Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/451
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Aus der Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ ergibt sich für das Jahr 2018 eine Anpassung der Gebührensätze. Ursächlich hierfür ist zum einen der Wegfall von Überschussanrechnungen aus 2012 und 2013, die vorteilhaft in den Jahren 2016 und 2017 berücksichtigt werden konnten, so dass hier im Vergleich zu 2015 Gebührensenkungen zwischen 8 % und 16 % möglich waren. Zum anderen ergaben ein Personalwechsel in der Friedhofsverwaltung und eine daraus resultierende Stellenbewertung, dass in zu geringem Maße Stellenanteile für die kostenrechnende Einrichtung "Friedhöfe" in den Verwaltungskostenerstattungen berücksichtigt waren.

Infolgedessen ergeben sich Erhöhungen der Friedhofs- und Leichenhallengebühren, der Grabbereitungsgebühren sowie der Grabstellengebühren zwischen 16,67 % und 20 %. Ein Vergleich mit anderen Kommunen ergab, dass auch die neuen Gebührensätze im interkommunalen Kontext noch vertretbar sind.

Die einzelnen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2018 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 222.659,09 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Friedhofsgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung.

Es ergeben sich ab 2018 folgende Änderungen bei den Gebühren:


1. Friedhofs- und Leichenhallengebühren
bisher: neu: %-Änderung
a) für Verstorbene bis 5 Jahre 175,00 € 205,00 € 17,14 %
b) für Verstorbene ab 6 Jahre 275,00 € 323,00 € 17,45 %
c) nur Aussegnungshalle 180,00 € 211,00 € 17,22 %
d) nur Sezierraum 180,00 € 211,00 € 17,22 %

2. Grabbereitungsgebühren
bisher: neu: %-Änderung
a) für die Bestattungen eines Kindes bis
zum vollendeten 5. Lebensjahr 150,00 € 175,00 € 16,67 %
b) für Personen über 5 Jahre 500,00 € 585,00 € 17,00 %
c) bei Bestattungen an Samstagen, auf
besonderen Antrag, erhöhen sich die
Gebühren nach § 3 a) und b) um 50,00 € 60,00 € 20,00 %
d) bei Zuschütten des Grabes durch Fremdpersonen, auf besonderen Antrag, ermäßigen sich die Gebühren 3 b) um 60,00 € auf 450,00 € 525,00 € 16,67 %
e) für die Beisetzung von Urnen oder Aschen
ohne Urne 135,00 € 158,00 € 17,04 %
f) für das Aufheben einer Grabstelle durch die Stadt 250,00 € 293,00 € 17,20 %

3. Grabstellengebühren
bisher: neu: %-Änderung
Reihengräber
für Verstorbene bis 5 Jahre 150,00 € 176,00 € 17,33 %
für Verstorbene ab 6 Jahre 300,00 € 352,00 € 17,33 %
anonyme Gräber bis 5 Jahre 200,00 € 235,00 € 17,50 %
anonyme Gräber ab 6 Jahre 400,00 € 470,00 € 17,50 %
anonyme Urnengräber 190,00 € 223,00 € 17,37 %
Urnenreihengräber 160,00 € 188,00 € 17,50 %

Aschestreufelder 100,00 € 118,00 € 18,00 %

Rasenreihengräber:
a) für Verstorbene bis 5 Jahre 500,00 € 585,00 € 17,00 %
b) für Verstorbene ab 6 Jahre 875,00 € 1.025,00 € 17,14 %
c) Urnenrasenreihengräber 350,00 € 410,00 € 17,14 %

Wahlgräber
Einzelwahlgrab 900,00 € 1.055,00 € 17,22 %
Doppelwahlgrab 1.500,00 € 1.757,00 € 17,13 %
Dreierwahlgrab 2.200,00 € 2.575,00 € 17,05 %
Viererwahlgrab 2.800,00 € 3.280,00 € 17,14 %
Urnenwahlgräber 400,00 € 469,00 € 17,25 %

Erweiterung des Nutzungsrechtes
Wiedererwerbe
Einzelwahlgrab pro Jahr 36,00 € 42,00 € 16,67 %
Doppelwahlgrab pro Jahr 60,00 € 70,00 € 16,67 %
Dreierwahlgrab pro Jahr 87,00 € 102,00 € 17,24 %
Viererwahlgrab pro Jahr 110,00 € 129,00 € 17,27 %
Urnenwahlgrab pro Jahr 16,00 € 19,00 € 18,75 %
Weitererwerbe
Einzelwahlgrab pro Jahr 36,00 € 42,00 € 16,67 %
Doppelwahlgrab pro Jahr 60,00 € 70,00 € 16,67 %
Dreierwahlgrab pro Jahr 87,00 € 102,00 € 17,24 %
Viererwahlgrab pro Jahr 110,00 € 129,00 € 17,27 %
Urnenwahlgrab pro Jahr 16,00 € 19,00 € 18,75 %

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 07.12.2017

Wortbeitrag


Nachdem die Ratsmitglieder Altenburg, Wenten, Gulan und Kunisch sowie Stadtverwaltungsrat Jaspers und BM Dr. Schulz die Notwendigkeit regelmäßiger Gebührenkalkulationen, den Zustand der Friedhöfe und Leichenhallen, die Abrechnung der Instandsetzungskosten über die Friedhofsgebühren und den in der Drucksache erwähnten interkommunalen Vergleich der Gebühren erörtern, sagt BM Dr. Schulz nach entsprechendem Vorschlag von RM Boßmann zu, nach der Organisationsuntersuchung zu prüfen, inwieweit eine Organisationsoptimierung der Friedhofsverwaltung und damit eine Gebührensenkung machbar ist.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache zu beschließen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


Nachdem RM Altenburg sich dafür ausspricht, Gebühren grundsätzlich regelmäßig neu zu kalkulieren, fragt RM Naß, ob nicht die jährlich schwankende Anzahl an Sterbefällen über einen längeren Betrachtungszeitraum abgemildert werden könne.

Stadtverwaltungsrat Jaspers antwortet, dass sich Überschussanrechnungen über einen Zeitraum von maximal vier Jahren vorteilhaft auf die Gebühren auswirken können und auch der Wegfall der Anrechnungen im Jahr 2018 für die Gebührenerhöhung verantwortlich sei.

Anschließend fragt RM Kühnen, ob die sich ändernde Bestattungskultur einen Einfluss auf die Gebührenkalkulation habe oder ob die Aufwendungen der Stadt von der Bestattungsform unabhängig seien.

Hierauf antwortet Stadtverwaltungsrat Jaspers, dass die Herstellung und Bereithaltung von Urnengräbern im Vergleich mit Erdgräbern weniger Aufwand verursache und sich dies auch in den Friedhofsgebühren entsprechend widerspiegele.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Der Text der Änderung ist Anlage 7 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.