Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar

  • Darlegung eines erhöhten Sanierungsaufwandes
  • Beschluss des Sanierungskonzepts
Vorlagennummer: 10/421
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 05.10.2017)

Sachverhalt


Dem Schul-, Jugend- und Sportausschuss wurde in seiner Sitzung am 14.02.2017 von der Verwaltung und dem beauftragten Architekten das Nutzungskonzept und die Entwurfsplanung zur Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar vorgestellt; der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 02.03.2017 der Umstrukturierung zugestimmt. Die Bruttobaukosten (einschl. Nebenkosten) wurden für die Gesamtmaßnahme mit ca.1.437.000 € berechnet.
Ursprüngliches Ziel der Verwaltung war es gewesen, dass mit den ersten Baumaßnahmen (Rohbau-, Sanitär-, Schlosserarbeiten, etc.) im Trakt der ehemaligen Hauptschule in den Sommerferien 2017 begonnen wird; eine Vielzahl von entsprechenden Leistungsverzeichnissen wurde durch das Architekturbüro erstellt. Allerdings stellte sich im Zusammenhang mit der Erstellung der Ausführungsplanung auch heraus, dass bereits im Bereich des vorgesehenen 1. Bauabschnitts (Hauptschule, „Musischer Trakt“) diverse bauordnungs- und arbeitsstättenrechtliche Unstimmigkeiten vorhanden sind, die bisher nicht offensichtlich gewesen waren. Aufgrund dieser Feststellungen wurde von einer Veröffentlichung der Ausschreibungen zunächst Abstand genommen; die geänderten Rahmenbedingungen sind in den politischen Fachausschüssen zunächst zu erörtern.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Beseitigung dieser Umstände nicht durch die geplante Umstrukturierung der Nutzungen im Schulzentrum hervorgerufen wird, sondern dass eine Aufarbeitung der Sachverhalte aus sich heraus auf jeden Fall künftig erforderlich geworden wäre.
Hierzu im Einzelnen:
Wandverkleidungen aus Holz in notwendigen Fluren
Im Gebäudebestand befinden sind an den Wänden Wandverkleidungen aus Holz. Der Regierungspräsident Düsseldorf hatte im Jahr 1975 darauf hingewiesen, dass in dem Schulzentrum in Kalkar brennbare Wandverkleidungen in notwendigen Fluren (Flucht- und Rettungswege) nicht zulässig sind. Warum die Holzverkleidungen in den Fluren dann doch verblieben, ist der Aktenlage nicht zu entnehmen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Planungen zum „Ringtausch“ der Schulnutzungen gingen Architekt und Bauherrin davon aus, dass die seit über 40 Jahren in den Fluren befindlichen Holzverkleidungen keinen Anlass für eine Modifizierung bieten würden. Erst durch die im Zusammenhang mit der Ausführungsplanung erarbeitete brandschutzrechtliche Stellungnahme des Fachingenieurs für Brandschutz wurde die o.g. Stellungnahme der Bezirksregierung in den Bauakten offensichtlich. Die für den Brandschutz zuständige Dienststelle im Sinne der Landesbauordnung ist für die Stadt Kalkar zwischenzeitlich der Kreis Kleve geworden. In einem Fachgespräch am 26.09.2017 zwischen den Vertretern von Kreis, Stadt und den beauftragten Ingenieurbüros wurde festgestellt, dass es sich bei dem Gebäudetrakt Altbau Gymnasium und ehemalige Hauptschule um ein Gebäude geringer Höhe im Sinne der Landesbauordnung handelt, für welches die Unzulässigkeit von Wandverkleidungen aus Holz nicht gegeben ist. Auch seitens der Unfallkasse NRW wurden bei einem anschließenden Ortstermin keine Bedenken hinsichtlich der Holzvertäfelungen vorgetragen. Aus Sicht der Verwaltung könnten daher die Wandverkleidungen aus Holz erhalten bleiben.
Alternativ wäre die Abschottung der Holzverkleidung durch eine min. 12,5 mm dicke, nicht brennbare mineralische Verkleidung möglich.
Alarmierungsanlagen

Schulen müssen gemäß der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Schulbaurichtlinie – SchulBauR) Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der Schule wahrgenommen werden können. An diese elektroakustischen Anlagen (ELA) sind hohe Anforderungen zu stellen; die Realisierung der Anlagenkonzeption muss unter Berücksichtigung zahlreicher geltender nationaler und internationaler Normen vorgenommen werden. Zudem ist zu prüfen, ob die ELA im Notfall auch für die Amokalarmierung geeignet ist. Solch eine DIN und VDE konforme Alarmierungsanlage ist bisher im Schulzentrum nicht vorhanden. Gemäß Rechtsauffassung des Städte- und Gemeindebundes gilt die SchulBauR für Schulneubauten. Es kann daher nicht aufgrund der in der Richtlinie enthaltenen Anforderungen verlangt werden, rechtmäßig bestehende Schulgebäude an die Richtlinie anzupassen. Auch der Kreis Kleve und die Unfallkasse NRW, deren Aufgabe es u.a. ist, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, formulieren keine zwingenden Vorgaben hinsichtlich der Alarmierungsanlage.
Nach Einschätzung des Kreises soll ein Anpassungsverlangen an die SchulBauR (nur möglich bei Vorliegen einer konkreten Gefahr) nicht ausgesprochen werden.
Eine andere Position vertritt allerdings das Dezernat 48 (Schulrecht und Schulverwaltung) der Bezirksregierung Düsseldorf. Demnach sei der Schulträger gem. § 79 Schulgesetz NRW (SchulG) gesetzlich verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehöre auch, dass die sicherheitsrelevante Sachausstattung, also alle Alarmierungsanlagen, auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten sind.
In dem zum Umbau anstehenden Gebäudekomplex von Hauptschule und Gymnasium ist eine veraltete Durchsage- und Lautsprecheranlage vorhanden, die den „Schulgong“ wiedergibt und die Möglichkeit bietet, einen separaten Dauerton auf die Anlage zu schalten, der zur Alarmierung im Amokfall dienen kann. Allerdings gibt es z.B. weder einen Funktionserhalt der Verkabelung bei äußerer Brandeinwirkung noch eine Batteriepufferung (Sicherheitsstromversorgung); auch ist eine Alarmierung mit vorprogrammierten Texten (Sprachkonserve) nicht möglich.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher und weil im Zuge der Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung schon umfangreiche Eingriffe in die Gebäudesubstanz vorgenommen werden und sich dadurch synergetische und wirtschaftliche Effekte ergeben, eine Alarmierungsanlage gemäß aktueller Technik eingebaut werden.

Brandschutztechnische Qualität der Türen

Die brandschutztechnische Qualität zahlreicher, vorhandener Brand- und Rauchschutztüren in den Fluren entspricht nicht (mehr) den rechtlichen Anforderungen. So ist teilweise die geforderte Brandschutzqualität bei den Türen nicht feststellbar oder die Türen sind nach über 40-jähriger Nutzung so stark abgenutzt und verzogen, dass der Rauchschutz nicht mehr gewährleistet ist. Ein Austausch oder (in Einzelfällen) eine Nachrüstung von etwa 20 Türen ist daher erforderlich.

Elektroinstallation/Beleuchtung

Die vorhandene Installation ist ca. 45 Jahre alt. Brandschutzanforderungen an das Leitungsnetz sowie sicherheitstechnische Vorrichtungen zum Berührungsschutz von elektrischen Einrichtungen werden nicht eingehalten; die Sicherheitsbeleuchtungsanlage muss angepasst und ergänzt werden. Die vorhandene Raumbeleuchtung erfüllt nicht die Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Daher soll die komplette Beleuchtungsanlage mit neuer LED-Technik ausgestattet und über Präsenzmelder gesteuert werden. Weitere wesentliche Maßnahmen sind: Schaffung einer strukturierten KAT-7 Verkabelung für EDV-Datenpunkte, Nachrüstung von Niederspannungsverteilern sowie Brandschutzmaßnahmen in Decken und Wänden bei vorhandenen Leitungsführungen.

Die Verwaltung hat das planende Architekturbüro Ader & Kleemann beauftragt, ihre bisherigen Kostenschätzungen entsprechend zu überarbeiten und dabei auch den Umfang zu kalkulieren, der entsteht, wenn man die Flächen im Bereich der ehemaligen Hauptschule und des Gymnasiums einer Modernisierung hinsichtlich Elektroinstallation, Beleuchtung und Alarmierungsanlage unterzieht, die bisher im Zuge der Planungen zur Umstrukturierung keine Rolle gespielt haben.

Bei Umsetzung der beschlossenen Umstrukturierung der Nutzungen im Schulzentrum und Beseitigung sämtlicher der o.g. baulichen Unzulänglichkeiten (einschl. Abschottung Holzverkleidung) sowohl bei den unmittelbar von der Umnutzung berührten Flächen als auch bei den Flächen, die bisher nicht Gegenstand einer Nutzungsänderung sind (Teile des „Musischen Trakts“, naturwissenschaftlicher Trakt, Teile von weiteren Fluren und Treppenhäusern, etc.), würden Kosten in Höhe von voraussichtlich ca. 2.744.327,73 € (brutto) entstehen.

Diese setzen sich wie folgt zusammen:




Die vorstehende Tabelle macht auch deutlich, welche Kosten tatsächlich durch die Funktionsänderungen des Ringtausches ausgelöst werden (1.477.247,25 €) und welche Kosten (s. Sanierungsmaßnahmen: 1.267.080,46 €) in den generellen Mängeln bzw. in dem Investitionsstau begründet liegen und per se einer Beseitigung bedurft hätten.

Die Kosten der optimierten Ausbauvariante machen deutlich, dass ihre Reduzierung auf ein vertretbareres wirtschaftliches Maß zu prüfen ist. Aus Sicht der Verwaltung gehören dazu:

Keine Abschottung der hölzernen Wandverkleidungen; stattdessen optische Aufarbeitung
(minus 30.794,00 €)

Keine elektrotechnische Optimierung (einschl. Beleuchtung) von Teilen des „Musischen Trakts“
(minus 106.814,40 €)

Keine elektrotechnische Optimierung (einschl. Beleuchtung) des naturwissenschaftlichen Trakts
(minus 133.518,00 €)

Keine elektrotechnische Optimierung (einschl. Beleuchtung) von weiteren Fluren und Treppenhäusern, wie z.B. im „Verwaltungsbereich“ Gymnasium
(minus 172.788,00 €)

Dadurch würden sich die Umbaukosten (einschl. Nebenkosten) insgesamt auf brutto ca. 2.300.413 € reduzieren; in dieser Summe sind die Kosten für eine mögliche Alarmierungsanlage (ca. 73.000 €) erfasst. Durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ des Landes NRW werden - aufgeteilt auf 4 Jahre - Gelder zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Der Stadt Kalkar stehen aus dem Förderprogramm 1.160.066 € zur Verfügung; somit jährlich jeweils 290.017 €; die Gelder für 2017 können auch in 2018 abgerufen werden. Im Übrigen erfolgt ggf. eine Vorfinanzierung durch die Stadt in den Jahren 2018/2019 und der abschließende Mittelabruf aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in 2020. Ergänzend soll die Stadt Kalkar 701.703 € aus der 2. Tranche des Kommunalinvestitionsfördergesetzes erhalten; dieses Geld kann nur zur Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt und soll daher für die Umstrukturierung des Schulzentrums genutzt werden. Weiterhin wird die Umrüstung der Beleuchtung auf den LED-Standard mit 40 % als investive Klimaschutzmaßnahme gefördert, so dass diesbezüglich mit einer Fördersumme von ca. 130.000 € gerechnet wird. Ein Förderantrag für die Erneuerung der Beleuchtung im 1. Bauabschnitt wurde fristwahrend zwischenzeitlich und vorsorglich gestellt. In der Summe beträgt der Eigenanteil der Stadt bei Umsetzung der o.g. Variante ca. 308.644 €.

Aus bautechnischen und funktionalen Gründen sowie aus Sicht des Nutzers wäre es sicherlich am sinnvollsten, die Maximalvariante mit der Gesamtsumme von über 2.7 Mio. € umzusetzen; dann würde sich der Eigenanteil allerdings auf ca. 750.000 € (abzüglich Fördermittel für LED-Beleuchtung) erhöhen.

Finanzielle Auswirkungen


Für die Realisierung der Umstrukturierungsvariante, die Gegenstand der bisherigen Beschlussfassung des Rates der Stadt Kalkar im Frühjahr 2017 war, werden die Kosten mit ca. 2.300.413 € (brutto, inkl. Nebenkosten) berechnet. Die Deckung der Kosten erfolgt zunächst aus den Mitteln der Planansätze des städtischen Haushalts 2016/2017; nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung für 2018 erfolgt die Deckung über die dort veranschlagten Ansätze.

Beschlussvorschlag


Die Darlegung des erhöhten Sanierungsaufwands zur Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar wird zur Kenntnis genommen. Das zur Ausführung kommende Sanierungskonzept wird nach Beratung in der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse beschlossen

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Schul-, Jugend- und Sportausschuss, 17.10.2017

Wortbeitrag


Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt berichtet BM Dr. Schulz, dass die Schulkonferenz des Jan-Joest-Gymnasiums in ihrer letzten Sitzung irritiert über die Berichterstattung in der Presse gewesen sei. Die Schulkonferenz fühle sich in ihren Mitwirkungsrechten nach § 65 Abs. 2 Ziffer 22 i. V. m. § 76 Ziffer 4 Schulgesetz NRW eingeschränkt. Hierzu führt BM Dr. Schulz aus, dass es sich bei der jetzt vorzustellenden Drucksache um eine öffentliche Drucksache handle. Die Presse habe diese Drucksache ebenfalls vorab erhalten und in einem Artikel zusammengefasst. Jeder Bürger hätte sich über diese Drucksache informieren können. Darüber hinaus seien die Schulleitungen jederzeit in die Planungen einbezogen worden.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert eingehend die vorliegende Drucksache.

Rektor Bobe merkt an, dass die Realschule in den vorgestellten Planungen nicht vorkomme. Er fragt danach, ob die Zweifachturnhalle ebenfalls an die Alarmanlage angebunden werde. Er habe der Stadt die Notwendigkeit bereits mehrfach mitgeteilt.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass sich an der Beschlussfassung aus dem Frühjahr 2017 nichts geändert habe. Das alte Rektoratsgebäude der Grundschule sei immer noch für die Realschule vorgesehen und werde infrastrukturell mit der Realschule verbunden.

BM Dr. Schulz sagt eine Prüfung bzgl. Einbindung der Alarmanlage in die Zweifachturnhalle zu.

Herr Ader führt aus, dass sich die Flächenverteilung im Schulzentrum nicht verändert habe. Die ursprünglich „weißen“ Flächen in der vorgestellten Power-Point-Präsentation seien allerdings im Frühjahr nicht Gegenstand der Planung gewesen. Er erläutert die neue Kostenschätzung, die auf Wunsch von RM Wenten der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. Im Anschluss erläutert Herr Ader den Bauzeitenplan. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung könne mit der Ausführung der einzelnen Gewerke Anfang 2018 begonnen werden. Der Umzug des Gymnasiums könne somit im Sommer 2018 erfolgen. Nach den Sommerferien werde dann die Ausschreibung zum Umbau des Gymnasiums für die Grundschule erfolgen.

Herr Görtzen vom Ingenieurbüro Görtzen Stolbrink & Partner berichtet, dass er von der Stadt Kalkar den Auftrag bekommen habe, das Architekturbüro zum vorliegenden Sachverhalt in Sachen Brandschutz zu beraten.

Hierzu wurde zunächst eine umfangreiche Sichtung der Bestandsakten und der Bestandsbaugenehmigungen durchgeführt, um den Soll-Zustand des Gebäudes festzustellen. Grundsätzlich bestehe für rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen Bestandsschutz.

Schwerpunkt der Untersuchung war die Frage der Holzvertäfelung in den notwendigen Fluren (Rettungswegen), die Brandschutztüren und Fragen zur Notwendigkeit einer Alarmierungsanlage.

Den Akten sei zu der Holzverkleidung in den Rettungswegen ein Schreiben aus 1975 der damaligen Brandschutzdienststelle zu entnehmen. Hier werde die Verkleidung mit Holz abgelehnt. Nach heutigem Baurecht wäre die Holzverkleidung zulässig, da es sich um ein Gebäude geringer Höhe handle. Die BauO NRW stelle keine Anforderungen an Wandverkleidungen in Fluren in Gebäuden geringer Höhe. Die Schulbaurichtlinie heute stelle auch keine Anforderungen. Daher wurde eine Abstimmung mit der unteren Bauaufsicht und der Brandschutzdienststelle des Kreises Kleve durchgeführt um festzustellen, wie mit dem Schreiben aus 1975 umzugehen sei. Letztendlich wurde festgestellt, dass dieses Schreiben damals nicht in das Genehmigungsverfahren eingegangen sei. Die Wandverkleidung sei also rechtmäßig errichtet worden.

Zu den Brandschutztüren stellt Herr Görtzen fest, dass diese teilweise noch aus der Ursprungsbauzeit, also 1973 bis 1975, stammen. Es wurden umfangreiche Bestandsaufnahmen zu den Türen durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass eine Reihe von Türen erneuert werden müssen.

Bezüglich der Alarmierungsanlage war zur damaligen Genehmigungszeit nur eine Schul-Gong-Anlage mit Alarmton gefordert. Diese sei auch vorhanden. Nach heutigen Gesichtspunkten sei eine automatische Alarmierungsanlage erforderlich. Herr Görtzen hat daher empfohlen, eine Alarmierungsanlage gemäß Stand der Technik einzubauen.

Herr Brodowski führt ergänzend aus, dass durch die moderne LED-Beleuchtung 70 % Energiekosten gespart werden können. Außerdem seien hier PTJ-Mittel in Höhe von rund 40 % zu generieren. Er empfehle die Anschaffung einer modernen LED-Beleuchtung, die allen Anforderungen entspreche.

Herr Ader ergänzt, dass sämtliche Kabel neu verlegt werden müssen. Es sei geplant die neuen Kabel unter einer sog. Abhangdecke zu verlegen. Somit könnten die LED-Leuchten in die Decke integriert werden. Diese Abhangdecken sollten für eine vernünftige Kabelführung im gesamten Gebäude eingebaut werden.

RM Reumer fragt, ob die Akustik mit in die Berechnungen eingeflossen sei.

Herr Ader erklärt, dass die Abhangdecken die gesamte Installation aufnehmen. Eine verbesserte Akustik sei dadurch sichergestellt.

RM Altenburg merkt kritisch an, dass es ihm unverständlich sei, dass die Mängel nicht bereits bei der ersten Begehung in Phase 1 aufgefallen seien. Dem Planungsbüro und auch den Brandschutztechnikern hätte dies auffallen müssen. Eine ordnungsgemäße Alarmierungsanlage sei seit dem Amoklauf von Winnenden Pflicht. Diese würde bisher nur die Grundschule Wissel einsetzen. Einen Investitionsstau, wie im vorliegenden Fall, dürfe es künftig nie wieder geben. Er fragt weiterhin, ob im musischen und naturwissenschaftlichen Trakt jetzt alle Voraussetzungen für den Einbau einer ELA-Anlage und neuer Beleuchtung gegeben seien.

Stadtoberbaurat Sundermann führt aus, dass es natürlich nicht zufriedenstellend sei, dass im Nachgang Mehrkosten in dieser Höhe auftreten. Der Architekt sei allerdings davon ausgegangen, dass sich Beleuchtung und Brandschutztüren in einem rechtssicheren Zustand befinden. Für die Bewirtschaftung und Unterhaltung von 45.000 qm Bruttofläche sei bei der Stadt Kalkar nur eine Person verantwortlich. Dies sei jedoch mit nur einem Mitarbeiter nicht zu schaffen.

RM Altenburg spricht sich gegen die in der Drucksache vorgeschlagenen Einsparmöglichkeiten aus. Es solle jetzt angestrebt werden, ein modernes und funktionales Schulgebäude zu erhalten.

RM Schwaya ergänzt, dass es die Stadt Kalkar in zwei bis drei Jahren wieder einholen werde, wenn die in der Drucksache vorgeschlagenen optionalen Einsparungen beschlossen würden.

RM Kunisch stellt fest, dass die Erkenntnisse bereits vor zwei bis drei Jahren hätten vorliegen müssen. Die vorgesehene Einsparung verhindere allerdings seiner Meinung nach, dass die Gebäude auf den neuesten Stand gebracht werden. Allerdings gehöre die Aula noch mit in diese Kostenschätzung.

RM Pageler schließt sich seinen Vorrednern an. Er sehe keinen Sinn darin, die Einsparpotenziale zu nutzen, die seiner Meinung nach einen erneuten Investitionsstau herbeiführen. Die Schulen seien in den letzten Legislaturperioden sträflich vernachlässigt worden. Er befürchte, dass der Schulstandort bei Eltern und Schülern an Attraktivität verliere, wenn die Schulen nicht jetzt auf den neuesten Stand gebracht werden. Alternativen gäbe es seiner Meinung nicht. Er mahnt an, dass bei zukünftigen Problemen sofort eine Unterrichtung an Rat und Ausschüsse erfolgen müsse.

BM Dr. Schulz erwidert, dass der Rat im Sommer unmittelbar über die veränderte Lage informiert worden sei.

SB Kösters merkt an, dass viele Mängel erst bei der Bauausführung entdeckt werden könnten. Er fragt, ob dies bei den vorgestellten Kosten berücksichtigt worden sei. Außerdem fragt er danach, ob der gewünschte Aufzug mit in die Berechnungen eingeflossen sei.

Herr Ader verneint die Einplanung des Aufzuges. Er gibt an, dass ca. 5 - 7 % Kostensteigerung berücksichtigt wurde.

Oberstudiendirektorin Janßen fragt, ob die ziemlich desolaten Außenanlagen auch schon in die Berechnungen eingeflossen seien. Sie bittet darum, die alten Bezeichnungen wie z. B. „musischer Trakt“ zu überarbeiten. Dieser Trakt sei heute der Computertrakt.

Frau Lenders fragt, ob für den neuen Grundschulbereich auch Akustikdecken vorgesehen seien.

Herr Ader antwortet, dass Akustikdecken ca. für die Hälfte der Gebäudeflächen geplant seien. In den anderen Räumlichkeiten seien diese schon vorhanden, so dass die künftigen Räumlichkeiten für die Grundschule somit durchgängig mit Akustikdecken ausgestattet seien.

RM van de Löcht führt aus, dass es sich bei Bildungsschulden zwar um „gute Schulden“ handle, aber bei einem Investitionsvolumen von 3 Mio. € die Stadt Kalkar rd. 700.000,00 € jährlich dafür zahle, dass Schüler von außerhalb nach Kalkar gebracht werden. Laut der Einwohnerstatistik wäre kein Zuzug durch das Schulangebot zu verzeichnen. Er befürworte es, dass die technischen Voraussetzungen auf den neuesten Stand gebracht werden, da ihm Informationen vorlägen, dass manche Schulen vorhandene moderne Geräte nicht nutzen könnten, weil die technischen Voraussetzungen fehlen.

Stadtoberbaurat Sundermann appelliert an die Ratsmitglieder, die sich jetzt bietende Chance das Schulzentrum auf den neuesten Stand zu bringen, zu nutzen. Die Förderlandschaft sei zum jetzigen Zeitpunkt sehr gut.

RM van de Löcht bemängelt, dass von den Fördermitteln, z. B. aus „Gute Schule 2020“ nur das Schulzentrum Kalkar profitiere. Die beiden kleineren Schulen würden leer ausgehen.

RM Boßmann ist der Meinung, dass die Schulen jetzt in einen bestmöglichen Zustand versetzt werden müssen. Die Aula sollte allerdings mit einbezogen werden. Er befürworte langfristige Kredite. Auf Kassenkredite solle möglichst verzichtet werden.
Er beantragt, den Durchführungsbeschluss durch den Rat der Stadt Kalkar zu fassen.

Stadtoberbaurat Sundermann erwidert, dass die Aula ein eigenes Produkt im Haushalt der Stadt Kalkar sei. Eine Beschlussfassung zur vorgesehenen Umbaumaßnahme durch den Rat sei sichergestellt, da dieser über den Haushalt zu beschließen habe.

Stadtverwaltungsrat Jaspers gibt an, dass aufgrund des regelmäßig positiven Saldos aus Investitionstätigkeit keine langfristige Kreditfinanzierung möglich sei.

RM Pageler fragt noch mal nach, ob bzgl. des Aufzuges mittlerweile ein Antrag beim Integrationsamt gestellt worden sei.

Stadtoberbaurat Sundermann erklärt, dass nach der letzten Sitzung sofort Kontakt aufgenommen worden sei. Dieser Zuschuss greife allerdings nur, wenn rollstuhlabhängige Lehrer auf einen Aufzug angewiesen seien.

RM Naß fragt, ob bei Nutzung der Einsparmöglichkeiten davon ausgegangen werden könne, dass ein rechtskonformer Betrieb der Schule bestehe.

Herr Görtzen führt aus, dass es sich bereits jetzt um einen rechtskonformen Betrieb handle. Er weist bzgl. der Kritik an den in der Vergangenheit durchgeführten Brandschauen auf große rechtliche Hürden hin, in das Eigentum anderer einzugreifen. Bei den Kalkarer Schulen läge ein großer Investitionsstau vor, allerdings bestehe keine Gefahr für Leib und Leben.

RM Naß fragt, ob keine Bedenken bestehen, wenn die kleinere Lösung angestrebt werde. Er fragt, warum die KAT-7-Verkabelung angestrebt und nicht direkt auf Glasfaser umgestellt werde.

Herr Brodowski antwortet, dass die Räume sich dann in unterschiedlichen Standards befänden. Eine EDV-Nutzung sei in den Räumen - die nicht saniert würden - nicht möglich. Zur KAT-7-Verkabelung führt er aus, dass die neue Verkabelung an die vorhandene Telefonleitung der Telekom angeschlossen werden müsse. KAT-7 sei neuester Stand der Technik und werde üblicherweise eingesetzt.

RM Naß führt aus, dass er es für fahrlässig halte, wenn die für alle Schulen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nur für das Schulzentrum Kalkar eingesetzt werden. Er beantragt, dass der Sanierungsbeschluss durch den Rat der Stadt Kalkar beschlossen wird.

Stadtverwaltungsrat Jaspers erwidert, die dargestellten Mehrkosten seien Gegenstand der Haushaltsplanung 2018. Die Finanzierung der anderen Schulen sei nicht unbedingt an das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ gebunden.

Hierzu merkt RM Altenburg an, dass die angesparte Schulpauschale von mittlerweile 1,879 Mio. € nicht auf einem Sparbuch läge, sondern bereits für andere Maßnahmen eingesetzt worden sei. Er macht noch einmal deutlich, dass optimale Technik kein Luxus sei, dies auch im Hinblick auf die Konkurrenzsituation zu anderen Schulen.

RM Pageler fragt danach, ob es im Schulzentrum noch fremdgenutzte Räumlichkeiten gäbe. Ihm sei bekannt, dass der Musikverein noch Räumlichkeiten zur Lagerung nutze. Er fragt in diesem Zusammenhang, ob der Umzug des KOT-Heimes schon durchgeführt wurde.

Stadtangestellter Stechling berichtet, dass das alte KOT-Jugendheim mittlerweile leergezogen sei. Ein Eröffnungstermin für die neuen Räumlichkeiten sei zwar noch nicht bekannt, aber er gehe von einer Eröffnung noch vor Jahresende aus.
Weiter führt er aus, dass ihm erst unlängst durch eine E-Mail der Vorsitzenden des Musikvereins bekannt geworden sei, dass dieser einen Lagerraum in der Grundschule nutze. Hier werde sicherlich eine Lösung gefunden.

RM Schwaya merkt an, dass die ursprünglich zweizügig geplante und ausgebaute Realschule schon seit Jahren dreizügig gefahren werde, nur um auswärtige Schüler aufzunehmen. Mit dieser Thematik werde sich der Ausschuss künftig befassen müssen.

Beschluss


RM Boßmann stellt den Antrag, die Beschlussfassung an den Rat der Stadt Kalkar zu verweisen.

Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss beschließt mit 3 : 8 Stimmen, die Beschlussfassung nicht an den Rat zu verweisen.

Der Schul- Jugend- und Sportausschuss beschließt einstimmig:

Die Darlegung des erhöhten Sanierungsaufwands zur Umstrukturierung der Nutzungen in den Gebäuden des Schulzentrums Kalkar wird zur Kenntnis genommen.

Die Sanierung der Gebäude im Schulzentrum Kalkar soll gemäß den in der Drucksache 10/421 dargestellten Bauabschnitte 1, 2, 3 sowie 3A bis 3C umgesetzt werden.

Haupt- und Finanzausschuss, 17.10.2017