Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/448
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Die Abfallgebühren werden nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) geregelt. § 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass Gebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden können. Benutzungsgebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.

Die Kreis-Klever-Abfallwirtschaft teilte für das Jahr 2017 eine Reduzierung der Deponiekosten im Rahmen des Haus- und Sperrmülls mit. Aufgrund dessen konnte bereits im letzten Jahr
eine Minderung der Abfallgebühren vorgenommen werden. Zum Zeitpunkt der Gebührenbedarfsermittlung 2017 wurde eine Schätzung seitens der Kreis-Klever-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH zu den anfallenden Deponiekosten gemacht. Die tatsächlichen Deponieentgelte lagen etwas unter den kalkulierten Kosten, sodass ebenfalls im Jahr 2018 eine Senkung der Abfallgebühren vorgenommen werden kann.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2018 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 1.359.492,50 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Abfallgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung unter Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen aus den Vorjahren.

Es ergeben sich somit folgende Gebührenänderungen:


Gebührenart Gebühr 2017 Gebühr 2018 Veränderung in %
Einwohnerwert /
Einwohnergleichwert 35,00 € 30,00 € - 14,29 %
60 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 60,00 € 54,00 € - 10,00 %
120 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 107,00 € 102,00 € - 4,67 %
240 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 205,00 € 194,00 € - 5,37 %
770 l-Großbehälter -
wchtl. Entsorgung 1.390,00 € 1.348,00 € - 3,02 %
770 l-Großbehälter -
14-tägl. Entsorgung 660,00 € 640,00 € - 3,03 %
1.100 l-Großbehälter -
wchtl. Entsorgung 2.020,00 € 1.960,00 € - 2,97 %
1.100 l-Großbehälter -
14-tägl. Entsorgung 978,00 € 949,00 € - 2,97 %

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 07.12.2017

Wortbeitrag


Die Frage von RM Kunisch, ob die Verwaltung bis zur Ratssitzung prüfen könne, auf welchem Niveau sich die Verwaltungskostenerstattungen im interkommunalen Vergleich befinden, wird von BM Dr. Schulz bejaht.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache zu beschließen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


Nachdem RM Kunisch auf seine Frage in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zum Niveau der Verwaltungskostenerstattungen im interkommunalen Vergleich verweist, führt Stadtverwaltungsrat Jaspers aus, dass die Verwaltungskostenerstattungen kreisweit sehr heterogen seien und zwischen 31.000,00 € und 160.000,00 € liegen, sodass sich die Stadt Kalkar hier im Mittelfeld befinde.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 27. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung wird in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 4 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.