Verlegen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar

  • Anregung der Interessengemeinschaft "STOLPERSTEINE in Kalkar" gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
Vorlagennummer: 10/420
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.10.2017)

Sachverhalt


Die Interessengemeinschaft "STOLPERSTEINE in Kalkar" regt mit dem als Anlage beigefügten Schreiben an, die Stolpersteine im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar zu verlegen. Die Begründung ist dem Schreiben zu entnehmen.

Nach § 5 Abs. 9 Buchstabe a) der Geschäftsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar behandelt der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen die an den Rat der Stadt gerichteten schriftlichen Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW einschließlich Beschlussempfehlung an die entscheidungsbefugte Stelle. Entscheidungsbefugt ist vorliegend der Rat der Stadt. Daher hat der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen eine Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt zu erarbeiten. Die Beratung und Beschlussfassung würde dann in der Sitzung des Rates am 09.11.2017 erfolgen.

Dabei kann der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen einem Vertreter der Interessengemeinschaft die Gelegenheit geben, in der Sitzung zur Anregung Stellung zu nehmen. Die Interessengemeinschaft hat für diesen Zweck bereits Viktor Weyers benannt.

Leitet der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Stadtentwicklung die Anregung zur Beratung an einen anderen Ausschuss - insbesondere an den Ausschuss für Kultur und Tourismus - weiter, so würde der Rat der Stadt erst im kommenden Jahr über die Anregung beraten und beschließen; den Plänen der Interessengemeinschaft, im November 2018 die ersten Stolpersteine verlegen zu wollen, würde diese Tatsache aufgrund der großen Vorarbeiten nicht dienlich sein.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen dem Rat der Stadt empfiehlt, der Anregung zu folgen und die Verlegung von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar zu genehmigen.

Beschlussvorschlag


Der Anregung der Interessengemeinschaft "STOLPERSTEINE in Kalkar" gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wird gefolgt und die Genehmigung für das Verlegen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar wird erteilt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen, 19.10.2017

Wortbeitrag


Herr Weyers stellt die Aktion „STOLPERSTEINE in Kalkar“ vor. Er betont, dass diese Aktion eine besondere und sehr persönliche Form des Erinnerns sei. Sie erinnere dort an die Opfer, wo sie einmal gewohnt haben.
Seit dem Jahr 2000 wurden ca. 61.000 Stolpersteine in ganz Europa verlegt. Aus Sicht der Interessengemeinschaft „STOLPERSTEINE in Kalkar“ sei es nun an der Zeit, auch in Kalkar durch das Symbol Stolpersteine an die Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern. Er bittet daher, der Initiative „STOLPERSTEINE in Kalkar“ auch in der Stadt Kalkar zu folgen und die Verlegung im öffentlichen Verkehrsraum zu genehmigen.

RM Schwaya fragt, welche Kosten der Stadt für die Verlegung der Stolpersteine entstehen.

Herr Weyers erklärt, dass jeder Stolperstein ca. 120,00 € koste, diese Kosten jedoch von Paten übernommen werden. Hierfür steht schon jetzt eine ausreichende Anzahl an Paten für Kalkar zur Verfügung. Die Organisation und Finanzierung erfolge alleine durch die Interessengemeinschaft „STOLPERSTEINE in Kalkar“. Der Bauhof der Stadt habe lediglich die Verlegestellen vorzubereiten.

RM Peters fragt, ob das Einverständnis der betroffenen Anwohner bzw. Eigentümer vor Verlegung eingeholt werde.

Herr Weyers erläutert, dass das Einverständnis der Hauseigentümer nicht notwendig sei, da die Stolpersteine ausschließlich im öffentlichen Verkehrsraum verlegt werden. Die Anwohner bzw. Eigentümer sollen dennoch im Vorfeld über die Aktion informiert und mit einbezogen werden.

Beschluss


Der Ausschuss für Gemeinwesen und Bürgerbeteiligung empfiehlt dem Rat der Stadt mit 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:

Der Anregung der Interessengemeinschaft "STOLPERSTEINE in Kalkar" gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wird gefolgt und die Genehmigung für das Verlegen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar wird erteilt.

Rat der Stadt, 09.11.2017

Wortbeitrag


Herr Viktor Weyers stellt als Vertreter der Interessengemeinschaft "STOLPERTEINE in Kalkar" die Anregung vor und geht dabei insbesondere auf die Intention der Anregung sowie dem Wesen, der Bedeutung und der Verbreitung von Stolpersteinen ein.

Nach der anschließenden Frage von RM Kühnen, welche Kosten die Verlegung eines Stolpersteins nach sich ziehe, führt Herr Weyers aus, dass ein Stolperstein etwa 120,00 € koste; die Verlegung werde jedoch durch Spenden finanziert und belaste den städtischen Haushalt nicht.

Nachdem BM Dr. Schulz sich bei Herrn Weyers für die Erläuterungen zur Anregung bedankt, beantragt RM Wenten, über die Anregung geheim abzustimmen. Diesem Antrag stimmen 14 Ratsmitglieder und damit mindestens ein Fünftel der Ratsmitglieder zu.

Zur Vorbereitung der geheimen Abstimmung unterbricht BM Dr. Schulz die Sitzung mit Zustimmung des Rates für ca. 10 Minuten.

Aufgrund der Fraktionsvorschläge werden die Ratsmitglieder Willemsen-Haartz (Forum Kalkar), Rottmann (CDU), Schwaya (SPD), Verhalen (GRÜNE) und Wenten (FBK) zu Stimmenzählern bestellt.

Durch Namensnennung werden die anwesenden Ratsmitglieder festgestellt. Gleichzeitig werden die Stimmzettel an die einzelnen Ratsmitglieder und die Bürgermeisterin (25 Stimmberechtigte) ausgegeben.

Nach Auszählung der Stimmen durch die Stimmenzähler gibt BM Dr. Schulz bekannt, dass 25 Stimmen gültig abgegeben wurden. Hiervon waren:
15 Ja-Stimmen,
8 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Gemeinwesen und Bürgerbeteiligung vom 19.10.217 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen:

Der Anregung der Interessengemeinschaft "STOLPERSTEINE in Kalkar" gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW wird gefolgt und die Genehmigung für das Verlegen von Stolpersteinen im öffentlichen Raum der Stadt Kalkar wird erteilt.