

Sachverhalt


Die Firma Kieswerk Maas-Roeloffs GmbH & Co. KG, Kalkar, betreibt auf Grundlage der Plangenehmigung des Kreises Kleve vom Juli 2014 (Ds.-Nr.: 9 / 353) auf dem Gebiet der Stadt Kalkar, Gemarkung Hönnepel und Niedermörmter, die "Abgrabung Birgelfeld" zwecks oberirdischer Gewinnung von Sand und Kies durch Nassabgrabung. Im Rahmen der geltenden Genehmigungen ist eine flächendeckende Ausdehnung des Ausbaus am Standort weitgehend ausgeschöpft. Der Beginn des Abbaus im Rahmen dieses Antrages ist unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung geplant, räumlich ist der Beginn im Anschluss an die aktuell laufende Nachauskiesung des südlichen Altsees geplant. Die im Rahmen des 10-ha-Ziels regionalplanerisch zulässige Erweiterung des Auskiesungsstandortes "Birgelfeld", deren Planfeststellungsbeschlusses im Jahr 2015 gefasst wurde, kann aufgrund der nicht gegebenen Flächenverfügbarkeit nicht durchgeführt werden (Ds.-Nr.: 10 / 45).

Um das Kieswerk am Standort wirtschaftlich sichern zu können, beantragt das Unternehmen nun eine Nachauskiesung auf einer Fläche von etwa 19,52 ha (s. Anlage). Das Vorhaben wird von der Plangenehmigungsbehörde (Kreis Kleve) als Abgrabung 'Birgelfeld' - Nachauskiesung Gesamtsee bezeichnet. Gleichzeitig zur Stadt Kalkar wird auch die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer landesplanerischen Stellungnahme beteiligt.
Mit der beantragten Nachauskiesung gemäß der Darstellung in der Anlage 1 zur Drucksache soll unmittelbar nach Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Durch die Nachauskiesung kann der Abbaubetrieb am Standort "Birgelfeld" über einen Zeitraum von etwa 3 Jahren fortgeführt werden. Die Menge des verwertbaren Abbaugutes von Sand und Kies wird mit 594.740 m³ angegeben. Rechnerisch ergibt sich eine Abbaumächtigkeit von zwei bis 17 m. Die Rohstoffgewinnung soll weiterhin durch das vor Ort liegende Saugschiff, von dem aus das Gewinngut über eine Druckrohrleitung zum Schöpfrad auf die südlichen Randflächen des Abbaubereiches transportiert wird, erfolgen. Anfangs wird das Material anschließend per Radlader auf LKW verladen und zur Aufbereitung an den bestehenden Betriebsstandort über vorhandene Betriebswege und über ein Teilstück des Gemeindeweges "Taubensterz" transportiert. Sobald der Abbau im nördlichen Teil fortgeschritten ist, wird das Schöpfrad in diesen Bereich verlegt und die Transportfahrten können ggf. entfallen. Da es sich um eine Nachauskiesung handelt, fallen Oberbodenmassen oder Abraum nicht an. Aus diesem Grund ist eine gesonderte Betrachtung der Herrichtungs- und Gestaltungsmaßnahmen nicht erforderlich, da dies im Rahmen vorheriger Genehmigungen geschehen ist und diese Vorgaben weiterhin gelten. Das Gleiche gilt für die Betriebsflächen, welche unverändert genutzt werden. Der maßgebliche Immissionsrichtwert für Wohnanlagen im Außenbereich von 60 dB(A) tagsüber wird aufgrund der oberirdisch nicht vorhandenen Änderungen im Bereich der nächstgelegenen Wohnanlagen eingehalten.

Aus Sicht der Verwaltung wird der Antrag wie folgt gewertet:

Die Lagerstättennutzung der Abgrabung "Birgelfeld" entspricht den Zielvorgaben der übergeordneten Gebietsentwicklungsplanung (Kapitel 3.12 Ziel 1 (3) des Regionalplans / GEP 99). Die Nachauskiesung dient der maximalen Ausbeutung der vorhandenen Rohstoffe im Abgrabungsgebiet. Das Ermöglichen der Nachauskiesung dient der Standortsicherung eines existierenden Betriebes im Stadtgebiet.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, dem Antrag der Firma Kieswerk Maas-Roeloffs GmbH & Co. KG zuzustimmen. Da die Vereinbarung zwischen der Antragstellerin und der Stadt Kalkar zur Nutzung des Gemeindeweges "Taubensterz" bis zur Herrichtung des Abgrabungsstandortes gültig ist, ist eine Anpassung nicht notwendig.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Dem Antrag der Firma Kieswerk Maas-Roeloffs GmbH & Co. KG auf Ausbau eines Gewässers durch Nachauskiesung der Abgrabung „Birgelfeld" wird zugestimmt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 29.06.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

SB van den Berg erfragt die grundsätzliche Ausgestaltung des Betriebes mit dem Verweis, dass derzeit keine Kiesförderung am Standort durchgeführt wird. Er verweist darauf, dass im Rahmen der Genehmigung des alten Standortes Auflagen zur Wiederherstellung gemacht worden sind. So sollte etwa eine kleine Insel errichtet werden, welche jedoch nicht umgesetzt wurde. Er bemängelt die vorgelegte Planzeichnung, da die Auswirkungen auf die Wirtschaftswege nicht zu erkennen seien. Er verweist auf den Erhalt der städtischen Wege.

RM Altenburg fragt, ob nicht zunächst die ausstehenden Maßnahmen der anderen Genehmigungen durchgeführt werden sollten, bevor eine erneute Genehmigung ausgesprochen wird.

Vorsitzender Naß fragt, ob die Errichtung eines Dammes Grundlage der damaligen Genehmigung war und ob die jetzt diskutierte Nachauskiesung bedeutet, dass dieser Damm nicht mehr errichtet wird.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass ihm diesbezüglich keine Informationen vorliegen. Es gäbe vermutlich eine Bürgschaft zur Errichtung des Dammes. Er führt aus, dass es sich hier um ein weltweit agierendes Unternahmen handelt, so dass man davon ausgehen kann, dass die Errichtung der im Rahmen der Genehmigungen geforderten Maßnahmen als gesichert angesehen werden kann. Er verweist des Weiteren darauf, dass in dieser Sitzung der vorliegende Antrag zu diskutieren sei und dies nicht in Abhängigkeit zu anderen Genehmigungen geschehen sollte.

RM Kunisch erläutert, dass sich die Nachauskiesung und die Errichtung des Dammes ausschließen würden.

Vorsitzender Naß fragt, ob die Errichtung des Dammes eine Auflage der damaligen Genehmigung gewesen sei.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass es sich hier um ein Angebot seitens des Vorhabenträgers gehandelt habe und die Errichtung keine Voraussetzung für die Genehmigung gewesen sei.

RM Altenburg unterstützt die Nachauskiesung und fragt, ob die kommunalen Wege durch Lastkraftwagen beansprucht werden.

Vorsitzender Naß verweist auf die mit dem Träger getroffene Vereinbarung bezüglich der Instandsetzung der kommunalen Wege.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass die Lastkraftwagen zunächst über private Straßen im Abgrabungsbereich, anschließend aber auch über kommunale Wege fahren werden.

RM Kühnen fragt, ob das Fördergut vollständig auf der Straße transportiert wird, da das Förderband demontiert wurde.

Vorsitzender Naß fragt, ob dadurch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen produziert werde.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass es keinen Mehrverkehr geben wird, da der Transport bisher immer so geplant gewesen sei. Zukünftig werde das Fördergut, so die Auskunft des Planungsbüros, auch über Druckrohrleitung transportiert werden, so dass die Fahrten entfallen werden.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 6 Enthaltungen:

Dem Antrag der Firma Kieswerk Maas-Roeloffs GmbH & Co. KG auf Ausbau eines Gewässers durch Nachauskiesung der Abgrabung „Birgelfeld" wird zugestimmt.