Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar

  • Erneuter Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlagennummer: 10/432
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 einstimmig die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Kalkar gefasst (s.a. Drucksache-Nr. 9/477). Dem war in derselben Sitzung eine differenzierte Abwägung der Anregungen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren vorausgegangen. Ergänzend und abweichend zu diesen Beschlüssen hatte der Rat der Stadt in seiner Sitzung auf Antrag der Fraktion Forum Kalkar, der FBK-Fraktion und der Fraktion GRÜNE am 18.12.2014 einstimmig beschlossen, im neuen FNP aufzunehmen, dass für den bis dahin noch als potentielle Wohnbaufläche ausgewiesenen Teilbereich des Dominikaner Bongert an der Grabenstraße keine Bebauung erfolgen soll.

In der o.g. Sitzung am 18.12.2014 hatte die Verwaltung bereits darauf verwiesen, dass aufgrund diverser Bedenken und Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf der Entwurf des neuen Flächennutzungsplans erneut beraten werden muss. Eine zügigere Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens wurde bisher im Wesentlichen auch durch folgende Sachverhalte verzögert:

- Abwicklung des Verfahrens zur 57. Änderung des noch wirksamen FNP ("Windenergie") und Einarbeitung dieser Planung in den aktuellen FNP-Entwurf
- Bindung der Darstellungen des FNP-Entwurfs an die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Entwurfs des neuen Regionalplans der Bezirksregierung Düsseldorf
- Berücksichtigung der Vorgaben des Landschaftsplans Nr. 5 - Kalkar - des Kreises Kleve

Nachdem nun der Regionalplanentwurf (RPD-E) in der dritten Beteiligungsrunde ist - und sich seine Darstellungen somit weiter verfestigt haben - sowie der Landschaftsplan Nr. 5 vom Kreistag als Satzung beschlossen wurde, konnten und mussten die Darstellungen des FNP-Entwurfs (einschl. Begründung und Umweltbericht) überarbeitet und für einen erneuten Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet werden. Der aktuelle Entwurf des FNP ist der Drucksache als Anlage beigefügt. Im Vergleich zur Beschlusslage Ende 2013 beziehen sich die Änderungen unter Würdigung der o.g. Rahmenbedingungen auf nachfolgende, wichtige Punkte:

- Darstellung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung
- Änderung und Erweiterung der Sondergebietsdarstellungen "Seeaffine Nutzung" am Wisseler See
- Änderung der Darstellungen zum "Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzungen"
- Herausnahme des Planzeichens "Hafenumschlaganlage" in Kalkar-Niedermörmter
- Herausnahme von Bauflächendarstellungen in den Landschaftsschutzgebieten (Freizeitpark Wunderland, Gewerbepark Kehrum)
- Aufnahme eines Sondergebietes "Gartenbau" am Schafweg in Altkalkar

Die Durchführung der Beteiligungsverfahren auf Grundlage des überarbeiteten FNP-Entwurfs ist aufgrund der erfolgten Änderungen erneut zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen). Die Aufträge für die Erstellung des Flächennutzungsplans wurden bereits in den vergangenen Haushaltsjahren erteilt.

Beschlussvorschlag


Die Beschlüsse des Rates der Stadt Kalkar vom 12.12.2013 über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben. Gleichzeitig werden auf Grundlage des in der Anlage beigefügten Planentwurfs (Anlagen 1 bis 3) die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB neu gefasst.

Zielstellung ist es, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die nachhaltige Stabilisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen zu erreichen und damit das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für differenzierte Nutzungszwecke und entsprechender baulicher und sozialer Infrastruktur an stadtstrukturell geeigneten Orten zu sichern.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 30.11.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Frau Ahn (WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH) stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplanes vor. Die Änderungen beziehen sich im Vergleich zur Beschlusslage 2013 neben den textlichen Anpassungen und Änderungen auf die nachfolgenden wichtigen Punkte:

- Darstellung der Konzentrationszonen für die Windenergie in Kalkar-Niedermörmter und Kalkar-Appeldorn
- Änderung und Erweiterung der Sondergebietsdarstellungen "Seaffine Nutzung" am Wisseler See
- Änderung der Darstellungen zum "Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzung"
- Herausnahme des Planzeichens "Hafenumschlaganlage" in Kalkar-Niedermörmter
- Herausnahme von Bauflächendarstellungen in den Landschaftsschutzgebieten (Freizeitpark Wunderland, Gewerbepark Kehrum)
- Aufnahme eines Sondergebietes "Gartenbau" am Schafweg in Kalkar-Altkalkar
- Darstellung von Wohnbauflächen in Kalkar-Kehrum und Kalkar-Altkalkar
- Änderung der Darstellung Ruhehafen in Kalkar-Niedermörmter

Frau Ahn regt an, das Verfahren nun zügig voran zu bringen.

Es schließt sich eine Diskussion über die Erläuterungen bzw. Änderungen (Herausnahme des Sondergebietes "Birgelfeld" in Kalkar-Hönnepel bzw. Kalkar-Niedermörmter, Errichtung von Kleinwindanlagen, Ausweisung des Wisseler Sees, FFH- und Vogelschutzgebieten sowie der Herausnahme der Potenzialflächen an der Rosenstraße in Kalkar-Niedermörmter) an, an der sich die Ratsmitglieder Altenburg und Kunisch, die sachkundigen Bürger Gartz und Dr. Mörsen, Stadtoberbaurat Sundermann, Vorsitzender Naß und Frau Ahn beteiligen.

RM Altenburg fragt, ob im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Änderung des Gewerbegebietes am Prostewardsweg in Kalkar-Wissel in ein Mischgebiet erfolgen könne.

Stadtoberbaurat Sundermann verweist auf die immissionsschutzrechtliche Problematik, die Erörterungen in den politischen Gremien und hält zum jetzigen Zeitpunkt eine Gebietsänderung auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht für sinnvoll.

SB Dr. Mörsen fragt, warum keine neuen gewerblichen Bauflächen ausgewiesen werden.

Frau Ahn teilt mit, dass aufgrund des virtuellen Gewerbeflächenpools keine neuen gewerblichen Bauflächen ausgewiesen werden können.

RM Altenburg zieht seinen vor Eintritt in die Tagesordnung gestellten Antrag zurück.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Beschlüsse des Rates der Stadt Kalkar vom 12.12.2013 über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben.

Gleichzeitig werden auf Grundlage des der Drucksache als Anlage beigefügten Planentwurfs (Anlagen 1 bis 3) die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB neu gefasst.

Zielstellung ist es, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die nachhaltige Stabilisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen zu erreichen und damit das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für differenzierte Nutzungszwecke und entsprechender baulicher und sozialer Infrastruktur an stadtstrukturell geeigneten Orten zu sichern.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


RM Untervoßbeck nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert die Drucksache und berichtet von der Beratung in der letzten Sitzung des Fachausschusses; dabei erläutert er, dass es vorliegend nicht um einen Satzungsbeschluss, sondern um eine erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gehe.

RM Altenburg ergänzt, dass er zu Beginn der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses beantragt habe, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da sich die Drucksache in Papier- und elektronischer Version unterscheide; diese Diskrepanz sei inzwischen jedoch geklärt.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 30.11.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Beschlüsse des Rates der Stadt Kalkar vom 12.12.2013 über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben.

Gleichzeitig werden auf Grundlage des der Drucksache als Anlage beigefügten Planentwurfs (Anlagen 1 bis 3) die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB neu gefasst.

Zielstellung ist es, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die nachhaltige Stabilisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen zu erreichen und damit das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für differenzierte Nutzungszwecke und entsprechender baulicher und sozialer Infrastruktur an stadtstrukturell geeigneten Orten zu sichern.