Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar

  • Beschlussfassung
Vorlagennummer: 10/437
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Am 16.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Kalkar beschlossen, den Auftrag zur Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHk) für die Innenstadt von Kalkar zu vergeben. Das Konzept beschreibt die mögliche, zukünftige Entwicklung der Innenstadt und soll als Planungs- und Handlungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen. Es zeigt Lösungen für vorhandene städtebauliche und funktionale Anpassungserfordernisse auf; dabei werden unter anderem Vorschläge zur Stabilisierung und Entwicklung des Ortskerns als städtisches Einzelhandels- und Dienstleistungszentrum, zum Umgang mit dem ruhenden und fließenden Verkehr sowie zur weiteren Aufwertung und Weiterentwicklung des öffentlichen Raums und des Stadtbildes benannt. Das InHk bildet die zwingend erforderliche Grundlage für eine Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmitteln. Der Prozess zur Aufstellung des InHk wurde durch eine Lenkungsgruppe - besetzt von Vertretern aus Politik, Einzelhandel und Verwaltung - begleitet. Am 11.05.2017 wurde im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss seitens der Verwaltung ein Bericht aus dem Lenkungskreis zum „Integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar“ gegeben; am 21.06.2017 fand mit einer Informationsveranstaltung im Ratssaal und anschließendem „Stadtspaziergang“ der Auftakt der Bürgerbeteiligung statt, welche sich mit zwei Bürger-Dialogen auf dem Markt und am Fachmarkt-Zentrum fortsetzte.

Nachdem die grundsätzliche Förderfähigkeit der Maßnahmen des InHk im September mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt, die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung gewichtet und der Entwurf des InHk durch die Fachbüros präzisiert worden war, wurde - gemäß Beschlussfassung im Lenkungskreis am 26.09.2017 - das InHK in der gemeinsamen öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung am 18.10.2017 ausführlich vorgestellt und beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum 01.12.2017 einen Antrag zur Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Stadterneuerungsprogramm bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.

Eine Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Förderantrages ist, dass das InHk mit seinem abgegrenzten Fördergebiet vom Rat der Stadt beschlossen wird. Diese Beschlussfassung gilt es nun im Nachgang zum Verwaltungsauftrag vom 18.10.2017 herbeizuführen. Die Endfassung des InHk wurde von den beauftragten Fachbüros erstellt; sie ist - zusammen mit der "Sammlung der Bürgeranregungen" - dieser Drucksache als Anlage beigefügt (Anlagen 1 und 2).

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Planungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Integrierten Handlungskonzepts durch die Fachbüros. Die Aufträge für die Erstellung des Handlungskonzepts wurden nach Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Kalkar im Haushaltsjahr 2016 erteilt.

Beschlussvorschlag


Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar wird mit seinem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 30.11.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache und das weitere Vorgehen.

Vorsitzender Naß regt an, den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern:

Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar wird mit seinem der Drucksache als Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden vor der Durchführung im Rat der Stadt oder in den Fachausschüssen beraten und beschlossen.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar wird mit seinem der Drucksache als Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden vor der Durchführung im Rat der Stadt oder in den Fachausschüssen beraten und beschlossen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert die Drucksache und berichtet von der Beratung in der letzten Sitzung des Fachausschusses; der einzureichende Förderantrag benötige ein Integriertes Handlungskonzept, das mit seinem abgegrenzten Fördergebiet vom Rat der Stadt beschlossen sei. Die im Konzept enthaltenen Einzelmaßnahmen würden vor der Durchführung noch im Rat der Stadt oder in den Fachausschüssen beraten und beschlossen. Daher sei der Beschlussvorschlag vom Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss entsprechend erweitert worden.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss vom 30.11.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Das Integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt von Kalkar wird mit seinem der Drucksache als Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Die Einzelmaßnahmen werden vor der Durchführung im Rat der Stadt oder in den Fachausschüssen beraten und beschlossen.