Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

Vorlagennummer: 10/429
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 03.01.2018)

Sachverhalt


Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 GO NRW Anlage zum Haushaltsplan.

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.

Der Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (siehe Anlage zum Entwurf des Haushaltsplanes) wird hiermit vorgelegt.

Gegenüber dem Stellenplan 2016/2017 hat sich die Gesamtzahl der Stellen der Beamten um eine Stelle gemindert (von 11 auf 10 Stellen) und die der tariflich Beschäftigten um 1,3 Stellenanteile erhöht (von 72,1 auf 73,4 Stellen).

Diese Veränderungen ergeben sich durch die nachfolgenden Sachverhalte:
Umwandlung einer Beamtenstelle (- 1,0 Stelle A 11) "Sachgebietsleitung Ratsbüro" (Fachbereich 1) in eine Beschäftigtenstelle (+ 1,0 Stelle E 10 TVöD),
Aufgabenwegfall im Bereich "Jugendhilfe" (Fachbereich 3) (- 0,2 Stellenanteile E 9 TVöD) sowie
Aufgabenzuwachs im Bereich "Feuerwehrgerätewartung" (Fachbereich 3) von 0,5 Stellenanteilen auf 1,0 Stelle (+ 0,5 Stellenanteile E 6 TVöD).

Die Beamtenstellen sind gemäß § 18 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz sachgerecht bewertet und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen.

Die Ausweisung der Stellen der tariflich Beschäftigten erfolgt nach der Zuordnung zur Entgeltgruppen gemäß der neugefassten und am 01.01.2017 in Kraft getretenen Entgeltordnung (Anlage 1 des TVöD) im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Die darin vereinbarten Tätigkeitsmerkmale sind unmittelbar den Entgeltgruppen des TVöD zugeordnet, sodass der bisherige zusätzliche Schritt der Zuordnung von Vergütungsgruppen zu den Entgeltgruppen des TVöD nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA entfallen ist.

Zur Entzerrung der unterschiedlichen BAT-Eingruppierungsniveaus, die 2005 in der Entgeltgruppe 9 TVöD zusammengefasst wurden, wurde diese aufgeteilt. Die neue Entgeltgruppe 9 a tritt ohne materiellen Zugewinn an die Stelle der bisherigen Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenregelungen nach Abschnitt I des Anhangs zu § 16 TVöD-VKA in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung (sogenannte kleine EG 9). Die Entgeltgruppe 9 b ist mit der bisherigen Entgeltgruppe 9 ohne besondere Stufenregelungen (sogenannte große EG 9) identisch. Über die Aufteilung in die Entgeltgruppen 9 a und 9 b hinaus wurde die Entgeltgruppe 9 c neu geschaffen, deren Tabellenwerte zwischen denen der Entgeltgruppen 9 b und 10 liegen. Ihr wurden grundsätzlich die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe IVb BAT ohne Aufstieg nach Vergütungsgruppe IVa zugeordnet. In Entgeltgruppe 7 wurde das Heraushebungsmerkmal aus der Entgeltgruppe 6 durch "mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen" aufgenommen (bisher Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 1a BAT ohne Aufstieg). Insgesamt ergibt sich durch die neue Entgeltordnung für die Stadt Kalkar ein Großteil der Änderungen des Stellenplans.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2016/2017 sind nachstehend erläutert. Um eine größere Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wird eine Unterscheidung danach getroffen, ob die Änderung aus der neuen Entgeltordnung resultiert oder nicht.

Folgende Änderungen resultieren nicht aus der neuen Entgeltordnung:

1.1 Anbringung eines ku-Vermerks für eine Stelle der Besoldungsgruppe A 9 m. Z. BBesG (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) im Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Der aktuelle Inhaber der Stelle "Sachgebietsleitung Ordnungswesen" (Fachbereich 3) wird zum 30.09.2018 ein Sabbatjahr gemäß den landesbeamtenrechtlichen Bestimmungen nehmen und anschließend in den Ruhestand gehen. Die Stelle wird neu bewertet und ab dem 01.10.2018 von einem tariflich Beschäftigten besetzt. Daher wird ein ku-Vermerk ("künftig umzuwandeln") angebracht. Die Ausweisung der Beschäftigtenstelle erfolgt nach Vorliegen der neuen Eingruppierung im Stellenplan.

Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen erst bei Vollzug des ku-Vermerks.

1.2 Übertragung eines Stellenanteils von 0,2 der Besoldungsgruppe A 10 BBesG von Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“ nach Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“.

Bei einer Mitarbeiterin, die zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt wurde, wurde aufgrund dieser Änderung die Aufgabenzuweisung verändert. Änderungen bei der Besoldung haben sich hierdurch nicht ergeben. Die Gleichstellungsbeauftragte wird zur Erfüllung ihrer Aufgaben im erforderlichen Umfang mit 10 Wochenstunden von den sonstigen dienstlichen Aufgaben entlastet. Diese 10 Wochenstunden sind als Stellenanteil von gerundet 0,2 nun dem Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ zugeordnet.

Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

1.3 Wegfall einer Stelle der Besoldungsgruppe A 11 BBesG im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“

und

1.4 Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 10 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“.

Der Inhaber der (Beamten-)Stelle "Sachgebietsleitung Ratsbüro" (Fachbereich 1) wird in den Ruhestand gehen. Eine interne Nachfolgeregelung (tariflich Beschäftigter) wurde bereits getroffen. Die neue (Beschäftigten-)Stelle wurde in Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet und ausgewiesen.

Durch die Umwandlung einer Beamten- in eine Beschäftigtenstelle ergeben sich jährliche Mehraufwendungen i. H. v. 10.400,00 €. Die Zuführungen zu den Personalrückstellungen für Beamte werden sich in ungewisser Höhe verringern.

1.5 Erweiterung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“ auf eine ganze Stelle.

Der Aufgabenzuwachs der Stelle "Feuerwehrgerätewartung" führt zu einer Erhöhung der Stellenanteile von 0,5 Stellenanteile auf eine ganze Stelle. Änderungen bei der Eingruppierung haben sich hierdurch nicht ergeben. Der Aufgabenzuwachs ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Kalkar.

Aus der Erhöhung des Stellenanteils leiten sich jährliche Mehraufwendungen i. H. v. 26.800,00 € ab.

1.6 Wegfall eines Stellenanteils von 0,2 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“.

Aufgrund der Zusammenlegung der Jugendhäuser haben sich die Aufgaben im Bereich "Jugendhilfe" (Fachbereich 3) reduziert, sodass die Stelle um einen Stellenanteil von 0,2 gekürzt wird.

Aus dem Wegfall des Stellenanteils ergeben sich jährlicher Minderaufwendungen i. H. v. 13.400,00 €.

1.7 Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe E 10 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ nach Entgeltgruppe E 11 TVöD.

Die Stelle "Sachgebietsleitung Soziales" (Fachbereich 3) wurde neu bewertet. Sie ist nunmehr in Entgeltgruppe 11 TVöD bewertet und ausgewiesen.

Die Anhebung nach Entgeltgruppe E 11 TVöD zieht jährliche Mehraufwendungen von 6.600,00 € nach sich.

1.8 Übertragung einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD von Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“.

Die bisherige Zuordnung der Stelle "Archiv" wird nunmehr sachgemäß angepasst, sodass die Stelle dem richtigen Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ untergliedert ist.

Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

Insgesamt entstehen durch diese spezifischen Änderungen jährliche Mehraufwendungen i. H. v. 30.400,00 €.

Folgende Änderungen resultieren aus der neuen Entgeltordnung:

1.9 Anhebung
eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“,
eines Stellenanteils von 1,6 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“,
einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“,
einer Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“,
eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ und
eines Stellenanteils von 1,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“
nach Entgeltgruppe E 7 TVöD.

Hiervon sind folgende Stellen erfasst:
1 Stelle "Friedhofswesen, Bauordnung" (Fachbereich 2),
1 Stelle "Friedhofswesen, Vorzimmer Fachbereich 2" (Fachbereich 2),
1,6 Stellenanteile "Bürgerbüromitarbeiter" (Fachbereich 3),
2 Stellen "Schulhausmeister" (Fachbereich 3) und
0,5 Stellenanteile "Museum" (Stabsstelle).

Die verschiedenen Anhebungen nach Entgeltgruppe E 7 TVöD ziehen jährliche Mehraufwendungen von 27.100,00 € nach sich.

1.10 Überleitung
eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“,
eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ und
Anhebung
einer Stelle der Entgeltgruppe E 8 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“
nach Entgeltgruppe E 9 a TVöD.

Hiervon sind folgende Stellen erfasst:
0,5 Stellenanteile "Steuerbuchhaltung" (Fachbereich 1) - zur Zeit nicht besetzt -,
0,5 Stellenanteile "Bibliothekar" (Fachbereich 1) und
1 Stelle "Leistungen nach dem SGB XII" (Fachbereich 3).

Die verschiedenen Überleitungen und die Anhebung nach Entgeltgruppe E 9 a TVöD ziehen jährliche Mehraufwendungen von 7.600,00 € nach sich.

1.11 Überleitung
eines Stellenanteils von 2,0 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“,
eines Stellenanteils von 1,0 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“,
eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen“ und
einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV“
nach Entgeltgruppe E 9 b TVöD.

Hiervon sind folgende Stellen erfasst:
1 Stelle "Archiv" (Stabsstelle),
1 Stelle "TUIV" (Fachbereich 1),
1 Stelle "kaufmännische Gebäudewirtschaft" (Fachbereich 1),
0,5 Stellenanteile "Beitrags- und Vergabewesen" (Fachbereich 2) - zur Zeit nicht besetzt - und
1 Stelle "Tiefbau" (Fachbereich 2).

Die verschiedenen Überleitungen nach Entgeltgruppe E 9 b TVöD ziehen jährliche Mehraufwendungen von 28.400,00 € nach sich.

1.12 Anhebung
einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“,
einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“,
einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“,
eines Stellenanteils von 8,5 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“,
eines Stellenanteils von 1,8 der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ und
einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 09 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen“
nach Entgeltgruppe E 9 c TVöD.

Hiervon sind folgende Stellen erfasst:
1 Stelle "Sachgebietsleitung Steuern und Abgaben" (Fachbereich 1),
1 Stelle "Sachgebietsleitung Standesamtswesen" (Fachbereich 1),
1 Stelle "Schulverwaltung" (Fachbereich 3),
5 Stellen "Leistungen nach dem SGB II - Sicherung des Lebensunterhalts" (Fachbereich 3),
2 Stellen "Leistungen nach dem SGB II - Eingliederung in Arbeit" (Fachbereich 3),
1 Stelle "Leistungen nach dem AsylBLG" (Fachbereich 3),
0,5 Stellenanteile "Unterhalt, Darlehensrückabwicklung" (Fachbereich 3),
1 Stelle "Streetwork" (Fachbereich 3),
0,8 Stellenanteile "Jugendhilfe" (Fachbereich 3) und
1 Stelle "Vergabewesen" (Fachbereich 2).

Die verschiedenen Anhebungen nach Entgeltgruppe E 9 c TVöD ziehen jährliche Mehraufwendungen von 81.500,00 € nach sich.

Insgesamt entstehen durch diese spezifischen Änderungen jährliche Mehraufwendungen i. H. v. 144.600,00 €.

Der Personalrat wird gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW zum Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 angehört. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 Landesgleichstellungsgesetz beteiligt.

Als Anlage 2 ist eine Altersstruktur zum Stichtag 31.12.2016 beigefügt. Zum Vergleich sind Werte verschiedener kleiner Kommunen (< 15.000 Einwohner) in Nordrhein-Westfalen mit entsprechender Größenangabe beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen


In den o. g. Beträgen zu den einzelnen Mehr- bzw. Minderaufwendungen sind die Erhöhungen der Aufwendungen durch tarifliche Erhöhungen nicht herausgerechnet.

In der Summe entstehen jährliche Mehraufwendungen im Bereich "Personal" von etwa 175.000,00 € (davon 144.600,00 € durch die neue Entgeltordnung).

Die Personalaufwendungen sind im Gesamtergebnisplan ausgewiesen. Abweichungen zu den Ausführungen im Stellenplan ergeben sich daraus, dass die tariflich begründeten Änderungen ab Antragstellung, die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung aber ab dem 01.01.2017 greifen. Diese Änderungen der Personalaufwendungen sind daher bereits im Nachtrag 2017 berücksichtigt. In dieser Drucksache erfolgt nur die Anpassung des Stellenplans.

Beschlussvorschlag


Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 09.11.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist auf die Drucksache.

Die Verwaltungsvorlage wird zur weiteren Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.01.2018

Wortbeitrag


Zunächst gibt Stadtverwaltungsrat Jaspers die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten zum Entwurf des Stellenplanes wieder; demnach erheben Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte keine Einwände.

RM Schwaya verweist danach auf die Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kalkar zur geplanten Erweiterung der Stelle des Feuerwehrgerätewartes und stellt die Frage in den Raum, ob die Stadt Kalkar feuerwehrtechnisch überversorgt sei.

Anschließend teilt RM Wenten mit, dass die FBK-Fraktion dem Stellenplan aufgrund der fehlenden Stellenbeschreibungen nicht zustimmen werde.

Hierzu entgegnet Bürgermeisterin Dr. Schulz, dass die Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung erst am 10.01.2018 mit einer Auftaktveranstaltung begonnen habe und im Juli die Ergebnisse hieraus vorliegen werden.

RM Altenburg weist auf die jährlichen Mehraufwendungen durch die Folgen der neuen Entgeltordnung hin; auch regt er an, den Kämmerer aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Herausforderungen von den Aufgaben des Personalwesens zu befreien.

Auf die Frage von RM Altenburg, ob die in Ziffer 1.3 dargestellte Verringerung der Zuführungen zu den Personalrückstellungen für Beamte nicht doch bezifferbar sei, antwortet Stadtverwaltungsrat Jaspers, dass dies geprüft werde.

Danach führt Stadtoberbaurat Sundermann zur geplanten Erweiterung der Stelle des Feuerwehrgerätewartes aus, dass der Stelleninhaber zum aktuellen Zeitpunkt neben der Feuerwehrgerätewartung auch zur Hälfte die Aufgabe "Baumkontrolle" wahrnehme; sollte es zur Erweiterung der Stelle des Feuerwehrgerätewartes kommen, sei der Stellenanteil "Baumkontrolle" nicht mehr besetzt, sodass die Aufgaben durch ein Fachbüro sichergestellt werden müssen. Für die erforderliche Kontrolle von 6.000 Bäumen in 2018 betrage dieser externe Aufwand 25.000,00 €.

Es schließt sich eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Schwaya und Kunisch sowie Stadtoberbaurat Sundermann und Stadtverwaltungsrat Jaspers über die Durchführung von Baumkontrollen durch externe Firmen und die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung an.

In der Folge schlägt RM Boßmann vor, dem Beschluss den Zusatz beizufügen, dass der Stellenplan erneut überprüft werden soll, sobald das Gutachten der Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung mit den Ergebnissen vorliege.

Anschließende beantworten Stadtoberbaurat Sundermann, Stadtverwaltungsrat Jaspers und Stadtangestellter Stechling die Frage von RM Gulan, wie die Fachbereichsleiter die Personalausstattung in den Fachbereichen sehen; dabei gehen sie insbesondere darauf ein, dass der Wechsel von Stelleninhabern und hohe Krankheitsstände zu großen Verwerfungen, Arbeitsrückständen und vielen Überstunden führen und dass personelle Reserven nicht vorhanden seien.

In diesem Zusammenhang teilt Stadtangestellter Stechling mit, dass die katholische Kirchengemeinde Kalkar dankenswerterweise für die Kalkarer Ehrenamtskoordination 25.000,00 € zu Verfügung stelle, sodass diese Tätigkeit zunächst bis Mitte 2019 gesichert sei.

RM Wenten verweist auf die im Haushaltsplan enthaltenen Verwaltungskostenerstattungen und empfiehlt, diese grundsätzlich kritisch zu sehen.

Daraufhin macht RM Kunisch auf den Vorschlag von BM Boßmann zur Ergänzung des Beschlussvorschlages aufmerksam.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Erlass des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan.

Eine erneute Überprüfung des Stellenplans erfolgt nach Vorlage des Gutachtens aus der Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung.

Rat der Stadt, 18.01.2018

Wortbeitrag


Bürgermeisterin Dr. Schulz berichtet von der Beratung und der Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; dieser habe einstimmig vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um den Zusatz, der Stellenplan werde nach Vorlage der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung erneut überprüft, zu erweitern.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.01.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan beschlossen.

Eine erneute Überprüfung des Stellenplans erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse aus der Organisationsuntersuchung mit Stellenbemessung.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.

Nach der Beschlussfassung beantragt RM Kühnen, die Sitzung zu unterbrechen. Der Rat der Stadt lehnt diesen Antrag mehrheitlich bei 7 Ja-Stimmen ab.