Finanzielle Förderung der Frauenberatungsstelle IMPULS

Vorlagennummer: 10/444
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Seit dem Jahre 2007 ist die Frauenberatungsstelle IMPULS im gesamten Kreis Kleve - und damit auch in Kalkar - tätig. Das Beratungsangebot (Psychosoziale Beratung) umfasst beispielsweise die Beratung in folgenden Problemlagen:

Häusliche Gewalt
Sexualisierte Gewalt sowie sonstige Gewalt
Soziale Beratung, existenzielle Sicherung
Gesundheit: z. B. Essstörungen, psychische Erkrankungen, Traumatisierung, Mobbing
Beziehungs- und Trennungsproblematik

Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen und hat vorrangig zum Ziel, die Frauen zu befähigen, ihre individuelle Problemlage zu lösen.

In den Jahren seit 2007 wurden die über die Landesförderung hinausgehenden Kosten für die Frauenberatungsstelle teilweise durch einige Kommunen im Kreis Kleve übernommen. Die Stadt Kalkar hat sich in dieser Zeit finanziell zum Teil sporadisch aus eingegangenen Spendenmitteln an der Finanzierungslücke beteiligt.

In der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und des Landrates im Kreis Kleve ist der Wille zu einer einheitlichen Finanzierung der Frauenberatungsstelle IMPULS einheitlich zum Ausdruck gebracht worden. Es erfolgte die Beauftragung an den Landrat, einen Vertragsentwurf zum 01.01.2018 zu verhandeln.

In dem als Anlage der Drucksache beigefügten Entwurf wurden folgende Grundlagen eingearbeitet:

Beginn der Förderung zum 01.01.2018 mit einer Laufzeit von fünf Jahren,
eine Kapazitäts- und Fördergrenze von 580 Beratungsfällen,
Anteil von maximal 25 % Telefonberatungen, sowie
eine Einzelfallförderung von
- 86,00 € je Beratungsfall für das Jahr 2018,
- 88,00 € je Beratungsfall für die Jahre 2019 und 2020 und
- 90,00 € je Beratungsfall für die Jahre 2021 und 2022,

die Kommunen streben eine Zahlbarmachung für die abrechnungsfähigen und geprüften Beratungsfälle bis zum 30.06. jeden Jahres an.

Im Hinblick darauf, dass eine einheitliche Vereinbarung durch 17 Beteiligte abgeschlossen werden soll, werden nach erfolgter Prüfung der Vorgänge durch den Kreis Kleve die Rechnungen durch den Kreis an die Kommunen weitergeleitet, mit der Bitte um Auszahlung der Förderung.

Aufgrund der aus den Vorjahren ermittelten Beratungszahlen für jede Kommune würden für die Stadt Kalkar jährliche Kosten in Höhe von ca. 1.300,00 bis 1.500,00 € entstehen.

Finanzielle Auswirkungen


Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für Transferaufwendungen (Zeile 15) innerhalb des Produktes 05 01 02 - Sonstige soziale Hilfen.

Beschlussvorschlag


Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Förderung der psychosozialen Beratung von Frauen im Kreis Kleve zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Kleve und der Frauenberatungsstelle IMPULS in der der Drucksache beigefügten Entwurfsfassung wird zugestimmt.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 07.12.2017

Wortbeitrag


Nachdem BM Dr. Schulz die Drucksache erläutert, drücken Ratsmitglieder Altenburg und Kunisch ihre Zustimmung aus.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Förderung der psychosozialen Beratung von Frauen im Kreis Kleve zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Kleve und der Frauenberatungsstelle IMPULS in der der Drucksache beigefügten Entwurfsfassung wird zugestimmt.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz erläutert die Drucksache und führt aus, dass die Vereinbarung nur zustande komme, wenn sich alle Kommunen des Kreises Kleve beteiligen. Aufgrund der aus den Vorjahren ermittelten Beratungszahlen für jede Kommune würden für die Stadt Kalkar jährliche Kosten in Höhe von ca. 1.300,00 bis 1.500,00 € entstehen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Dem Abschluss einer Vereinbarung über die Förderung der psychosozialen Beratung von Frauen im Kreis Kleve zwischen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Kleve und der Frauenberatungsstelle IMPULS in der der Drucksache beigefügten Entwurfsfassung wird zugestimmt.