Feststellung Jahresabschluss 2016 der Stadt Kalkar und Entlastung der Bürgermeisterin

Vorlagennummer: 10/452
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.12.2017)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 mit Drucksache 10/411 vom Jahresabschluss 2016 der Stadt Kalkar mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW Kenntnis genommen und diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat der Stadt über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2016; zugleich entscheidet er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung der Bürgermeisterin.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2016 ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 101 GO NRW. Bei der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld, als Prüfer bedient.

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich gegenüber dem beim Rat der Stadt eingebrachten Entwurf geringfügige Änderungen im Berichtsteil und den Anlagen ergeben, die allerdings zu keiner Veränderung des Ergebnisses geführt haben.


Die Bilanzsumme beträgt 121.712.982,46 €.

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnisrechnung: Erträge 27.395.429,53 €
- Aufwendungen 27.040.147,74 €
Jahresergebnis 355.281,79 €


Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 25.371.217,73 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 23.035.973,68 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 6.997.674,41 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 3.351.642,21 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln 5.981.276,25 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln -4.324.675,60 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln -190.234,11 €
Liquide Mittel zum 31.12.2016 1.466.366,54 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses im Amtsblatt.

Beschlussvorschlag


a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2016 fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 355.281,79 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

b) Der Rat der Stadt erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 die vorbehaltlose Entlastung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 14.12.2017

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Pageler übernimmt die Sitzungsleitung.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, RM Kunisch, berichtet über die Beratung im Fachausschuss und dass der Ausschuss einstimmig empfehle, der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

Weiter verweist RM Kunisch auf die Zuständigkeiten des Rechnungsprüfungsausschusses und regt an, darüber nachzudenken, dem Ausschuss weitere Aufgaben zu übertragen.

Zuletzt teilt er mit, dass der Ausschuss den Bericht zur Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II einstimmig zur Kenntnis genommen und festgestellt habe, dass der Bürgermeisterin in diesem Punkt vorbehaltlose Entlastung im Rahmen des Jahresabschlusses erteilt werden könne.

Nach entsprechender Frage von RM Schwaya führt Stadtverwaltungsrat Jaspers aus, dass die Zuführung des Jahresüberschusses 2016 zur Ausgleichsrücklage ein vorübergehender Effekt sei und diese im Jahr 2017 wieder aufgebraucht werde.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 27.11.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2016 fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 355.281,79 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

b) Der Rat der Stadt erteilt der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2016 die vorbehaltlose Entlastung.

Des Weiteren stellt der Rat der Stadt fest, dass der Bericht des Kreises Kleve über die Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II in die Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen wurde und dass der Bürgermeisterin in diesem Punkt vorbehaltlose Entlastung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses erteilt wird (einstimmig).

BM Dr. Schulz übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.